Ordentliche Kündigung vom Arbeitgeber?

19. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Minni26
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung vom Arbeitgeber?

Hallo!
Brauche Rat!
Ich bin eine alleinerziehende Mutter und bekomme Leistungen, Arbeitlosengeld II.
Am 21.08.06 nahm ich ein Stelle an, als Verkäuferin auf 400€ Basis.Unser Betrieb hat insgesamt 9 Beschäftigte.
Die Arbeit macht mir Spaß und ich bin mit meinen Leistungen zufrieden.
Leider erkrante ich letzte Woche wegen einer Grippe und war krankgeschrieben.
Heute trat ich wie gewohnt meine Arbeit an und dann erhielt ich persönlich meine Kündigung zum 31.10.06.
Grund:Betriebliche,schlechte, wirtschaftliche Lage, zuviel Personal.
Meines Erachtens ist das nicht gerechtfertig.
Die Kündigung wurde am 16.10 geschrieben, ich erhielt Sie aber erst heute, den 19.10.
Laut Arbeitsvertrag, keine Probezeit und eine Kündigung zum Monatsende mit einer Frist von 4 Wochen.
Was kann ich tun?

Gruss Minni

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Zum Arbeitsgericht gehen. Die Frist ist ja nicht eingehalten. Das brächte dir nochmal Lohn/Gehalt für den nächsten Monat.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Deinen Satz hier

ich bin mit meinen Leistungen zufrieden

fand ich gut.

Was aber findet Dein AG?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Minni26
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo SVielha und venotis!

Ich bin mit meinen Leistungen zufrieden, mein Chef hat mich Anfangs sogar gelobt und nie negativ über meine Arbeitsweise geäußert.
Ich zweifle an dem Kündigungsgrund. Es kann doch nicht sein das ich einmal in der zeit krank war und er mich kündigt nachdem ich wieder gesund bin. Aber was ist wenn ich dagegen angehe? Es ist ein Familienbetrieb und wie ich die einschätzen, würden die mich auch mobben. Die Mitarbeiter lästern unter sich. Der Chef macht manchmal bei mir dumme Äußerungen und der Rest lachen laut. Wenn sich das noch verschlimmert, könnte ich das nicht ertragen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

In den ersten 6 Monaten des beschäftigungsverhältnisses besteht kein Kündigungsschutz, auch dann nicht, wenn keine Probezeit vereinabrt wurde.

Außerdem besteht in einem Betrieb mit nur 9 Beschäftigten sowieso kein Kündigungsschutz.

Daher ist die Kündigung als solche möglich, wobei natürlich die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dir kann also erst zum 30.11. gekündigt werden.

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