Hallo,
ich habe Probleme mit meiner Wohnbereichsleitung (arbeite in der Pflege) und wurde deshalb zum Gespräch gerufen.
Es wurde ein Protokoll angefertigt.
Bin ich rechtlich verpflichtet, dieses Protokoll zu unterschreiben? Oder reicht eine mündliche Kenntnisnahme aus? Die Inhalte des Gesprächs wurden nicht sehr vorteilhaft für mich formuliert.. Ich habe darum gebeten, das Protokoll neu formulieren zu lassen, dies wurde jedoch abgelehnt, da meine Chefin der Meinung ist, es ist alles richtig formuliert und man könne daran nichts ändern oder weglassen..
Bin ich verpflichtet, dieses Protokoll zu unterschreiben oder kann mich mein Arbeitgeber nicht dazu zwingen?
Personalgespräch - muss ich das Protokoll unterschreiben?
25. September 2017
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Frage vom 25. September 2017 | 09:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalgespräch - muss ich das Protokoll unterschreiben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. September 2017 | 10:33
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Nein, sind Sie nicht.
#2
Antwort vom 25. September 2017 | 10:36
Von
Status: Weiser (17432 Beiträge, 6488x hilfreich)
Wenn du mit dem Protokoll nicht einverstanden bist und die WBL nichts zu ändern bereit ist, bleibt dir
a) den Empfang zu quittieren
b) deine abweichende Position zu Papier zu bringen
.. gegen eine bloß andere Bewertung / Einschätzung wirst du schwerlich ankommen
Und jetzt?
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