PFLICHT des Arbeitgebers ???

25. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)
PFLICHT des Arbeitgebers ???

Wir haben hier ein Streitthema:

Ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern Getränke zur Verfügung zu stellen ?

Hier wird behauptet, wenigstens Mineralwasser wäre rechtlich vorgeschrieben und ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Da dies hier in nächster Zeit (tatsächlich) eskalieren wird, bitte ich um Hilfe...

Danke !

P.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Geht es diesem Land nicht wirklich gut, dass auf derartig hohem Niveau gejammert wird? Wenn Themen wie Gratis-Mineralwasser schon zur Eskalation führen, scheint die Lage auf dem Arbeitsmarkt doch rosig zu sein.

Aber im Ernst: ich wüßte nicht, worauf sich ein Anspruch auf Freigetränke begründen sollte.

Und überhaupt: Auch Leichtungswasser ist trinkbar.

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#2
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Also...

Es gibt keine Verpflichtung für Arbeitgeber, für Gratisgetränke zu sorgen. So weit geht die Fürsorgepflicht des AG nun doch nicht. Er muss seinen Arbeitnehmern allerdings die Möglichkeit geben, sich selbst mit Getränken usw. zu versorgen. Beispielsweise können sich mehrere AN zusammentun und bei einem Getränkehandel mehrere Kästen Erfrischungsgetränke bestellen. In diesem Fall hat der AG zu tolerieren, dass diese Kästen am Arbeitsplatz gelagert werden.

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

*seufz*

exakt DAS (von wegen gut gehen und so...) hab ich auch... sowohl gedacht, als auch gesagt und hab mich damit bei den lieben Kollegen äusserst unbeliebt gemacht.

Meine Kollegin und ich haben uns letzte Woche bereits nen Kasten Wasser gekauft, der Rest siehts leider anders...

P.

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#4
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Es gibt durchaus große Firmen, wo freiwillig (oder nach Verhandlung mit Betriebsrat) ein sogenanntes "Sozialgetränk" zur Verfügung gestellt wird.

Eine allgemeine Verpflichtung des AG ist mir nicht bekannt und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Die lieben Kollegen werden sich wohl den Kopf einrennen.

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