Hallo Forum, ich habe folgendes Problem.
Ich habe in einer Firma angefangen die mit Veranstaltungstechnik sein unterhalt verdient. Ich selbst bin kein Veranstaltungstechniker sondern Fachkraft für Lagerlogistik.
In meinem Arbeitsvertrag steht als Stellenbeschreibung Lagerlogistiker drin.
Ich habe meine Probezeit (6 Monate) durch und dann 19 Tage später am 30.11. meine Ordentliche Kündigung zum 31.12.2015 erhalten ohne eine Begründung, die bekam ich vom AG persönlich. Ich hätte nicht das nötige Fachwissen und wäre daher nicht tragbar für die Firma, auch aus Finanzieller sicht.
Das ist meiner Meinung nach nicht rechtmäßig da das bereits zur Einstellung in die Firma der Fall war und er das in der Probezeit hätte sagen können. Kann er mit der Begründung über die Probezeit hinaus argumentieren und damit die Kündigung rechtfertigen?
Ordentliche Kündigung ohne Begründung
17. Dezember 2015
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Frage vom 17. Dezember 2015 | 23:48
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung ohne Begründung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 23:52
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Wie viele fest angestellte Mitarbeiter hat der Betrieb?
#2
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 23:55
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
über 30 festangestellte und mehr als 20 weitere azubis.
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 00:28
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Dann SOFORT Kündigungsschutzklage erheben. Die 3-Wochenfrist ist fast vorbei!
#4
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 00:30
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber mit welcher Begründung?
Meine vermutung stützt sich auf nichts Rechtliches.
#5
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 01:00
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Nicht du musst begründen, sondern der AG muss die Kündigung begründen im Rahmen der Klage.
Also HEUTE zum Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage erheben.
#6
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 04:48
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
ZitatAber mit welcher Begründung? :
Meine vermutung stützt sich auf nichts Rechtliches.
Wie mein hiphappy bereits erklärt hat: der AG muss die Kündigung begründen, wenn sich der AN per Kündigungsschutzklage dagegen wehrt, nicht der AN!
Der Kläger muss im ersten Schritt nur darlegen, dass das
a) Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und somit die Wartezeit des KschG erfüllt ist,
b) der Betrieb (rechnerisch) mehr als 10 AN in Vollzeit beschäftigt (§ 23 KschG)
Dann schreibt man noch, dass keine Gründe für eine ordentliche Kündigung vorliegen und das war's. Danach muss der AG die Hosen runter lassen und darlegen, warum die Kündigung unvermeidlich war. Das wird bei den im 1. Beitrag geschilderten Gründen nix.
Ob man am Freitag noch einen Anwalt (den man selber zahlen muss) findet, der rechtzeitig die Klage einreicht, weiss ich nicht. Im Zweifel selber mit Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht marschieren. Dort hilft ein Rechtspfleger beim Aufsetzen und Formulieren der Klage, gewährt jedoch keine Rechtsberatung.
Einige Arbeitsgerichte bieten online Formulare für entsprechende Klagen an. Da muss man nur noch ausfüllen, ankreuzen und unterschreiben und abgeben.
-- Editiert von 1000kleinesachen am 18.12.2015 04:49
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