Pauschale Abmahnung?

16. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Haselmaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschale Abmahnung?

Es geht um folgendes Problem. Vor ca 3 Monaten war ein Testkäufer in unserer Filiale. Es kam wie es kommen musste, der Testkäufer fühlte sich schlecht beraten und hatte an allem etwas auszusetzen. U.a. fehlende Begrüßung, fehlendes Namensschild, Ware in den Gängen etc. Eine genaue Beschreibung der betreffenden Person blieb aus. Viele Kritikpunkte sind für uns Angestellte einfach nicht nachvollziehbar. Unser Chef will jetzt allen Angestellten eine Abmahnung schicken, die an diesem Tag in der Filiale gearbeitet haben. Frage, kann man in diesem Fall gegen die Abmahnung vorgehen, da sie im Prinzip pauschal ausgestellt wird. Es ist zwar nachvollziehbar, wer an diesem Tag gearbeitet hat, aber nicht wer diese "Schandtat" verbrochen hat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. eine *abmahnung* an alle, die diesen namen verdiente, kann es nicht geben, eine *ermahnung* schon. eine abmahnung muss konkret sein: du hast deine pflichten aus dem av durch dein tun oder lassen so und so verletzt.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Schließe mich blaubär an: Eine pauschale Abmahnung an die gesamte Belegschaft, ohne auf einen bestimmten Umstand einzugehen und einen AN damit in Verbindung zu bringen, ist unwirksam. Nichts desto trotz kann man manche AG nicht davon abhalten, eine solche auszusprechen. In dem Fall würde ich mit dem kompletten Team die ´´Abmahnung´´ zurückweisen (Schreiben aufsetzen).

Ich lese gerade noch, dass der Testkäufer vor 3 Monaten im Laden war. In dem Fall kann der AG keine wirksame Abmahnung mehr an den Mann bringen. Eine Abmahnung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorfall bzw. ab Kenntnisnahme erfolgen.

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