Pausenregelung - schreibt das ARGB keine klare Regelung von Pausenzeiten vor?

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
mr. callagent
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenregelung - schreibt das ARGB keine klare Regelung von Pausenzeiten vor?

Hola zusammen, schreibt das ARGB eigentlich keine klare, gestezliche Regelung von Pausenzeiten vor? Arbeite 20Std/Woche (derzzeit freiwillig sogar 25 Std/Woche) im Call Center und bekomme nur 7 Minuten Pause zugeteilt, bei Überschreitung der zugeteilten 7 Minuten wird mir jede weitere Minute vom Lohn abgezogen...:-(. Des Weiteren gibt es keine Lohnfortzahlung im Karnkheitsfall und bezahlten Erholungsurlaub bekommen wir als Agents auch nicht. Ist das denn überhaupt rechtens?

Freue mich über jede Rückmeldung!

Danke schon mal

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo callagent,

ARGB? Ähm villeicht solltest du mal nach Arbeitszeitgesetz googlen? Das dürfte mehr Erfolg bringen.

Wieviel Stunden am Tag arbeitest du denn? Bis zu 6 h muss gar keine Pause gewährt werden. (§ 4 Arbeitszeitgesetz) Und diese Pausen sind sowieso unbezahlt (dafür könnt ihr in der Zeit auch machen was ihr wollt).

Entgeltfortzahlung (Entgeltfotzahlungsgesetz*) im Kranheitsfall steht euch genau so zu wie bezahlter Erholungsurlaub (Bundesurlaubsgesetz*).

MfG

* <sub>ebenfalls ergooglebar</sub>

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

In einem Callcenter könnte noch eine Pausenregelung gem. Bildschirmverordnung zum Tragen kommen - das sind hier dann vermutlich die gewährten (und bezahlten) 7 Minuten.


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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Zitat:
"Nach der Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber die Tätigkeit so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird. Dies zielt darauf ab, die Belastungen durch Bildschirmarbeit zu verringern.
Bei den belastungsreduzierenden Maßnahmen rangieren Pausenregelungen hinter Mischarbeit, also der Unterbrechung der Arbeit durch andere Tätigkeiten. Bei stark vorbestimmten Arbeiten, wie z. B. Daten- und Texterfassung oder im Call Center, sollte die Bildschirmarbeit auf vier Stunden pro Tag begrenzt werden (vgl. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ."
Quelle: www.arbeitnehmerkammer.de
www.sozialnetz.de




-- Editiert von hinkelbein am 04.08.2006 09:46:23

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#4
 Von 
mr. callagent
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Leute,
erstmal vielen Dank für die Infos! Natürlich habe ich schopn versucht über Google etwas bzgl. des Arbzg herauszufinden, leider bislang ohne wirklich hilfreichen Erfolg, weswegen ich hier gelandet bin.

Ich arbeite mal 4 Std/Tag und mal 5 Std/Tag, also 20 oder 25 Std / Woche. trotzdem bekomme ich nur ein Pause zugeteilt:( kann es da sein, dass es sich bei der allgemeinen Arbeitszeitreglung rein um Kulanzmaßnahmen der jeweiligen Geschäftsführung handelt? Bis lang hatte ich jedenfalls (in anderen CC) immer 15 min. Pause bekommen -auch wenn ich nicht am PC gearbeit hatte!

Naja, wer weiß wie lange ich noch in dem "Stall" bleibe...

Vielen dank und bis denn

Mr. Callagent

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Gesetzlich verpflichtet nach dem Arbeitszeitgesetz eine Pause zu gewähren, ist der Arbeitgeber erst ab mehr als 6 h Tätigkeit. Also gibts diesen Anspruch bei 4 bzw 5 h Arbeit nicht. Der AG kann vorher auch eine Pause gewähren bzw. anordnen, muss es aber nicht.
---------------------

Völlig unabhängig davon sind die Pausen zu betrachten, die in der Bildschirmarbeitsverordnung gefordert werden. Man sollte da auch bitte alles lesen und beachten, dass hier steht <font color=red>'Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.'</font>

Der AG muss also auch hier nicht zwangsläufig Pausen gewähren, sondern kann stattdessen Arbeiten anordnen, bei denen man nicht ständig auf den Bildschirm starren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Callcenter bieten so gut wie nie Möglichkeiten einer anderen Tätigkeit außer mit Knopf im Ohr auf den Bildschirm zu starren - deshalb gibt es in vielen nach 2 Stunden eine Pause. Die 7 Minuten bezahlte Pause halte ich für das Mindeste, was drin sein muss.

quote:
Bis lang hatte ich jedenfalls (in anderen CC) immer 15 min. Pause bekommen -auch wenn ich nicht am PC gearbeit hatte!


Kenne ich auch so - das waren aber immer 15 Minuten unbezahlte Pause. Ich kenne auch 2 CCs, in denen die Mitarbeiter Pause machen dürfen, wann immer sie den Eindruck haben, sie bräuchten eine. Aber auch da zählte als Arbeitszeit nur die Anwesenheit am Platz.

CC-Jobs von mehr als 6 Stunden täglich gibt es kaum, weil erwiesen ist, dass die Effizienz nach 5 Stunden rapide nachläßt und am Agent nix mehr verdient wird - von daher stellt sich auch seltenst die Frage nach Pausen nach dem ArbZG.

Ich würde hier bei einem 5-Stunden-Tag zumindest eine weitere 5-Minuten-Pause nach der 4. Stunde einlegen - ob bezahlt oder nicht. Und schauen, dass man endlich aus dieser Tretmühle rauskommt - alleine die Verweigerung von Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub ist ja wohl ein Witz.

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Suum cuique (Jedem das seine) "

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