Sachverhalt: Firma bestellt mich mündlich oder schriftlich zu einem sofortigen Personalgespräch. Ich möchte aber aus berechtigtem Mißtrauen gegenüber der Firma (Kollegen wurde in vergleichbarem Fall im P-Gespräch fristlos gekündigt) an einem solchen nicht teilnehmen sondern evt. "Problemklärung" nur in Schriftform abwickeln.
Wie soll man sich in einem solchen Fall verhalten? Kann man darauf bestehen, dass alles nur in Schriftform stattfindet?
Personalgespräch - Kann man darauf bestehen, dass alles nur in Schriftform stattfindet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Indem du versuchst dem Personalgespräch aus dem Weg zu gehen, verhinderst du doch aber eine fristlose Kündigung nicht, falls es Grund dazu gäbe.
Wenn das Personalgespräch innerhalb der Arbeitszeit stattfinden soll, dann könnte ich mir schon Konsequenzen vorstellen, insofern du nicht schlüssig bzw. nachvollziehbar erklären kannst, warum du das nicht willst.
Danke für die Antwort,
es geht mir darum, dass ich mich nicht allein mit drei Vorgesetzten in einem Personalgespräch wiederfinden will und nachher Sachen interpretiert, festgehalten werden, die garnicht stimmen. Betriebsrat als Dritter ist nicht vertrauenswürdig.
Wie kann ich - bei dem Sachverhalt - vorbeugen, dass im nachhinein nicht irgendetwas behauptet wird? Z.B. durch eine schriftliche Anmerkung, dass man im Personalgespräch keine Stellungnahme abgeben wird.
P.S. Hört sich an, als ob ich was "verbrochen" habe, dies ist nicht der Fall, ich will mich nur aus gegebenem Anlass auf Eventualitäten vorbereiten.
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Ich schließe mich @venotis an. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein MA Anspruch darauf hat, evtl. Probleme immer nur in Schriftform zu erläutern und zu klären. Und im Rahmen der Weisungsbefugnis hat der AG mit Sicherheit das Recht, Dich - im Rahmen der Arbeitszeiten - zu einem Gespräch zu "bestellen".
Gibt es einen Betriebsrat? Dann dürfte es m.E. möglich sein, dass jemand vom Betriebsrat an diesem Gespräch teilnimmt. Im Übrigen solltest Du - egal was passiert - Dich bemühen, in diesem Gespräch ruhig und sachlich zu bleiben (was nicht heißt, dass Du alles widerspruchslos hinnehmen musst). Lass Dich nicht zu unüberlegten Äußerungen provozieren, die möglicherweise den Auslöser, und evtl. auch den Grund, für eine fristlose Kündigung darstellen können. Wenn schon jetzt - seitens des AG - eine fristlose Kündigung geplant ist, wirst Du die sowieso nicht verhindern können. Schon gar nicht, indem Du das Gespräch verweigerst.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Ich weiß nicht wie groß der BR ist, aber im gesamten BR gibts keine einzige Person, zu der du Vertrauen kannst?
Hilfreich wäre ein objektiver Zeuge, aber betriebsfremde Personen muss der AG nicht in die Firma lassen (ob das auch für einen evtl. hinzugezogenen Anwalt gilt, weiß ich allerdings nicht mit Sicherheit).
Das hat mit Vertrauen wenig zutun.
Mitarbeiter die um Ihre Exsitenz fürchten sind keine ojektiven Zeugen. Sie damit reinzuziehen wäre kein Freundschaftsdienst oder ? Der Betriebsrat ist leider der AG loyal ergeben. Manchmal ist kein BR besser als ein schlechter !
Der Hinweis auf die Teilnahme eines Mitglieds des BR an dem Gespräch ist jedenfalls hilfreich. Betriebsfremden Personen, wie RAn, dürfte jedoch nach meiner Einschätzung die Teilnahme durch die Betriebsleitung verwehrt werden können.
Im Übrigen kann man Ihnen nur mit auf den Weg geben, daß Sie mit Erklärungen, die den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses berühren, natürlich vorsichtig umgehen sollten. Besondere Eilbedürftigkeit ist aus AG-Sicht, auch bei entgegenstehenden Behauptungen, im Regelfall nicht gegeben. Solche Schritte, wie Abschluß einer Aufhebungsvereinbarung und dergleichen wollen aus AN-Sicht wohlüberlegt sein.
Man kann den AN nicht mit der Polizei zum Personalgespräch vorführen. Was die Weigerung für Konsequenzen haben wird, ist aber aus der Ferne nicht einschätzbar (und ohne jegliche Vorgeschichte und Hintergünde dazu, erst recht nicht).
@ v.
Deswegen wurden hier ja auch allenfalls nur allgemeingültige Hinweise erteilt!
Hallo!
Ich hatte einmal dienstliche Differenzen
mit meinem Chef.Da der Chef ein linker
Vogel war(im Wachgewerbe) hatte ich mir
einen RA mitgenommen,wurde sogar von meiner
RS-Versicherung bezahlt.Der AG darf einen
RA als zeuge nicht verweigern.
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Mag ja sein, daß Ihr `Chef´ diese Vorgehensweise nicht beanstandet hat. Gleichwohl ist ein RA betriebsfremd. Ein Recht des AN auf Hinzuziehung des RA gibt es meines Erachtens nicht. Kommt der RA tzrotzdem mit, geschieht dies sozusagen `auf eigenes Risiko´.
Ach so, vorausgesetzt natürlich, daß die Aktion in Betriebsräumlichkeiten stattfindet!!
-- Editiert von thosim am 08.07.2006 18:06:26
soweit ich verstanden habe, geht es um ein personalgespräch, bei dem nach erfahrung anderer eingiges auf dem spiel steht bzw. stehen könnte. in einer solchen situation ist es sehr ratsam,nur mit einer person des vertrauens in so eine situation zu gehen. wenn es so ist, dass man privat niemanden hat oder hineinziehen will, ist ein RA richtig. da geht es nicht um die frage betriebsfremd, sondern darum dass der RA als gesetzlicher vertreter des betroffenen dabei ist. wird das abgelehnt, findet das gespräch nicht statt! und die ablehnung wäre in der tat der beweis dafür, dass da etwas nicht koscher ist. das recht auf RA oder person des vertrauens ist meines wissens auch schon vor arbeitsgereichten bestätigt worden.
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"(Betriebsrat seit etlichen Jahren)"
danke hinkelbein,
Da hat doch jemand genau verstanden um was es geht.Bei solchen Angelegenheiten habe ich schon viele Vertraute schwitzen sehen( ich war auch mal Betriebsrat)Klug ist der der diese Situation meidet.
Lesen Sie z.B. hier nach, mein lieber Hinkelbein:
quote:
http://urteile.spy-net.de/Gerichtsurteil_Personalgespr%C3%A4ch_ohne_Anwalt_urteil108.html
Aber vielleicht kennen Sie ja neuere Entscheidungen aus Ihrer TTätigkeit als Betriebsrat, d.h. als Vertreter von Arbeitnehmerinteressen? Oder vielleicht nicht?
Sie dürfen aus der Entscheidung des LAG Hamm, procida, die Schlußfolgerung ziehen, daß lediglich dann aus Gründen der Waffengleichheit die Hinzuziehung eines RA in Betracht kommen könnte, wenn auf AG-Seite gleichfalls ein `Rechtsbeistand´ hinzugezogen werden soll. Ansonsten dürfte so etwas richtigerweise nicht in Betracht kommen.
Danke,
Waffengleichheit ok !
Mehrere Vorgesetzte ein MA (Betriebsrat ist gekauft kann man vergessen)Somit steht es zwei/drei zu eins.Hier können die Vorgesetzten eine Menge fingieren!
Wie stelle ich Waffengleichheit her ?
Wann (Datum) soll das Gespräch stattfinden?
11.07.2006
Tja, dann ist die Zeit recht knapp.
Ich hätte dem AG, wenn rechtzeitig der Termin bekannt wäre, freundlich schriftlich mitgeteilt, dass ich gerne das Gespräch in Anspruch nehme, aber nur unter der Bedingung, dass mein Anwalt zugegen sein darf.
Das wäre dann keine definitive Ablehnung und der AG hätte wahrscheinlich ein Problem eine Ausrede zu finden, warum er einen Anwalt zu dem Gespräch nicht zulassen möchte.
Danke
Gibt es Verpflichtung Personalgespräch anzukündigen?Personen,Grund usw.
Kann ich notfalls andern MA kein BR mitnehmen
(wenn er will)
Irgenwie doch sonst unfair 3:1
quote:
Gibt es Verpflichtung Personalgespräch anzukündigen?
Ja wie soll man denn bitte sonst davon erfahren, wenn nicht durch Ankündigung? Und nein, es gibt keine Vorschrift dazu, was in dem Zusammenhang angekündigt werden muss.
Einen anderen Mitarbeiter muss der AG zu dem Gespräch auch nicht zulassen.
quote:
Wie kann ich - bei dem Sachverhalt - vorbeugen, dass im nachhinein nicht irgendetwas behauptet wird? Z.B. durch eine schriftliche Anmerkung, dass man im Personalgespräch keine Stellungnahme abgeben wird.
Nur mal so als kleine Randbemerkung: Kein Vorgesetzter kann einen zwingen, in so einem Personalgespräch sofort auf Fragen, Vorwürfe oder ähnliches überhaupt in irgendeiner Form zu reagieren.
Kündigung, Abmahnung ... sowas bedarf eh der Schriftform, da können die Chefs schwätzen was sie wollen. Notizblock mitnehmen und evtl. Vorwürfe notieren - und lediglich mit 'sie bekommen meine Stellungnahme dazu schriftlich innerhalb x Tagen' antworten! Alles andere mit großen Augen und geschlossenem Mund hinnehmen. Nichts vorgelegtes unterschreiben, sondern einfach nehmen und einstecken!
Das ist schwierig, vor allem, wenn man vor einer Meute Chefs sitzt, die einen alle anschauen und schweigend auf eine Reaktion warten. Da muss man durchhalten können!
Aber Kopf hoch, sowas klappt - auch wenn man nachher mit zittrigen Knieen da raus geht.

Den BR würde ich übrigens trotzdem mitnehmen, auch wenn kein Vertrauen da ist - im schlimmsten Fall wäre es nur einer mehr, der dann sagt, dass man sich nicht sofort geäußert hätte (und im besten Fall hat man einfach einen Zeugen dabei gehabt).
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"
Suum cuique (Jedem das seine) "
-- Editiert von schnuckelchen am 09.07.2006 15:44:27
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