PROBEZEIT - Kündigungsfrist

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
sunny26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PROBEZEIT - Kündigungsfrist

Hallo an alle,

habe seit 22.02.07 eine Arbeitsstelle auf geringfügiger Basis (400€). In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der "Vertrag vorläufig zur Probe für die Zeit vom 22.02.07 bis 21.05.07 geschlossen wird. Innerhalb der Probezeit ist beiderseits eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig."

Nun meine Frage:

Ist die Kündigung mit Frist von 2 Wochen beliebig zu jedem Kalendertag möglich oder nur zum Monatsende oder 15. ??

Kennt sich jemand aus? Ich bräuchte eine zuverlässige Aussage.

Danke im Voraus!!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

quote:
Innerhalb der Probezeit ist beiderseits eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig.

Nun meine Frage:

Ist die Kündigung mit Frist von 2 Wochen beliebig zu jedem Kalendertag möglich oder nur zum Monatsende oder 15. ??


Zu jedem beliebigen Kalendertag.

quote:
Ich bräuchte eine zuverlässige Aussage.


Die gibt's bei einem Anwalt oder bei deiner gewerkschaft (wenn du Mitglied bist), niemals aber in einem Internetforum. da kann naemlich jeder jeden Sch* schreiben.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

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