Ordentliche Kündigung - Muss man das Austrittsdatum selber ausrechnen?

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
LoF
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
Ordentliche Kündigung - Muss man das Austrittsdatum selber ausrechnen?

Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen, ob folgender Satz in einer AN-Kündigung (ordentlich) statthaft ist:

...hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Austrittsdatum...


Zweck der Frage: Muss man das Austtrittdatum selber ausrechnen, oder kann man dies dem AG überlassen?

Vielen Dank für alle Kommentare.

Gruß,
LoF

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Schreib das Datum besser rein, dann gibt es weniger Mißverständnisse.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das kann zu Missverständnissen führen.

Z.B., wenn der AN meint, dass vielleicht das Kündigungsdatum der Beginn für die Kü.frist wäre. Gerechnet wird aber ab Zugang der Kündigung.
Wenns ganz doof läuft, könnten dabei monatelange Unterschiede zu dem rauskommen, was der AN sich bezüglich Beendigungszeitpunkt ausgerechnet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LoF
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise!

Gruß,
LoF

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