Ordentlich gekündigt und nachträglich fristlos gekündigt

15. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
msn428313-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentlich gekündigt und nachträglich fristlos gekündigt

Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem mit meinem derzeitigen AG, aber ich fange mal von vorne an.

Ich bin seit 01.07.2015 bei meinem derzeitigen AG als Aussendienstmitarbeiter eingestellt, mit dem Vermerk das man nach der 3monatigen Probezeit das Gehalt (2500€ Brutto) neu verhandelt. <-- Und damit hat der ganzen Stress dann angefangen.

Habe dann am letzten Tag der Probezeit (30.09.2015) eine Email erhalten in der mir mein AG einen neuen Vertrag anbietet, mit 1000€ weniger Grundgehalt oder ich wäre gekündigt. Habe dann meinem Chef erklärt das eine Kündigung schriftlich erfolgen muss und ich diesen neuen Vertag nicht unterschreiben werde.
Habe dann meine Chef ein Angebot gemacht mit 600€ weniger Grundgehalt, dieses Angebot hat mein Chef dann am Telefon akzeptiert. Bei einem treffen (09.10.2015) wurde mir dann von meinem Chef jedoch ein zum 30.11.2015 befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt mit dem neu vereinbarten Grundgehalt. Diesen Befristeten Vertrag habe ich dann auch nicht unterschrieben und das meinem Chef auch mitgeteilt.

Diese Situation plus ständig verspätete Lohnzahlung hat mich dann so mitgenommen, dass ich dann vom 12. – 14.10.2015 noch zwei geschäftliche Termine wahrgenommen habe und dann bis 23.10.2015 krankgeschrieben wurde. Am 27.10.2015 haben wir uns dann nochmal zusammengesetzt und mein Chef hat dann das bestehende Arbeitsverhältnis zum 30.11.2015 fristgerecht gekündigt. Mein Arzt hat mich dann nochmal bis 11.11. krangeschrieben und ab. 12.11 würde ich dann meinen Resturlaub nehmen.

Aufgrund meiner Krankmeldung hat mir dann mein Chef eine eMail geschrieben.

Zitat:

eMail vom AG
Es besteht Klärungsbedarf für den 12.10.2015. Nach heute erhaltenen Informationen wurde der Termin bei Firma XXX von Herrn XXX abgesagt und hat auch nicht stattgefunden. In Ihrem Tagesbericht ist dies als Besuchstermin festgehalten mit km etc. Andererseits haben Sie im Beisein von Frau xxx erklärt, daß Sie an diesem Tag einen privaten Termin wahrgenommen haben und deshalb während der Arbeitszeit in Ilsfeld getankt haben.
Da Ihr Gesundheitszustand so besorgniserregend ist, ist es Ihnen auch nicht möglich, den Dienst-PKW zu nutzen. Wir fordern Sie auf, diesen am Donnerstag, 5.11.2015, zur Abholung bereitzustellen. Bitte sagen Sie uns, wo wir diesen abholen können.


Habe dann Telefonisch und per Email das meinem Chef versucht zu erklären, aber ich hatte das gefühl er möchte unbedingt das Firmenfahrzeug oder halt eine Fristlose Kündigung aussprechen.

Zitat:

MEINE ANTWORT
Bezüglich des 12.10 habe ich Ihnen mitgeteilt dass ich leider den falschen Tagesbericht rausgesendet habe. Hatte einen Termin am 12.10 um 13:30 Uhr. Dieser wurde aber am 12.10. vormittags kurz-fristig von Herr xxx auf den 14.10.15 um 09:00 Uhr verlegt. Hatte aber meine Tagesberichte vom „12.10. – 16.10.2015" schon vorgefertigt und beim Tagesbericht vom 12.10.2015 hier den Termin mit „12.10. /13:30 - 15:00" eingetragen, da ich davon ausging hier direkt Leuchten zu zählen. Habe dann aber vergessen die Tagesberichte zu entfernen und daher fälschlicherweise versendet. Die korrekten Tagesberichte habe ich Ihnen an diese Email angehängt und entschuldige mich hiermit nochmal für den Fehler.

Wie bereits mündlich am 27.10 Ihnen im Beisein von Frau Schmierer mitgeteilt, hatte ich am 12.10 einen privaten Termin und musste daraufhin in Ilsfeld tanken. Dieser Termin dauerte jedoch nur ca. 30min und hat meine Arbeit in keinster weiße beeinflusst, da ich jederzeit erreichbar war und ich aufgrund von dem Termin auch keine Mittagspause gemacht habe an dem Tag.


Daraufhin hat mir mein Chef folgende Mail geschrieben, welche ich dann auch so akzeptiert habe, da ich eigentlich nur meine RUHE haben wollte ohne Rechtsstreit usw...

Zitat:

eMail vom AG
wir haben hier nochmals die Situation durch gesprochen und anwaltlichen Rat von der IHK eingeholt. Eindeutiges Ergebnis ist, daß durch Ihr Verhalten Gründe für eine fristlose Kündigung vorhanden sind.
Wir alle sehen die Folgen einer fristlosen Kündigung für Sie, die zu vermeiden sind. Aus diesem sollten Sie nochmals Ihre Haltung überdenken.
Bevor wir eine fristlose Kündigung aussprechen, möchten wir Ihnen nochmals die Gelegenheit geben, das Arbeitsverhältnis auf dem normalen Weg zu beenden. Wir werden um 12.00 Uhr den PKW abholen. Bitte übergeben Sie die Ihnen übergebenen Gegenstände. Wir werden dann, wenn dies erfolgt, von einer fristlosen Kündigung absehen. Es liegt an Ihnen


Nach der Übergabe der Gegenstände dachte ich das endlich alles geklärt ist, was diese Email welche ich dann abends erhalten ja irgendwie auch suggerierte.

Zitat:

eMail vom AG
wir bestätigen Ihnen
- die Übernahme des PKW XXX– ????
- die Übergabe der SIM-Karte
- die Tankkarte XXX ????
weitere noch bei Ihnen befindliche Unterlagen wie Visitenkarten etc. wollten Sie uns noch zukommen lassen.

Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute. Falls Sie noch den einen oder anderen Kontakt in Aufträge umwandeln, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Aufträge verprovisieren wir Ihnen mit 10 % vom Umsatzwert.


Ausser das ich bis jetzt noch kein Gehalt für den Monat Oktober erhalten habe und das auch angemahnt hatte, war eigentlich alles ruhig und geklärt. Bis ich dann gestern im Briefkasten ein Einschreiben von meinem Chef bekommen hatte.

Zitat:
Sehr geehrter Herr Mustermann

Mit separatem Brief haben wir eine fristlose Kündigung übermittelt.

Nach reiflicher Überlegung und in Anbetracht der jetzigen Situation mußten wir uns zu diesem Schritt entscheiden, weil wir befürchten müssen, dass Sie doch weitere Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag herleiten. Um unsere Rechtsposition zu sichern, müssen wir deshalb diesen Schritt machen.

Wenn das Arbeitsverhältnis ohne weitere rechtliche Auseinandersetzung beendet wird, werden wir unsere fristlose Kündigung zurücknehmen und ein normales Ende des Beschäftigungsverhältnis attestieren.

Grundlage ist ein Arbeitslohn von 1900€ / Monat und kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Den zustehenden Arbeitslohn werden wir kurzfristig überweisen.

74xxx Ort, 13.11.2015


Zitat:
Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos zum

02.11.2015

Grund: Falsche Informationen in ihrem Berichtswesen.

74xxx Ort, 13.11.2015



Ist eine Fristlose Kündigung (egal ob gerechtfertigt oder nicht) auf den 02.11.2015 welche am 13.11.205 erstellt wurde eigentlich ok?

Weiter frage ich mich wie mein Chef auf ein Gehalt von 1900€ kommt? Bei Arbeitsamt hat er als Gehalt 2500€ angegeben bis 30.11.2015 und der einzige Vertrag welcher von beiden seiten unterschrieben wurde sieht auch ein Gehalt von 2500€ vor.

Wenn er mich fristlos kündigt, was passiert dann mit meinem Resturlaub?

Was würdet ihr machen?
welche Chancen habe ich?


Danke schonmal im voraus für jede Info.

Carsten



-- Editier von msn428313-3 am 15.11.2015 13:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ausser das ich bis jetzt noch kein Gehalt für den Monat Oktober erhalten habe Wann war da Zahltag? 31. 10.? Dann würde ich mal ganz schnell Lohnklage erheben. Und gegen die fristlose Kündigung sollten Sie auch klagen - schon von der Formulierung hier ist sich der Chef ja offenbar höchst unsicher bezüglich der Haltbarkeit der Kündigung. Außerdem versucht er Sie ja, zu einem teilweisen Lohnverzicht zu nötigen - das ist alles oberfaul. Leider muß man vor dem Arbeitsgericht seine Anwaltskosten immer selbst tragen - sonst würde ich dringend zu einem Anwalt raten. So müssen Sie es halt allein durchfechten, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder einer Gewerkschaft angehören.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Gegen die 'Fristlose' solltest du unbedingt klagen - macht sich nicht gut im Lebenslauf. Und gleich das Zeugnis mit bedenken.
Urlaub lässt sich nicht abbedingen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn428313-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

@muemmel
Richtig, Zahltag war der 31.10.2015



Wegen der fristlosen Kündigung.
erstellt am 13.11.2015
mir zugegangen am 14.11.2015
gekündigt auf 02.11.2015

Wenn ich hier dagegen Klage, wie hoch sind meine chancen diese auch zu gewinnen. So ein vorgehen ist ja nicht normal oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... wie hoch sind meine chancen diese auch zu gewinnen

Deine Chancen werden davon abhängen, wie das Gericht deine Verfehlung einschätzt, also wie diese Tätigkeitsberichte und dein Fehler zu werten sind. Wenn das in den Vertrauensbereich geht - "das ist so gravierend, dass wir dem AN nicht mehr trauen können in punkto Redlichkeit" - mag der AG sogar recht behalten; wenn es als normaler Fehler durchgeht, wäre die Abmahnung die angemessene Lösung und die Kündigung, die frsitlose jedenfalls, hinfällig, weil überzogen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da eine fristlose Kündigung auch nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes durch den AG ausgesprochen werden kann, könnte man auch darauf nochmal einen Blick werfen. Mir scheint nämlich, dass das ganze vorher schon mal diskutiert wurde und nicht erst durch den E-Mail-Wechsel im November.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

wie hoch sind meine chancen diese auch zu gewinnen Sie riskieren doch nichts: Ein Arbeitsgerichtsverfahren beginnt mit dem Gütetermin, der in Ihrem Fall sicher noch vor Weihnachten wäre. Und da deutet das Gericht schon an, in welche Richtung es geht. Oft endet der Gütetermin mit einem Vergleich. Gibt es keinen Vergleich und Sie haben auch sonst das Gefühl, es läuft schlecht, können Sie die Klage zurückziehen. Und das Ganze kostet Sie nullkommanichts - Geld kostet es beim Arbeitsgericht erst dann, wenn ein Urteil fällt (was eher die Ausnahme ist).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
msn428313-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Da eine fristlose Kündigung auch nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes durch den AG ausgesprochen werden kann, könnte man auch darauf nochmal einen Blick werfen. Mir scheint nämlich, dass das ganze vorher schon mal diskutiert wurde und nicht erst durch den E-Mail-Wechsel im November.


wurde vorher nicht diskutiert oder thematisiert.

AG hat einen grund gesucht oder benötigt, damit er den Dienstwagen schon vor dem 30.11. bekommt. Er befindet sich also noch in der 2 Wochen frist.

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