Schönen guten Abend,
Ich weiß nicht so recht, ob das Thema hierher gehört. Ich versuche es einfach mal.
Mein Partner und ich arbeiten in der gleichen Firma und sogar in der gleichen Abteilung. Wir arbeiten im 3 Schichtsystem.
Wenn wir Glück haben können wir zusammen arbeiten, aber in letzter Zeit ist es die Regel geworden, dass wir komplett entgegengesetzt arbeiten müssen. Wir haben unseren Gruppenleiter schon mehrfach angesprochen, ob er dies ändern könne. Ohne Erfolg. Selbst der Betriebsrat hat sich für uns ausgesprochen. Haben wir in irgendeiner Weise eine Chance, dass wir das durchsetzen können? Mit 3 Schichten und das entgegengesetzt, leidet das Privatleben ganz schön. Ich bedanke mich schon mal bei Euch!
-- Editiert von Lucifer31 am 05.11.2017 17:46
Partner gleich Kollege
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nein.
Es gibt kein Recht auf die gleichen Schichten.
Der Arbeitgeber hat Rücksicht auf die familiäre Situation seiner Mitarbeiter zu nehmen. Soweit zur Rechtslage, was das genau bedeutet, das sagen dann die Gerichte.
Der BR hat " sich für uns ausgesprochen".
Das sollten Sie keinesfalls so stehen lassen!
Wie und in welcher Form hat der BR sich ausgesprochen?
Was war Inhalt der "Aussprache" des BR?
Was hat der Arbeitgeber geantwortet?
Gibt es dazu irgendetwas schriftliches?
Was genau verhindert, Sie öfter gleichzeitig arbeiten zu lassen?
Das sind die Fragen, die Ihnen der BR im ersten Schritt beantworten soll.
Nicht umsonst darf der sich während der bezahlten Arbeitszeit um solche Fragen kümmern.
-- Editiert von altona01 am 05.11.2017 18:18
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wir hatten ein Gespräch mit GL und BR. Der BR stimmt zu, uns zusammen arbeiten zu lassen. Der GL sieht es nicht wirklich ein und wenn dann nur Max zu 50%. Der BR hat ihn dazu angehalten das zu ändern. Im Endeffekt hat sich gar nix geändert. Nun überlegen wir, zur Personalabteilung zu gehen und dort nochmal offiziell nachzufragen. Wir wissen bloß nicht, ob es Sinn macht. Es spricht rein arbeitstechnisch nichts dagegen. Sogar die Kollegen sind einverstanden.
Wieviel Zeit haben Sie denn als Wunsch geäußert?
50% ist zuwenig? Der Frage nach hätte ich eher auf unter 10% getippt....
Gibt es irgendetwas schriftliches über die Absprache?
In der Personalabteilung arbeiten doch üblicherweise Personalsachbearbeiter, die weder die Dienstpläne erstellen noch irgendwelche Entscheidungsbefugnis haben. Dann doch besser den BR weiter beanspruchen.
-- Editiert von altona01 am 05.11.2017 18:25
Es gibt nichts schriftliches. Wir haben um mehr als 50% gebeten bis komplett zusammen. Da es bei unseren anderen Kollegen auch funktioniert. Komplett wäre die einfachste Lösung. Da wir sonst aus dem Raster fallen und bis wir wieder durch gleiche Schichten gleich laufen Vergehen bis zu 6 Wochen. Also haben wir dann auch nichts gekonnt.
Mündlich wird das nie was.
Jeder AG weiß, dass SIe mündliche Forderungen kaum vor Gericht beweisen können. Da bleibt man entspannt.
Sie haben gebeten und was ist dann passiert?
Die 50% klappen bei anderen und bei Ihnen nicht?
Sozusagen.
Der komplette Plan wird nach 2 Paaren gerichtet. Für mich absolut kein Problem, aber warum geht das nicht auch bei uns. Wir möchten keine Sonderdienste oder ähnliches. Einfach zusammenarbeiten. Bei uns müssen immer 2 Männer und 1 Frau arbeiten. Also kein Problem, normalerweise.
Und genau die Frage sollten SIe doch mal mit dem BR besprechen. Der ist Ihr gewählter und bezahlter Vertreter gegenüber dem Arbeitgeber, das ist sein Job!
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