PC-Brille//Arbeitsmedizinischer Dienst

19. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
PC-Brille//Arbeitsmedizinischer Dienst

Hallo

Vor ein paar Jahren(ich glaube 07-oder08)wurde in unserem Betrieb die Augenstärke gemessen,durch den Arbeitsmedizinischen Dienst.Danach bekam ich Bescheid,ich sollte mir eine PC-Brille anfertigen lassen,der Betrieb würde 90 Euro dazusteuern.
Da mir das zu dem Zeitpunkt zuviel Geld war,habe ich mich mit Lesehilfen(ich hatte immer mehrere Brillen,mit verschiedenen Dioptrien liegen) aus dem Supermarkt über die Runden geholfen.
Letztes Jahr wurde erneut gemessen.
Ich bekam ein Schreiben,ich sollte mich zu einem Augenarzt begeben,da die Lesekraft nicht ausreicht.
Da ich mitlerweile erhebliche Schwierigkeiten bekam(auf dem Weg nach Hause mußte ich regelmäßig ,mit dem Auto halten,weil die Augen nur so tränten)ging ich zum Augenarzt,der die Augen untersuchte und danach habe ich mir eine PC-Brille anfertigen lassen.
Damit ging ich zu meinem Arbeitgeber,der mir sagte,das hätte vom Betriebsarzt genehmigt werden müssen.
Der Betriebsarzt sagte mir,die letzte Empfelung wäre nur eine Lesebrille gewesen.Und ich hätte keinen Anspruch auf eine PC-Brille.
Dies kann ich nicht nachempfinden,jetzt wo sich meine Augen verschlechtert haben, brauche ich keine PC-Brille mehr.
Da ich dem Betriebsarzt,dieses auch so gesagt habe,hat er einen neuen Termin zum Augenmessen gemacht.Er wollte nachmessen und ich sollte die neue Brille auch mitbringen.
Ich frage mich,wie wird soetwas gemessen? Und wird im Nachhhnein gesagt,Sie haben ja eine perfekte Brille und ich bleibe auf meinen Kosten sitezen?


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es üblich ist, als AN vom AG einen Zuschuss für eine Brille zu bekommen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedenfalls nicht. Wenn der AG sein altes Angebot von vor 3 oder 4 ! Jahren also nicht erneuert, was er nicht müsste, dann bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Bildschirmarbeitsverordnung

Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen BGI 785

Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen BGI 650



Daraus ergeben sich ein Recht auf regelmäßige Kurzpausen, Erstattung der Kosten für eine Bildschirmbrille, auf die Augenvorsorgeuntersuchung und vieles mehr ...



§ 3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) klärt, wer die Kosten trägt ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 19.06.2011 17:58

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Harry van Sell

Da scheinst Du recht zu haben. Dennoch für mich nicht zu 100% klar, ob im oben geschilderten Fall der AG die Kosten der bereits vom AN gekauften Brille tragen muss.

http://www.vbg.de/apl/zh/z418/6.htm

"Der G 37 stellt ein geeignetes Mittel für die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung dar. Ob die Verordnung einer speziellen Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz erforderlich ist, kann im Verlauf des G 37 festgestellt werden. Wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich und eine geeignete Sehhilfe für das Sehen in der Nähe angepasst worden ist, kann die am Bildschirm arbeitende Person grundsätzlich dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille) tragen. Ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren muss in der Regel eine Altersnahbrille (Lesebrille) getragen werden, deren Korrekturwert wegen der weiter abnehmenden Akkommodationsfähigkeit kontinuierlich bis ca. zum 60. Lebensjahr verstärkt werden muss. Unter diesen Bedingungen kann in wenigen Fällen die Verordnung einer speziellen Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz erforderlich werden.
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auch die Kosten für spezielle Sehhilfen hat der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang zu übernehmen."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Dennoch für mich nicht zu 100% klar, ob im oben geschilderten Fall der AG die Kosten der bereits vom AN gekauften Brille tragen muss.

Zumindest müsste er meiner Meinung nach die Kosten einer einfachen, geeigneten Brille tragen sofern diese an dem Arbeitsplatz notwendig wäre.

Nicht jedoch die 24 Karat vergoldete Designerbrille mit High-End-Gläsern.
:)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Zumindest müsste er meiner Meinung nach die Kosten einer einfachen, geeigneten Brille tragen sofern diese an dem Arbeitsplatz notwendig wäre.


Ja, aber bei dem AN scheint aus altersbedingten Gründen generell eine Brille notwenig zu sein. Nur für eine arbeitsplatzspezifische Extra-Brille müsste der AG die Kosten übernehmen. Insofern scheinen mir die Bedenken des TE, er bleibe jetzt auf den Kosten der bereits gekauften Brille sitzen, nicht ganz unbegründet.

quote:
Nicht jedoch die 24 Karat vergoldete Designerbrille mit High-End-Gläsern


Na das ist sowieso klar. :crazy:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Es ist die Frage, ob es sich bei der gekauften um eine allgemeine Brille handelt oder um eine spezielle Brille für Bildschirmarbeitsplätze.





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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Frage ist doch beantwortet worden: Vor 3-4 Jahren hat der Arbeitsmedizinische Dienst eine PC-Brille empfohlen, die sie sich nicht gekauft hat.
Jetzt hat sie allgemein ein Sehproblem (tränende Augen beim Autofahren) und sich eine Brille geholt. Verständlich, dass der AG dafür nicht bezahlten möchte.

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#8
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Der AG zahlt natürlich nur anteilsmäßig.
Und ich habe mir eigentlich, zwei Brillen gekauft.Eine für den Alltag und eine für den PC.

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#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsplatzbrille

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Guter Fund. Immer wieder Wahnsinn, was es für ausführliche Artikel in der Wiki gibt. Wenn dann noch alles Hand und Fuss hat... beim ersten Überfliegen liest es sich zumindest sehr schlüssig.

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#11
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Um Bildschirmbrillen hat es schon in der Vergangenheit oft Zoff gegeben. Ich weiß von nem größeren Arbeitgeber, der mal am Pförtnerhäuschen nen Brillenschrank hat aufstellen lassen wo die MA ihre Brille einschließen mussten um zu verhindern, dass die Mitarbeiter ihre Bildschirmbrille nicht auch privat nutzen.

Bei uns zahlt der AG die erforderlichen Gläser und pauschal 100 € fürs Brillengestell. Bei Ersatzbeschaffung gibt es frühestens nach 2 Jahren den Zuschuss fürs Gestell.
Die Zeit für die Augenärztliche Untersuchung plus Wegezeit gilt als Arbeitszeit.



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