Pausen im Callcenter

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
tootikki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausen im Callcenter

Bin wieder mal in einem dieser "tollen" Callcenter angestellt.

Im Arbeitsvertrag steht kein Wort über Pausendauer/Pausenzeiten.
Jeder Heini erzählt einem dort was anderes, mal heißt es, man kann die pro Stunde erlaubten 5 Minuten Bildschirmpause zusammenziehen zu einer längeren Pause, dan wiederum, daß man auch durcharbeiten kann ohne Pause um dann 1/2 Stunde früher zu gehen.
Der letzte Stand ist wohl, daß man definitiv nicht mehr als 5 Minuten Pause machen darf, und dies muß man halt jede Stunde tun. In 5. Minuten kommt man natürlich kaum dazu, etwas zu essen und trinken. Der totale Schwachsinn.
Wie ist es denn nun wirklich geregelt mit Bildschirmunterbrechungen und Pausen? Die Arbeitszeit beträgt pro Tag 7-8 Stunden.

Dankbar für Antworten.

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"tootikki"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das sind 2 Paar Schuh.

1. Die Bildschirm'pausen' lt. Bildschirmarbeitsverordnung sind folgendermaßen definiert: 'Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten <font color=red>oder</font> durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.'

Das vorherige hat mit den gesetzlichen Pausen im Arbeitszeitgesetz nichts zu tun. Das Arbeitszeitgesetz ist leicht ergooglebar und das mit den Pausen steht dort im § 4.

MfG

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

zu 2. - nach 6 Stunden Arbeit muss 30 Minuten Pause gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tootikki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. In meinem Callcenter scheint dies aber "ein paar Schuhe" zu sein. Die letzte Story, die ich nun gehört habe, ist daß man eine halbe Stunde Pause zwar machen darf, aber nur wenn man dies Wochen vorher im Schichtplan beantragt hat. Diese halbe Stunde gilt dann als normale, unbezahlte Pause. Dann soll man den Rest der Zeit allerdings voll durcharbeiten. Ohne diese 30-Min-Pause soll man nach wie vor nur das Recht auf diese jeweils 5 Minuten haben, die angeblich bezahlt werden.Was ich nicht glaube! Aber ich werde den Beweis ja bald in meiner ersten Lohnabrechnung sehen.
Außerdem völlig unlogisch, denn dann hätte man ja bei 7. Stunden insgesamt 35 Min. "Freizeit" gehabt und bei ner zusammenhängenden Mittagspause arbeitet man dann 5 Minuten pro Tag länger. :crazy:
Wenn ich auf die 5 Min Unterbrechung(die in diesem Callcenter als "Pause" und ausdrücklich nicht als "Unterbrechung" betitelt werden)pro Stunde+halbe Stunde Pause bestehen werde, werde ich wohl höchstwarscheinlich gefeuert werden. Die Kollegen sind zwar auch unzufrieden mit den bestehenden Regelungen, werden sich aber kaum zu einer "Revolte" dagegen aufraffen. Wem es nicht paßt, der kann ja gehen, so scheint das Motto zu sein.
Kann ich übrigens auf einen Arbeitsvertrag in dem Pausen+Bildschirmunterbr. geregelt sind, bestehen? :dau:

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"tootikki"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die für alle geltenden gesetze müssen im vertrag nicht noch wieder eigens aufgeführt werden, deshalb sind es ja allgemeingültige gesetze.
das arbeitszeitgesetz solltest du einfach mal lesen. satz für satz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Pause von 30 min nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Die Pausenzeit ist aber natürlich keine bezahlte Arbeitszeit. Um auf eine Arbeitszeit von 8 Std. zu kommen, muss man also z.B. von 8:00 bis 16:30 Uhr arbeiten.

Bei einem Vertoß gegen diese Pausenregelung drohen dem AG hohe Bußgelder bzw. Geldstrafen oder im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Der AG darf noch nicht einmal erlauben, dass ein AN freiwilig auf die ihm zustehenden Pausenzeiten verzichtet. Er muss im Zweifel von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und den AN anweisen, die Pausenzeiten einzuhalten. Arbeitsvertraglich kann ebenfalls nicht auf die Pausen verzichtet werden.

Im Zweifel ist hier eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt angebracht.

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