Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner genauen Kündigungsfrist. Ich arbeite seit 07/2007 als KPH in einem Altenheim und möchte nun fristgerecht Kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings nur "Für die Kündigung gelten die Fristen des §53 BAT-KF".
Im Internet habe ich versucht mich schlauer zu machen. Meine Frage nun:
Wenn dort steht " ...von mindestens 8 Jahren 4 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.", heißt es dann wenn ich morgen kündigen möchte das ich erst zum 31.12.17 fristgerecht kündigen kann?
Ordentliche Kündigung nach BAT
7. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2017 | 09:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung nach BAT
#1
Antwort vom 7. Juli 2017 | 10:13
Von
Status: Junior-Partner (5937 Beiträge, 2617x hilfreich)
Ja, das heißt es.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.438
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten