Ordentliche Kündigung wärend Probezeit ohne Grund

2. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)
Ordentliche Kündigung wärend Probezeit ohne Grund

Guten Abend,

Ich habe am 2.3.2020 in einem großen Unternehmen angefangen zu Arbeiten.
Die Probezeit beträgt laut Arbeitsvertrag 6 Monate.

Am 28.08.2020 habe ich eine Ordentliche Kündigung bekommen.

Folgendes steht in der Kündigung:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ....

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhätnis ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt. Dies ist nach unserer Berechnung der 30.09.2020

Dan noch das übliche mit Pflciht zur frühzeitgen Arbeitssuche....


Dem Unternehmen geht es nicht schlecht, auch kann ich nicht erkennen warum ich gekündigt wurde.
Die Probezeit wäre heute vorbei, gibt es keinen Richtigen Kündigungsschutz der sagt das es einen Grund für die Kündigung gibt?

Kann ich vor dem Arbeitsgericht die Aufhebung der Kündigung erreichen?

Mit Freundlichen Grüßen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
gibt es keinen Richtigen Kündigungsschutz der sagt das es einen Grund für die Kündigung gibt?


Nein, in der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz.

Zitat:
Kann ich vor dem Arbeitsgericht die Aufhebung der Kündigung erreichen?


Eine willkürliche Kündigung wäre nicht zulässig. Allerdings ist davon auszugehen, dass der AG vor dem Arbeitsgericht irgendeine Begründung nennen würde.

Hast Du schon Deinen Vorgesetzten nach dem Grund der Kündigung gefragt?

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#3
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

Bei uns in den einzelnen Betrieben, bei uns etwa 7 Mitarbeiter gibt es keinen Betriebsrat.
Allerdings gibt es einen Gesammtbetriebsrat. Muss dieser auch dazu gehört werden?

Angenommen ich gehe zum Arbeitsgericht, dann gibt es ja eine Verhandlung an der ich nicht wirklich was verlieren kann.
Müssen dann gründe angeben werden?

Ich bin sehr entäuscht denn es wurden viele Dinge versprochen, gibt es noch anrecht auf Urlaubsgeld? Und Anteilig Weihnachtsgeld?

Grüße

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#5
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Hätte es dann nicht heißen müssen Kündigung in der Probezeit?
Hier wird nur von ordentlicher Kündigung gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119431 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Popo11):
Hier wird nur von ordentlicher Kündigung gesprochen.

Das ist eine "ordentliche" Kündigung, das Gegenteil wäre die "außerordentliche" (fristlose) Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bis zum Gütetermin fallen keine Gerichtskosten an. Und wenn dieser zu keinem Vergleich führt (und davon würde ich hier ausgehen), dann nimmt man halt die Klage zurück. Bis dahin ist alles kostenfrei (abgesehen von eigenen Kosten wie Fahrtkosten zum Gericht) - der TE hat da folglich nichts zu verlieren...

-- Editiert von muemmel am 03.09.2020 15:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

... nichts zu verlieren, aber auch nix zu gewinnen. Ein Prozess ohne Erfolgsaussichten belastet nur das Gerichtswesens, weil Popo nur den Grund wissen will. Der muss aber eben bei Kündigung in der Probezeit nicht genannt werden, da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Probezeit ist eben dies: PROBE-Zeit mit der Möglichkeit einer leichten Trennung - für beide Seiten, überigens.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

@blaubär: Alles richtig - dennoch stand ja weiter oben, dass Gerichtskosten anfallen, was in der Form falsch ist. Was das Fehlen von Erfolgsaussichten angeht, sind wir einer Meinung - aber wenn der TE das halt ausprobieren möchte, kann er das machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Zitat:
Angenommen ich gehe zum Arbeitsgericht, dann gibt es ja eine Verhandlung an der ich nicht wirklich was verlieren kann.

Für mich klingt das eindeutig nach einer Beschreibung eines Gütetermins, nicht einer "streitigen Verhandlung", welche übrigens Kammertermin heißt - im Kammertermin kann man schließlich sehr wohl etwas verlieren. Aber für den Gütetermin fallen keine Kosten an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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