sevrus leute,
wenn man einen antrag auf höhergrupierung stellt beim gemeinderat und der abgelehnt wird,dann wird doch ein vermerk in die personalakte gemacht. da steht bei meinem kollegen blos drinnen,dass der antrag mit x:y abgelehnt wurde und ein hinweis auf das protokoll der gemeinderatssitzung.sollte da nicht der auszug aus der gemeinderatssitzung drinnen stehen und nicht blos ein vermerk?
oder geht der genaue wortlaut den betroffenen nichts an,da es eine nicht-öffentliche sitzung war.
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Personalakte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
die beschlüsse des gemeinderates sind offenbar vertraulich, deswegen kommt nur das ergebnis in die personalakte, nicht aber die begründung. die frage könnte in grenzfällen aber von interesse sein, ob der AN eventuell ein recht haben könnte, auch die begründung im protokoll einzusehen.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
und wie kann der AN sein recht auf einsicht durchsetzen? mein kollege vermutet,dass in der gemeinderartssitzung negative äußerungen über ihn und seine arbeit gefallen sind und deswegen hauptsächlich die höhergruppierung nicht genehmigt worden ist.
wenn man mit seiner arbeit unszufrieden ist sollte man ihm des doch mitteilen eigentlich,dass er seine fehler beheben kann bzw erklären kann und net alles hinter dem rücken bereden und den AN nicht drauf ansprechen.sowas ist doch auch nicht richtig
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dann bleibt ihm nur der Rechtsweg offen.
Mit welcher Begründung wollte er denn höher gruppiert werden?
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frag nicht mich.ka
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