Ich hab eine Frage zu einer Aufgabe und wollte wissen ob ich den richtigen „Gedanken" hab?
Eine Arbeitnehmer reicht am 2.Mai eine ordentliche Kündigung ein. Sie liegt dem Arbeitgeber
einen Tag später vor. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Wann kann kann das Arbeitsverhältnis frühestens Enden... Nennen sie das Datum.
Meine Begründung: Allgemein sagt das KSchG das 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Dazu der eine Tag= 2.Mai + 28 Tage (4Wochen) + der eine Tag, wo es dem Arbeitgeber vorliegt.... das wär dann der 31.Mai ... kann das stimmen ?
Ordentliche Kündigung in Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist
Warum hast Du Zweifel, dass 2+1+28=31 ist?
... aber berufe dich besser nicht auf das KSchG - BGB 622 ist es, da stehen die Fristen.
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Ich wollte nur Sicher gehen ob meine Auslegung passt und ob der Tag des absendendes oder Tag des Empfanges gilt?
... das allerdings hast du zuerst nicht gefragt.
The point of no return ist der Tag der rechtswirksamen Zustellung.
Die Falldarstellung legt fest, dass der AG die Kündigung am 02. Mai hat.
Dann muss man nur noch in der Lage sein, 4 Wochen abzuzählen und zu sehen, wann das Monatsende ist ... und kommt auf den 30. Mai. .. Der Mai hat 31 Tage ... Folglich wäre noch 1 Tag Luft drin gewesen.
Spaßiger wäre die Aufgabe gewesen, wenn z.B. d 4-Wochen.-Frist in den Juni gelaufen wäre.
Zitat:Ich wollte nur Sicher gehen ob meine Auslegung passt und ob der Tag des absendendes oder Tag des Empfanges gilt?
Es gilt der Tag des Empfanges.
Das ist in dem Beispiel aber auch egal, da so oder so das Arbeitsverhältnis frühestens am 31.05. endet.
Vielen Dank, für die schnellen und ausführlich Antworten
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