Ein Arbeitnehmer hat einen 40 Stunden Arbeitsvertrag. In dem Nachweisblatt zu den Arbeitsbedingungen führt der Arbeitgeber auf, dass er eine Pause von 30 Minuten gewährt. Also der Arbeitnehmer kann nach 8:30 gehen. Der Arbeitgeber hat aber seine Öffnungszeiten geändert und verkündet nun, dass jeder verpflichtet sei 45 Minuten Pause zu machen. Der Arbeitnehmer macht mehrere kleinere Pausen von weniger als 15 Minuten, so dass er auf die 45 Minuten kommt. Darf der Arbeitgeber trotzdem 45 Minute Pause abziehen?
Pausenverlängerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDer Arbeitgeber hat aber seine Öffnungszeiten geändert und verkündet nun, dass jeder verpflichtet sei 45 Minuten Pause zu machen. :
Der Zusammenhang ist nicht verständlich - das möge der AG doch mal aufklären was die Öffnungszeiten mit den Pausenzeiten zu tun haben sollen.
ZitatDarf der Arbeitgeber trotzdem 45 Minute Pause abziehen? :
Die Frage ergibt zwar überhaupt keinen Sinn, aber die Antwort lautet "Ja klar, selbstverständlich".
ZitatDer Zusammenhang ist nicht verständlich - das möge der AG doch mal aufklären was die Öffnungszeiten mit den Pausenzeiten zu tun haben sollen. :
Der Arbeitgeber möchte mit der längeren Pausenzeit gewährleisten, dass die Vollzeitkräfte während der Öffnungszeiten komplett anwesend sind.
Mit dem Hinweisblatt hat man doch verträglich was ganz anderes vereinbart und heißt es nicht, dass unter 15 Minuten Arbeitsunterbrechung anstatt Pause ist.
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Vll. hilft ein Blick in den Gesetzestext:
Zitat§ 4 Ruhepausen :
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Was in dem Nachweisblatt erläutert wird, entspricht also der Gesetzeslage.
Allerdings kann der AG Lage und Dauer der Pause bestimmen.
Und es sollte klar sein: während der Pause muss AN für keine Arbeit zur Verfügung stehen, von echten Notfällen abgesehen (Feuer, Überschwemmung ...)
ZitatWas in dem Nachweisblatt erläutert wird, entspricht also der Gesetzeslage. :
Allerdings kann der AG Lage und Dauer der Pause bestimmen.
Im Nachweisblatt ist die Rede von 30 Minuten, also das entspricht der Gesetzeslage. 45 Minuten Pause muss man erst ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden machen. Der Arbeitgeber will aber nun, dass der AN 8 Stunden arbeitet und 45 Minuten Pause macht.
ZitatMit dem Hinweisblatt hat man doch verträglich was ganz anderes vereinbart :
Ein Hinweisblatt ist erst mal nur ein Hinweis und keine vertragliche Vereinbarung.
Man sollte also erst mal in die vertragliche Vereinbarungen schauen und dann prüfen, ob das Hinweisblatt nur Hinweis oder eine vertragliche Vereinbarung ist.
Zitatund heißt es nicht, dass unter 15 Minuten Arbeitsunterbrechung anstatt Pause ist. :
Auch das kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden.
ZitatEin Hinweisblatt ist erst mal nur ein Hinweis und keine vertragliche Vereinbarung. :
Es ist das Hinweisblatt zum Nachweis der Arbeitsbedingungen gemeint.
ZitatAuch das kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. :
Das zu gibt es nichts Schriftliches.
Zitat45 Minuten Pause muss man erst ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden machen. Der Arbeitgeber will aber nun, dass der AN 8 Stunden arbeitet und 45 Minuten Pause macht. :
Das ist richtig: ab 9 h AZ muss der AG 45 Minuten gewährleisten. Das ist Minimum.
Der AG kann aber kraft seines Direktionsrechts längere oder mehr Pausen anordnen.
So ein Hinweisblatt ist eben dies: Hinweis, nicht vertragliche Vereinbarung.
ZitatDas ist richtig: ab 9 h AZ muss der AG 45 Minuten gewährleisten. Das ist Minimum. :
Der AG kann aber kraft seines Direktionsrechts längere oder mehr Pausen anordnen.
So ein Hinweisblatt ist eben dies: Hinweis, nicht vertragliche Vereinbarung.
Und wenn der Arbeitgeber im Zeitkonto über ein Jahr die 15 Minuten nicht als Pause abzieht, da es so ein Art Bildschirmpause ist und dann auf einmal sich das umüberlegt und das alles streicht.
Ich denke, dass Du nicht verstehst, was eine Pause iSd Gesetzes ist. Bildschirmpausen sind das nicht. In der Zeit kann man ja andere Sachen machen, die mit dem Bildschirm eben nichts zu tun haben. Man kann die gesetzlich festgelegten Pausen auch nicht in Minuten oder ähnlich stückeln. Die Pausen dienen dazu, sich von der bisher geleisteten Arbeit zu erholen. Die Gestaltung (am Arbeitsplatz oder sonst wo) ist ausschließlich Sache des Arbeitnehmers. Sie wird auch nicht bezahlt; der AN muss nicht an seinem Arbeitsplatz bleiben, keine Telefonate entgegen nehmen, was weiß ich.
wirdwerden
ZitatIn der Zeit kann man ja andere Sachen machen, die mit dem Bildschirm eben nichts zu tun haben :
so ein Arbeit gibt es dort nicht
ZitatMan kann die gesetzlich festgelegten Pausen auch nicht in Minuten oder ähnlich stückeln. Die Pausen dienen dazu, sich von der bisher geleisteten Arbeit zu erholen :
Der Arbeitgeber gab sonst 2 X 15 Minuten vor und dann eben nun noch weitere 15. Die 2 x 15 hat der AN auch gemacht und dann noch 15 Minuten gestückelt. Die wurden nie abgezogen aber dann auf einmal schon..
ZitatUnd wenn der Arbeitgeber im Zeitkonto über ein Jahr die 15 Minuten nicht als Pause abzieht, da es so ein Art Bildschirmpause ist und dann auf einmal sich das umüberlegt und das alles streicht. :
Also 1 Jahr ist für das entstehen einer "betrieblichen Übung" recht wenig - ich habe starke Zweifel, das man da Honig draus saugen kann.
Aber wofür ist dann das Nachweisgesetz über die Arbeitsbedingungen, wenn der Arbeitgeber das beliebig ändern kann.
Ganz einfach: Weil Arbeitszeiten dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen.
Wenn der Arbeitgeber statt 2x15min nun 3x15min anordnet, dann bewegt sich der Arbeitgeber damit innerhalb des zulässigen Spielraums.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat der ein Mitspracherecht.
ZitatGanz einfach: Weil Arbeitszeiten dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen. :
Ja, aber die hat er im Nachweisblatt über die Arbeitsbedingungen niederzuschrieben. Zwischen der Einstellung mit Aushändigung des Blattes und Änderung liegen keine 24 Stunden.
@chiara - es wird langweilig, dieses Ja-Aber auf Alles und Jedes.
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wie lang war dein/das Geschäft geöffnet und wie lange ist es jetzt?
In meinen Verträgen seht zb: Die Arbeitszeit beträgt 9 Std inkl. 1 Stunde Pause
ZitatZwischen der Einstellung mit Aushändigung des Blattes und Änderung liegen keine 24 Stunden. :
Oben postulierte man noch, dass der Arbeitgeber im Zeitkonto über ein Jahr die 15 Minuten nicht als Pause abgezogen hätte?
ZitatDie Arbeitszeit beträgt 9 Std inkl. 1 Stunde Pause :
Die Formulierung verwirrt doch eher: Pause ist per Definitionem Nicht-Arbeitszeit, oder?
ZitatDer Arbeitgeber gab sonst 2 X 15 Minuten vor und dann eben nun noch weitere 15. Die 2 x 15 hat der AN auch gemacht und dann noch 15 Minuten gestückelt. Die wurden nie abgezogen aber dann auf einmal schon.. :
Also wurde schon immer 45 Minuten Pause vom Arbeitnehmer gemacht, aber nur 30 Minuten als Pause abgezogen? Das hat der Arbeitsnehmer Glück gehabt und sollte sich freuen.
Ich sehe kein Problem darin, bei 45 Minuten praktizierter Pause auch 45 Minuten zu berücksichtigen.
Volle Zustimmung, sunrabbit. Da brauchen wir 20 Beiträge, um einen relativ einfachen Fall herauszuarbeiten. Es gab immer 45 Minuten Pause. Es geht also gar nicht um eine Verlängerung. Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob diese Stückelung rechtens ist; zumindest zu der Bewertung des Problems. Bisher hat der AG die Pause teilweise bezahlt, das muss er nicht. Großzügigkeit ist nur in den seltensten Fällen eine Basis eines Rechtsanspruchs. Hier jedenfalls nicht.
wirdwerden
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