Hallo an alle,
habe seit 22.02.07 eine Arbeitsstelle auf geringfügiger Basis (400€). In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der "Vertrag vorläufig zur Probe für die Zeit vom 22.02.07 bis 21.05.07 geschlossen wird. Innerhalb der Probezeit ist beiderseits eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig."
Nun meine Frage:
Ist die Kündigung mit Frist von 2 Wochen beliebig zu jedem Kalendertag möglich oder nur zum Monatsende oder 15. ??
Kennt sich jemand aus? Ich bräuchte eine zuverlässige Aussage.
Danke im Voraus!!
PROBEZEIT - Kündigungsfrist
17. März 2007
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Frage vom 17. März 2007 | 09:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
PROBEZEIT - Kündigungsfrist
#1
Antwort vom 17. März 2007 | 09:24
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 323x hilfreich)
quote:
Innerhalb der Probezeit ist beiderseits eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig.
Nun meine Frage:
Ist die Kündigung mit Frist von 2 Wochen beliebig zu jedem Kalendertag möglich oder nur zum Monatsende oder 15. ??
Zu jedem beliebigen Kalendertag.
quote:
Ich bräuchte eine zuverlässige Aussage.
Die gibt's bei einem Anwalt oder bei deiner gewerkschaft (wenn du Mitglied bist), niemals aber in einem Internetforum. da kann naemlich jeder jeden Sch* schreiben.
Gruss
CAM
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