Pausenregelung

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kitty2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenregelung

Hallo,
an meinem Arbeitsplatz wird demnächst eine Zeiterfassungsuhr aufgestellt(Magnetchips).Meine Arbeitszeit ist von 8:00 bis 14:00 Uhr. Mein Chef behauptet nun, dass wenn ich z.B. 6 Std.10min. ununterbrochen arbeite, würde mir automatisch 30 min. Pausenzeit abgezogen werden!
Das würde ja bedeuten, dass ich danach unterm Strich nur 5Std.40 Arbeitszeit auf dem Konto hätte. Kanns das geben?? Das gleiche wendet er bei über 9 Std.Arbeit an(45min Abzug).

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"kitty2000"

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Kitty,

Das entspricht dem Arbeitszeitgesetz. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer normalerweise nicht beschäftigt werden und der Arbeitgeber hat auch darauf zu achten, das die Pausen eingehalten werden.

Wobei das natürlich irgendwo Quatsch ist, wie das bei euch technisch eingestellt ist. Keiner steht pünktlich nach 6 h vor der Stechuhr. Scannt man zu früh, fehlt was an der Arbeitszeit. Scannt man zu spät, wäre die vorgeschriebene Zeit zwecks Pausenregelung überschritten. Vielleicht gibts ja die Möglichkeit da technisch so ne Art pauschale Bedienzeit o.ä. einzugeben.

MfG

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ venotis

Dieser automatische Abzug der vorgeschriebenen Pausen bei Zeiterfassungssystemen ist fast allerorts technisch so geregelt wie hier beschrieben. Hier hilft nur pünktlich sein.

-- Editiert von Schnuckelchen am 28.02.2006 17:25:43

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Schnuckelchen Wie muss ich mir dass denn vorstellen? 20 Arbeitnehmer stehen vor 1 Automaten und wer 14:00:01 Uhr abstempelt/scannt hat 'verloren'?
Sorry, die Frage ist ernst gemeint, da ich noch nie selber mit Zeiterfassung dieser Art zu tun hatte. Absurd find ichs aber trotzdem, wenn dann die 30 min abgezogen werden, nur weil man mal wieder den run auf die Zeiterfassungsmaschine verloren hat.

MfG

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#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ venotis

Ich selbst hatte das gleiche System schon in zwei Betrieben. Schlange an den Zeiterfassungsgeräten mußte ich aber nie stehen. *g*
Wir hatten im letzten Betrieb das gleiche Problem grundsätzlich alle 14 Tage Freitags, wenn die meisten Mitarbeiter schon um 13 Uhr Feierabend hatten (Arbeitsbeginn 7 Uhr). Diejenigen, die zu spät zum Ausbuchen kamen, haben Montags Zeiterfassungsbelege ausgefüllt - dann wurde manuell die Zeiterfassung korrigiert.

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

... ist übrigens gar nicht so schlecht, wenn man den Arbeitsplatz 5 Minuten eher verlassen kann, nur damit man rechtzeitig zum stempeln kommt. Der mittägliche Tratsch und Klatsch am Gerät hatte was für sich. ;)

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Danke für die Erklärung Schnuckelchen! So können solche Geräte enorm zur Kommunikation beitragen. ;)

... und bei Kitty wird sich hoffentlich auch eine Lösung finden ... (wobei ich noch immer denke, dass es unkomplizierter wäre, das Gerät mit einer Toleranzzeit einzustellen, als wenn zig Leute extra Zettel ausfüllen müssen ... welch ein zeitlicher Aufwand und Papierkrieg wegen z.B. 5 min)

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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Gern geschehn. Oder wie man bei uns sagt: Scho recht. ;)

Die Toleranz verbietet dann wohl das Arbeitszeitgesetz.

Der Papierkrieg wird trotz etlicher nachzuerfassender Korrekturen immer noch weniger sein als wenn grundsätzlich alle Arbeitszeiten von Hand erfasst werden müssten. Außerdem hat die Erfassung noch viele weitere Vorteile für den AG.

Sicher wird eine nachträgliche Korrektur in Kittys Fall erfolgen, wenn sie mal etwas später rauskommt als vorgesehen - der AG kann ihr ja die Anrechnung bis 14 Uhr nicht verweigern, wenn sie da nachweislich gearbeitet hat. Die Minuten drüber gehen ihr halt flöten und das wird dafür sorgen, dass sie künftig eben nicht mehr >das bißchen schnell noch erledigt<. Pech für den AG.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hi,

das ist so aber nicht richtig. Gemäß Gesetzestext muß der Arbeitnehmer !!nach!! 6h eine Pause von mind. 30Minuten machen. D.h. nach 6h10min können so auch nur 10Min. abgezogen werden. Die Zeit zwischen 6h und 6h30min ist also die Pause. Die Zeit vor den 6h bleibt unangetastet.



Viele Grüße, Michael

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#9
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Michael

Es hat ja auch niemand etwas anderes behauptet. Selbst der Arbeitgeber scheint sich bei seiner Aussage nur auf die technische Umsetzung bezogen zu haben (zumindest habe ich das so in Kittys Beitrag verstanden).
Die Zeit vor 6 Sunden wird also nur von der Zeiterfassungs-Maschinerie angetastet.

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#10
 Von 
Kitty2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Schnuckelchen

Mein AG bezieht sich nicht nur auf die technische Einstellung der Uhr, sondern er meint, dass, wie eingangs beschrieben, schon nach 1 min "Überzeit" eine halbe Std. abgezogen wird und fertig. So sei das Gesetz. Aber dann würden mir doch, wie in diesem Fall, 29 min. rechtmäßig gearbeitete Zeit gestohlen werden. :-(
Sieht das Gesetz so etwas vor?

-----------------
"kitty2000"

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#11
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

die Aussage von micbu ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Das gesetz sagt aus, dass man nach 6 Stunden spätestens die Pause machen muss. Man also nicht 6h30' arbeiten darf, dann eine halbe Stunde Pause und wieder eine halbe Stunde arbeiten.

Aber das Gesetz sagt auch aus, dass man bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h eine Pause von 30' machen muss.

Das heißt meiner Meinung nach, wenn die Arbeitszeit lt. Zeiterfassung 6h01' ist, dann muss da eine pause von 30' drin sein. Ob der AN die Pause gemacht hat, oder nicht, ist sein Problem - jeder darf in seiner pause machen, was er will.

Auch die nachträgliche Verbesserung der vermeitlich falschen Endzeit scheint nirgendwo im Gesetz eine Grundlage zu haben.

Wie kann man sich versehentlich zu spät ausloggen ohne zu lange zu arbeiten?
Auch wenn man ohne Absicht zu lange arbeitet, dann müsste man doch auch die Pause machen.
Das Gesetz sagt doch aus, dass jeder die Pause machen muss, wenn eben die bestimmten Bedingungen erreicht sind. Egal ob absichtlich oder nicht.

Ich bin kein Experte und weiß deshalb auch nicht, ob ich richtig liege.
Aber irgendwie würde mich schon interessieren, ob das so ist, wie ich das sehe und was die anderen Mitglieder dazu meinen.

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#12
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ kitty

Die Stechuhr ersetzt nicht das Gesetz und das Gesetz sagt nicht, dass Pausen rückwirkend auf eigentlich gearbeitete Zeit angerechnet werden dürfen.

Wenn du 1 Minuten überziehst, hast du trotzdem noch vorher die 6 Stunden gearbeitet. Da kann die Technik noch so sehr behaupten, du hättest um 13.31 Uhr Pause gemacht.

Rede nochmal mit deinem Chef, dass die tasächliche Arbeitszeit dann auch auf bis 13 Uhr korrigiert werden muß.

Ist es denn so ein großes Problem, da pünktlich rauszukommen?

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#13
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ CForce

Die Pausenregelung trifft Arbeitszeiten von ÜBER 6 Stunden. Wer nicht mehr als 6 Stunden arbeitet, braucht auch keine Pause. Im Fall von kitty behauptet sie einfach, sie hat bis 13 Uhr, also genau 6 Stunden gearbeitet und somit darf ihr auch keine Pause angerechnet werden.

So sehe ich das.

@ HeiCal

Sehe ich auch so. Bei uns gab das auch nie Probleme mit der Korrektur.

Nu stellt sich mir aber noch die Frage, ob der AN jedesmal zum Gerät laufen muß, wenn er für 5 Minuten eine Pause innerhalb der 6 Stunden einlegt - weil er die 30 Minuten Pause ja auch teilen darf.

-- Editiert von Schnuckelchen am 01.03.2006 16:21:02

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn sie aber nur 6h und nicht 6h01' gearbeitet hat, dann hätte sie sich auch nach 6h ausloggen müssen.
Die Arbeitszeit endet lt AG bestimmt mit dem Ausloggen.

Ich habe sowas auch schonmal bei einem Einsatz erlebt, wo ich 2 Wochen land beschäftigt war.
dort war es üblich, das 2 Minuten vor Ende der Arbeitszeit alle Mitarbeiter vor der Stechuhr versammelt waren.

Ich fand das zwar nicht so produktiv, aber ich musste die Stechuhr ja nicht benutzen, insofern war mir das egal.

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