Pausenregelung / Arbeitszeit

20. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.02.2009 08:11:05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenregelung / Arbeitszeit

Hallo,

Beispiel: In der Firma 1 gibt es eine 40 Stunden Woche, tägliche Arbeitszeit sind 8,5 Stunden inkl. einer halben Stunde Pause und in der Firma 2 gibt es eine 42,5 Stunden Woche, täglich 8,5 Stunden reine Arbeitszeit und eine Stunde Pause. Soll heißen, man ist in Firma 2 9,5 Stunden im Betrieb, wovon 8,5 Stunden zur Arbeitszeit gerechnet werden. Frage ist, ob die Pausenzeiten mit zur Arbeitszeit gerechnet werden oder nicht, Ist vielleicht eine blöde Frage aber das scheint von Firma zu Firma verschieden zu sein... :???:


Danke für Eure Antworten

Anna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

So wie ich das kenne, werden Pausen grundsätzlich nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exesse."

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Ist vielleicht eine blöde Frage"
Allerdings. (Sofern es sich jeweils um eine 5-Tage Woche handelt.)

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Pausen werden nie zur bezahlten Arbeitszeit gerechnet!

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#4
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Richtig! Pausenzeiten sind Freizeit.
Auch bei einer 6 Tage Woche wird die gesamt Arbeitszeit auf 40 oder 42,5 Stunden so verteilt. Entweder die tägliche Stundenzahl reduziert sich, oder ein freier Tag proWoche kommt hinzu.

Wenn die Arbeitszeit von 6,00 Uhr - 14,30 Uhr beträgt und der Arbeitnehmer sich um 6,10 Uhr einstempelt und um 15,00 Uhr ausstempelt, dabei keine Pause gestempelt hat, wird ihm 30 Minuten Pause von seinem Arbeitskonto abgezogen.
Die Zeit, welche er früher kommt oder später geht, wird nicht mitberechnet.

Anders wenn er 10 Minuten später kommt, 10 Minuten früher geht und 40 Minuten Pause stempelt.
Dann wird ihm für diesen Tag 60 Minuten abgezogen.

Einzige Ausnahme von bezahlter Freizeit ( bei der Firma wo ich arbeite ) sind gesetzliche Feiertage, wenn diese in die Woche fallen, werden diese als Arbeitstag angerechnet.

-----------------
" GTR 1000"

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