Ordentliche Kündigung nach BAT

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
AP09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung nach BAT

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner genauen Kündigungsfrist. Ich arbeite seit 07/2007 als KPH in einem Altenheim und möchte nun fristgerecht Kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings nur "Für die Kündigung gelten die Fristen des §53 BAT-KF".
Im Internet habe ich versucht mich schlauer zu machen. Meine Frage nun:
Wenn dort steht " ...von mindestens 8 Jahren 4 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.", heißt es dann wenn ich morgen kündigen möchte das ich erst zum 31.12.17 fristgerecht kündigen kann?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Ja, das heißt es.

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