Ich brauch auch mal einen Rat
Ich habe Guten Glaubens in einer Transportfirma angefangen zu arbeiten. Und wurde dem Paketdienst zugeteilt.
Laut Vertrag 30 Std Woche... 10 Euro die Std
2 Wochen nach arbeitsaufnahme die bittere Überraschung. Ich werde nach Paketen bezahlt. 15 Pakete in der Stunde ist eine Stunde Arbeit also 10 Euro... aber ..... Arbeitsbeginn ist um 8 Uhr früh. Da versammeln wir uns alle und scannen und sortieren alle Pakete. Wenn es gut läuft können wir um 9 losfahren wenn es schlecht läuft weil der zweite Lkw eine Stunde zu spät kommt fahren wir erst um 10 Uhr weg. Diese zeit wird nicht bezahlt!!!!
Somit hatte ich für diesen einen Monat eine tatsächliche Arbeitszeit von 143 Std..... ausbezahlt nur 113 Std..... umgerechnet sind das dann unter 8 Euro..... darf das denn so überhaupt sein ich finde im Internet kaum was drüber..
LG Sandra
Paketdienst/Fahrer!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDiese zeit wird nicht bezahlt! :
Muss sie aber.
Also wenn man die komplette Arbeitszeit nachweisen kann, ab zum Arbeitsgericht und Lohnklage erheben.
Dann direkt zum Arbeitsamt, denn der Klage folgt normalerweise in der Probezeit die Kündigung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei den Leuten, die einem die Briefkästen mit Werbung zumüllen, lauten die entsprechenden Verträge z.B. auf x-tausend Prospekte, sind also auf Stückzahlen abgestellt (und fragwürdig genug in dem Metier).
Du hast aber einen Vertrag über Wochenstunden zum Stundenlohn - bedeutet u.a., dass auch Wartezeiten als Arbeit zählen und zu bezahlen sind.
Auf jeden Fall solltest du deine AZ gut dokumentieren, dass du was in der Hand hast ....
Quatsch. Wenn im vertrah stet 10€ pro Stunde, dann sind diese zu vergüten. Eine Stunde hat immer noch 60 Minuten und eben nicht 15 Pakete. Die Einheit Pakete für die Zeitrechnung ist mir unbekannt.Zitat15 Pakete in der Stunde ist eine Stunde Arbeit also 10 Euro :
Das kann rechtens sein, wenn diese Zeit als Pausenzeitangesehen werden kann. Was macht ihr denn in dieser Zeit??? Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an, ob das als Pause gesehen werden kann oder nicht. Was steht dazu in deinem AV?Zitat.....wenn es schlecht läuft weil der zweite Lkw eine Stunde zu spät kommt fahren wir erst um 10 Uhr weg. Diese zeit wird nicht bezahlt!!!! :
Zitat:Das kann rechtens sein, wenn diese Zeit als Pausenzeitangesehen werden kann.
Das ist m:e. keine Pause. In der Pause kann der Mitarbeiter frei bestimmen, wie er sie verbringt. Das mit dem LKW klingt eher nach Bereitschaft. Ist aber schwierig zu beurteilen.
Zitat:Laut Vertrag 30 Std Woche... 10 Euro die Std
Den Vertrag hat man sicherlich schriftlich. Insofern ist alles gut, denn Verträge sind nunmal einzuhalten
Zitat:Quatsch. Wenn im vertrah stet 10€ pro Stunde, dann sind diese zu vergüten. Eine Stunde hat immer noch 60 Minuten und eben nicht 15 Pakete. Die Einheit Pakete für die Zeitrechnung ist mir unbekannt.Zitat15 Pakete in der Stunde ist eine Stunde Arbeit also 10 Euro :
Das kann rechtens sein, wenn diese Zeit als Pausenzeitangesehen werden kann. Was macht ihr denn in dieser Zeit??? Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an, ob das als Pause gesehen werden kann oder nicht. Was steht dazu in deinem AV?Zitat.....wenn es schlecht läuft weil der zweite Lkw eine Stunde zu spät kommt fahren wir erst um 10 Uhr weg. Diese zeit wird nicht bezahlt!!!! :
Dazu steht nix im Vertrag.
Wenn Lkw zu spät kommt müssen wir warten bis dieser eintrifft.
Des heisst wenn an einem Montag der Lkw erst gegen 9 kommt.... wir mit der Vorarbeit um halb 10 fertig sind.... ich auf meiner Tour angenommen 45 Pakete habe (3 Std Auslieferungszeit) werden mir 3 Std bezahlt obwohl ich 4,5 Std in der Arbeit verbracht habe... davon War aber nie die Rede das dies nicht bezahlt wird...
/// Wenn Lkw zu spät kommt müssen wir warten bis dieser eintrifft.
Das ist wohl richtig. Nicht richtig ist aber, dass diese Zeit nicht bezahlt wird - denn das Warten gehört mit zur AZ.
Ebenso das Einscannen und alles andere, was da zu tun ist.
ZitatDas kann rechtens sein, wenn diese Zeit als Pausenzeitangesehen werden kann. :
Wenn ich um 8 auf der Arbeit zu sein habe und bis mindestens 9 und vielleicht sogar bis 10 wegen irgendwas warten muss, ist das keine Pause. Sonst könnte ich auch frei entscheiden, erst um 9 zu kommen.
Äpfel und Birnen.......
Im Fall hier wird nach Dienstantritt zunächst einmal gearbeitet. Erst dann kann es bei ihm zu einer Arbeitsunterbrechung kommen.
Aber nach der erneuten Klarstellung des TE kann es sich hier nicht um Pausenzeit handeln.
Ganz einfach deshalb, weil diese Zeit ja auch bezahlt werden muss.Zitatdavon War aber nie die Rede das dies nicht bezahlt wird... :
Eigentlich steht die Antwort in Antwort 2.
Ändern wird sich in solchen Firmen nichts, denn das Geschäftsmodell "Fahrt im Auftrag von" ist dermaßen ausgelutscht, dass eine gesetzeskonforme Bezahlung unrentabel ist.
Davon ab finden sich immer Fahrer, die trotzdem weiter machen.
Also entweder man lebt damit nicht vertragsgemäß entlohnt zu werden und arbeitet weiter, oder man fordert seine Rechte ein und sucht sich einen neuen Job.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen