Moin zusammen,
ich absolviere momentan das Bewerbungsverfahren für den mittleren Dienst der Polizei Hamburg. Bisher verliefen alle Einstellungstests durchweg positiv. Letzte Woche stand die ärztliche Einstellungsuntersuchung beim personalärztlichen Dienst der Innenbehörde an. Dort ergab sich beim Sehtest eine Auffälligkeit … Meine Ergebnisse beim Dämmerungssehen waren äußerst schlecht, beim Blendtest (mir wurde von links ins Auge geblendet und ich musste rechts die Öffnung der Kreise erkennen) versagte ich komplett. Daher wurde mir eine Untauglichkeit bescheinigt, weshalb ich nun nicht eingestellt werde.
Nun meine Frage: Ist es in irgendeiner Weise möglich, mir meine Einstellung doch noch einzuklagen? Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die ich da ausschöpfen kann?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editier von pol_mo am 04.11.2015 23:29
POLIZEI ärztl. Untersuchung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nur ein TIPP, kein Anspruch auf Funkltionieren, es könnten Kosten entstehen: Widerspruch einlegen, zum Facharzt gehen, Befunde einsenden, hoffen.
-- Editiert von Situla am 05.11.2015 00:08
Das kostet nur und ist überflüssig. Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung, und sei man noch so geeignet. Und hinzu kommt noch, dass die Einschränkungen eben so erheblich sind, dass er polizeiuntauglich ist. Anders formuliert: selbst wenn er polizeitauglich wäre, hätte er keinen Anspruch auf Einstellung. Wieso sollte er polizeiuntauglich einen Anspruch haben?
wirdwerden
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Hallo,
einklagen lässt sich die Einstellung keinesfalls. Letzte Chance wäre ein Aufsuchen eines Augenarztes und möglicherweise eine Therapie, die den "Mangel" beseitigt.
Gruß
Andreas
Nur mal als Denkanstoss...was wollen Sie denn machen, wenn Sie bei Dämmerung oder Blendung die Schusswaffe benutzen müssen? Hoffen, dass Sie den richtigen treffen? Vielleicht sollten Sie den Berufswunsch überdenken. Sie wollen vermutlich auch nicht, dass ein Halbblinder am Steuer eines Tanklastzuges sitzt.Zitat:Dort ergab sich beim Sehtest eine Auffälligkeit … Meine Ergebnisse beim Dämmerungssehen waren äußerst schlecht, beim Blendtest (mir wurde von links ins Auge geblendet und ich musste rechts die Öffnung der Kreise erkennen) versagte ich komplett.
ZitatZitat:Dort ergab sich beim Sehtest eine Auffälligkeit … Meine Ergebnisse beim Dämmerungssehen waren äußerst schlecht, beim Blendtest (mir wurde von links ins Auge geblendet und ich musste rechts die Öffnung der Kreise erkennen) versagte ich komplett.Nur mal als Denkanstoss...was wollen Sie denn machen, wenn Sie bei Dämmerung oder Blendung die Schusswaffe benutzen müssen? Hoffen, dass Sie den richtigen treffen? Vielleicht sollten Sie den Berufswunsch überdenken. Sie wollen vermutlich auch nicht, dass ein Halbblinder am Steuer eines Tanklastzuges sitzt. :
weiterer Denkanstoss...
Nicht jeder Polizist ist im aktiven Einsatz, sondern es gibt genug Polizisten im Innendienst... ;-)
Hallo,
@asd Trotz allem werden Polizisten nach einem bestimmten Prozedere ausgesucht, egal welche Verwendung für sie später vorgesehen ist. Gäbe es eine "Polizeiinnendiensttauglichkeitsuntersuchung" käme hierfür wohl jeder Verwaltungsangestellte (auch einarmige) in Frage.
Gruß
Andreas
...und die haben ihr ganzes Berufsleben nie eine Waffe in der Hand. Ja nee, is klar.Zitat:Nicht jeder Polizist ist im aktiven Einsatz, sondern es gibt genug Polizisten im Innendienst... ;-)
Es gibt in den Polizeistellen auch z.B. Fachkräfte für Verwaltung. Da bilden die Polizeidirektionen sogar aus, zumindest in unserem Land. Da bewirbt man sich dann aber auf eine Arbeitsstelle "Fachkraft für Verwaltung" und nicht auf eine Arbeitsstelle als Polizist. Beim Polizisten ist der Einstieg nun mal von der Diensttauglichkeit Voraussetzung. Und - diese Verwaltungsstellen werden nur selten ausgeschrieben. Einfach, weil man sie braucht, um ältere dienstuntaugliche Polizisten (die aber diensttauglich angefangen haben) zu beschäftigen. Aber von vornherein einen dienstuntauglichen Polizisten einzustellen, das geht ja nun gar nicht.
wirdwerden
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