Ordentliche Kündigung - wird der Zeitraum der freien Mitarbeit angerechnet?

22. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
mbm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung - wird der Zeitraum der freien Mitarbeit angerechnet?

guten tag !
ich war über 10 jahre bei einem unternehmen beschäftigt. Die letzten 4 1/2 Jahre als ingenieur, die zeit davor als freier mitarbeiter (student), allerdings als vollzeitbeschäftigter mit klar beschriebenen aufgaben und verantwortungsgebieten, mit dem eigenen arbeitsplatz( büro, tel.nr. usw...) teilweise wurden arbeiten von zu hause aus erledigt.

wegen differenzen mit dem vorgesezten wurde ich (laut kündigungsschreiben nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ) gekündigt, mit einer kündigungsfrist von 6 wochen und mit einer abfindung für den zeitraum der letzten 4 1/2 jahre.

ich habe folgende fragen:

- wird der zeitraum der freien mitarbeit angerechnet ? dem nach habe ich einen anspruch auf eine längere kündigungsfrist. laut meiner recherchen habe ich anspruch auf 4 monate.

- wird der zeitraum der freien mitarbeit auch bei der höhe der abfindung angerechnet ?

- ist der lückenlose nachweis für den zeitraum der freien mitarbeit mit meinen kontoauszügen( regelmäßige gehaltszahlungen) ausreichend?

vielen dank im voraus.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

Die freie Mitarbeit wird nicht mitgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.