Personalgespräch - Kann ich im Nachhinein noch etwas dagegen tun?

17. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
JABF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalgespräch - Kann ich im Nachhinein noch etwas dagegen tun?

Hallo,
ich hatte am Freitag ein Personalgespräch, dass eine völlig nicht erwarteten Ausgang hatte. Ich dachte eigentlich, dass ich als Anfänger inzwischen gute Fortschritte erzielt hätte und ich natürlich einige Dinge noch nicht perfekt mache. Aber mein Chef kam herein und hat gemeint, dass ich alles nur mittelmäßig mache und sie deshalb mir noch 6 Wochen geben und mich dann kündigen wollen. Wir haben noch darüber diskutiert wie ich das sehe und am Ende den Personalbogen ausgefüllt, wobei meine Ansichten nur in zwei Sätzen widergespiegelt wurden. Ich habe den Bogen dann unterschrieben, ohne überhaupt daran zu denken, dass ich meine Unterschrift auch verweigern hätte können. Kann ich im Nachhinein noch etwas dagegen tun? Laut Arbeitsvertrag muss mein Personalgespräch auch 2Wochen vor Gespräch angekündigt sein und mir die entsprechenden Unterlagen ausgehändigt werden. Unterlagen bekam ich keine und der Termin wurde mir 5 Tage zuvor gesagt. Danke für die Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nun: was genau hast du unterschrieben? vmtl. doch den gesprächsinhalt im sinne eines protokolls. wenn es gründe gibt, dass du dich falsch widergegeben siehst, magst du eine ergänzende stellungnahme abgeben, insbesondere wenn umstände, die beim betrieb liegen, zu deiner schlechten beurteilung beigetragen haben. ansonsten wird es eher vergebene liebesmüh sein und bleiben.

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Haben Sie Kündigungsschutz ? Wenn ja ist der Ag darlegungspflichtig, auch müßte abgemahnt werden, da es den leistungsbereich betrifft, der verbessert werden kann.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Andreas.Hauser Was verstehst du denn unter 'müßte abgemahnt werden'? Man hat ihm doch gesagt, wie man ihn beurteilt und was passieren wird, wenn er sich nicht verbessert.

Okay für ne Abmahnung fehlen konkrete Kritikpunkte, aber das ist halt nicht immer so einfach in Worte zu fassen, wenn der AG 'auf der ganzen Linie' nicht mit dem AN zufrieden ist.

Das Wort 'Anfänger' lässt mich auch drauf schließen, dass er das noch nicht all zu lange macht, also vielleicht noch in der Zeitspanne liegt, wo es eh keinen Kündigungsschutz gibt. Da find ichs nicht ungewöhnlich, dem AN zu sagen 'Wir haben uns das mit Ihnen etwas anders vorgestellt und möchten, dass Sie sich nun etwas mehr anstrengen.'. Ob dabei nun konkretere Bereiche genannt werden oder man eher allgemein bleibt macht in der Zeit für mich keinen großen Unterschied. Allerdings verunsichert das den AN mehr, als wenn man konkret sagt, wo Fehler gemacht wurden und was genau man erwartet.

@JABF Man bekommt aus deiner Schilderung den Eindruck, dass da bisher nicht so gute Kommunikation stattgefunden hat, denn sonst hätte dich die Kritik wohl nicht so überrascht. Offensichtlich herrschen ja doch unterschiedliche Vorstellungen deiner 'Leistungen' bei dir und deinem AG.

Wenn keine konkreten Anhaltspunkte genannt werden, empfiehlt es sich nachzufragen. 'Was genau gefällt Ihnen an meiner Leistung/Arbeitsweise nicht?'. Denn meist ist es ja doch nicht alles, was kritikwüdig ist.

MfG

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Schlechtleistung muß idR abgemahnt werden vor der kündigung sonst fällt der AG erst Recht hinten rüber.
:cheers:

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Andreas.Hauser

Aber nicht in den ersten 6 Monaten. Da hat man schlicht und ergreifend keinen Kündigungsschutz und kann gekündigt werden, weil dem AG plötzlich die Nase des AN nicht mehr gefällt.

Insofern würde ich mich in diesem Fall nicht darauf konzentrieren, dass der AG das Gespräch 5 Tage statt 14 Tage vorher angekündigt hat, sondern, dass man zusieht (insofern man kann), dass nun die erwartete Leistung gebracht wird.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Sehe ich auch so, ich denke auch dass die Wartezeit noch nicht erreicht ist. Ist diese aber erreicht und stimmt die Betriebsgröße fällt AG hintenrüber.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Andreas.Hauser Ich wollte dir ja auch nicht ans Bein pieseln ;) , aber ich denke, dass der AN auf der falschen Schiene ist, wenn er jetzt meint, dass es ihm irgendwelche Pluspunkte bringt, darauf rumzureiten, dass das Gespräch nicht rechtzeitig angesagt wurde.

Anfragen àla: 'Okay, Sie sind nicht zufrieden mit mir. Was mache ich Ihrer Meinung nach falsch? Wie stellen Sie sich die zukünftige Zusammenarbeit vor?' fänd ich ratsamer und effektiver.
Man gibt ihm ja noch ne Chance, also ist noch nicht Hopfen und Malz verloren.

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ja danke, so habe ich das auch verstanden, dein tip ist der beste weg noch was zu retten.

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