Hallo.
Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist ein selbstständiger der noch einen zweiten Mitarbeiter brauchte. Ich wurde am 1.12008 eingestellt nach der Probezeit von 6 Monaten nicht gekündigt sondern weiter beschäftigt. Jetzt hat er mir am 22.10.2008 morgens die Kündigung gegeben, ohne Vorwarnung ohne Abmahnung. Nicht mal ein Kündigungsgrund steht da drinne. Nur Kündige ich meinem Mitarbeiter fristgerecht zum 30.11.2008.
Kann ich da was machen. Meines erachtens geht das doch so einfach nicht.
Bitte um schnelle Hilfe da ich nur noch diese Woche Zeit habe einspruch einzulegen.
Vielen Dank
Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung
Möglich, wenn der Betrieb 10 oder weniger Mitarbeiter hat. Bei mehr als 10, müsste es betriebsbedingte Gründe geben.
Wo wollen Sie denn Einspruch einlegen?
Und wieso haben Sie dazu nur noch diese Woche Zeit?
Eine Kündigung muß nicht begründet werden.
Der Arbeitgeber muß weder abmahnen noch vorwarnen, der kann einfach so kündigen.
Die Kündigungsfrist ist innerhalb der gesetzlichen Regelung, soweit nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Nach Zugang der Kündigung hat ein Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, würde ich doch mit einem Rechtsanwalt besprechen.
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Erstmal danke für die Antworten.
Also geht eine Kündigung ohne Grund???
Ist mir ganz neu, entweder betriebsbedingt oder wegen einem Fehler im Verhalten oder ähnlich.
Da ich der einzige Mitarbeiter war kennihc mich nicht so gut aus bei dieser Sache.
Hat denn bei sowas eine Klage überhaupt sinn??? was gibt es da zu klagen??? Bitte um eine kleine Hilfe
Kündigungen müssen eben nicht begründet werden. Fällt ein Arbeitsplatz unter das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 Mitarbeiter) gilt das mit betriebl. Gründen etc., aber auch erst im Klageverfahren.
Ehrlich gesagt sehe ich hier auch wenig, was Sie erklagen könnten. Ist die Kündigungsfrist korrekt, steht dazu etwas im Vertrag?
Waren Sie schon beim Arbeitsamt? Da diese ja gerne bei Kündigungen, gegen die sich der Arbeitnehmer wehren könnte, Sperren verhängen, wäre es auf jeden Fall sinnvoll, dort umgehend einen Termin zu holen und sich beraten zu lassen. Aber den Kontakt haben Sie sicher schon, man muß sich ja gleich bei Bekanntwerden einer Kündigung dort melden.
Und jetzt?
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