Personalisierte E-Mail Adresse nach Austritt aus dem Unternehmen

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
JohnDoe86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalisierte E-Mail Adresse nach Austritt aus dem Unternehmen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Bis Februar 2018 war ich bei einem Unternehmen angestellt, bei dem ich auch eine eigene E-Mail Adresse hatte (johndoe@unternehmen.com). Ich war der einzige Angestellte und wegen Arbeitsmangel wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst und ich habe seitdem freiberuflich, je nach Bedarf, für das Unternehmen gearbeitet. Die E-Mail Adresse durfte ich weiterhin verwenden, auch zu privaten Zwecken. Es gab zwar keine schriftliche Vereinbarung darüber, aber auch kein Verbot dies nicht zu tun.

Nun teilte der Chef des Unternehmens mir am 2.01.2019 mit, dass er meine Dienste zukünftig nicht mehr benötige. Leider änderte er auch sofort und ohne Vorwarnung die Zugangsdaten zu meinem personalisierten Mail Account.
Es gibt einige Daten, die ich aus dem Account benötige, allerdings ignoriert er meine Anrufe und reagiert auch nicht auf Nachrichten, die ich ihm schicke. Der Account ist definitiv noch aktiv, allerdings gibt es keinen Grund dafür, weil nicht zu erwarten ist, dass mich jemand wegen des Unternehmens darüber kontaktieren will.

Was kann ich tun, um meine Daten zu bekommen und kann ich den Mann dazu auffordern, den Account zu löschen? Gibt es hierzu ein entsprechendes Gesetz, das ich anführen kann und/oder eine Entscheidung eines Gerichtes?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich wage zu bezweifeln, dass das Unternehmen Dir auf diesen Account nochmals Zugriff gewähren wird.

Warum macht man sowas auch - sich abhängig von Dritten, die das Arbeitsverhältnis mit einem schon gekündigt haben? Eine eigene anständige Mailadresse kostet doch keine Reichtümer mehr....

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
reagiert auch nicht auf Nachrichten, die ich ihm schicke.

Sind wohl nicht angekommen ...



Zitat (von JohnDoe86):
Der Account ist definitiv noch aktiv, allerdings gibt es keinen Grund dafür, weil nicht zu erwarten ist,

Die Erwartungen des Unternehmers sind wohl andere...



Zitat (von JohnDoe86):
Was kann ich tun, um meine Daten zu bekommen

Falls diese tatsächlich noch vorhanden sein sollten: die konventinoelle Methode nutzen, mit Auflistung der gewünschten Daten, Nachweis das die Behauptung "meine Daten" jeweils auch korrekt ist, Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum.

Danach könnte man ihn dann verklagen.



Zitat (von JohnDoe86):
kann ich den Mann dazu auffordern, den Account zu löschen?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Im Gegenteil, ist er durchaus gesetzlich verpflichtet E-Mails aufzubewahren und zwar im Original, Verjährungsfristen bis zu 10 ahren sind da möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JohnDoe86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@little-beagle

Zitat (von little-beagle):
Ich wage zu bezweifeln, dass das Unternehmen Dir auf diesen Account nochmals Zugriff gewähren wird.

Warum macht man sowas auch - sich abhängig von Dritten, die das Arbeitsverhältnis mit einem schon gekündigt haben? Eine eigene anständige Mailadresse kostet doch keine Reichtümer mehr....


Danke für deine Antwort, aber nächstes Mal bitte genauer lesen. Ich will weder den Zugriff noch habe ich gekündigt ;)
Es geht lediglich um E-Mails, die ich brauche um bestimmte Zugangsdaten zu ändern, da ich seinerzeit z.B. für Geschäftsreisen mit dieser Email ein Konto bei einer Hotel-Buchungsplattform erstellt habe und eine Rückzahlung bekomme. Diese Rückzahlung muss ich von dieser Email bestätigen lassen. Ich weiß, dass das abwegig klingt und heute habe ich fast eine Stunde mit entsprechender Plattform telefoniert, jedoch kann man meine Email Adresse auf bereits vergangene Buchungen nicht mehr ändern. Hier solls auch nicht um das Problem mit der Rückzahlung gehen, sondern generell um die Frage, inwiefern ich Anspruch auf Weiterleitung der an mich adressierten Emails habe. Auch bitte ich um sachliche Argumentation. Tut mir leid, dass du manche Dinge nicht nachvollziehen kannst, aber ich würde hier gerne entsprechende Gesetzestexte lesen und keine subjektiven Ansichten darüber, was man machen sollte und was nicht. Danke!

@Harry

Auch dir Danke!
Wieso sollte er die Nachrichten nicht bekommen? Ich habe mehrmals per WhatsApp geschrieben und die Nachrichten wurden gelesen.

Ich will anmerken, dass mir definitiv daran gelegen ist die Angelegenheit friedlich und fair zu lösen, allerdings ist das nur möglich, wenn beide Parteien der selben Auffassung sind. Ich habe diesem Menschen nichts getan und eigentlich sind wir freundlich auseinander gegangen, sogar mit Aussicht auf eine Wiedereinstellung in der Zukunft, sollte sich die Auftragslage in dem Unternehmen verbessern.

Ich werde bis Montag nochmals warten, dann per Einschreiben mit Frist fordern entsprechende Mails, die an mich adressiert sind weiterzuleiten. Bleibt diese Forderung fruchtlos, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als einen Anwalt zu bemühen. Auch werde ich prüfen, inwiefern der Datenschutz bzw. das Briefgeheimnis verletzt wurde, da die Email Adresse personenbezogen ist.

Falls jemand noch mit Urteilen oder Gesetzen dienen kann, wäre ich sehr dankbar :)

-- Editiert von JohnDoe86 am 10.01.2019 19:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Eine Verletzung des Briefgeheimnisses kommt schon deswegen nicht in Frage, weil es an einem Brief mangelt.

In wie weit der Datenschutz hier betroffen ist, dürfte eine gute Frage sein.
Eventuell sind alle privaten Mails auch bereits datenschutzkonform gelöcht.
Eventuell empfängt der Account auch keine Mails mehr.

Es könnte aber hilfreich sein, hier in dem Einschreiben das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO mit aufzunehmen.



Zitat (von JohnDoe86):
dann per Einschreiben mit Frist fordern entsprechende Mails, die an mich adressiert sind weiterzuleiten.

Darauf dürfte kein Anspruch bestehen, da denknotwenigerweise alle diese Mails an den Empfänger adressiert sind.
Da man dort nicht mehr arbeitet, wird ein so universeller Anspruch zu weitreichend sein. Man sollte wie gesagt, genau spezifizieren welche Mails man benötigt.



Zitat (von JohnDoe86):
Diese Rückzahlung muss ich von dieser Email bestätigen lassen.

Das ist aber nun ein ganz anderes Problem, man benötigt dann ja nicht die E-Mails die dort lagern, sondern eine aktive Nutzung des Accounts.

Eventuell ist der Account bereits nicht mehr sende und empfangsfähig.
Selbst wenn er sendefähig wäre, dürfte kein Anspruch mehr auf eine aktive Nutzung dieses Accounts bestehen.



Zitat (von JohnDoe86):
aber ich würde hier gerne entsprechende Gesetzestexte lesen und keine subjektiven Ansichten darüber, was man machen sollte und was nicht.

Wenn man keine subjektiven Ansichten Ansichten gebrauchen kann, ist die Frage in einem Meinungsforum nicht ganz optimal aufgehoben.
Wobei strenggenommen auch die Antwort eines Anwalte eine subjektiven Ansicht wäre was man machen sollte und was nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JohnDoe86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry

Der Account ist noch aktiv und empfängt Emails, das habe ich getestet.
Briefgeheimnis war der falsche Begriff, ich meinte natürlich Fernmeldegeheimnis, bzw. Telekommunikationsgeheimnis. Nach eigener Recherche bin ich nun auf folgendes gestoßen:

"E-Mails sind nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu archivieren. Da sie in der Regel personenbezogene Daten des jeweils bearbeitenden Mitarbeiters enthalten, sind dessen Daten jedoch gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz zu sperren. Ist die private E-Mail-Nutzung zugelassen, ist eine solche Regelung jedoch wegen des Fernmeldegeheimnisses nicht ohne weiteres zulässig. Da theoretisch jede E-Mail im Account eines Mitarbeiters privat sein könnte, „infiziert" die Privatnutzung die übrigen E-Mails. Auf diese darf der Arbeitgeber deswegen zunächst einmal nicht zugreifen."

Ich weiß gerade noch nicht genau, wie das auf meinen Fall zu einer Klärung führen kann.

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei strenggenommen auch die Antwort eines Anwalte eine subjektiven Ansicht wäre was man machen sollte und was nicht.


Nun, ich gehe erstmal davon aus, dass ein Anwalt mich auf Grundlage geltenden Rechts berät und entsprechende Gesetze kennt, die entweder mir oder dem Unternehmen Recht geben. Ich halte es so, dass ich mich lieber außergerichtlich vergleiche statt zu prozessieren. Das geht sicherlich einfacher, wenn ich in meiner Forderung direkt entsprechende Artikel und Paragraphen aufzeige. Derjenige kann ja dann für sich abwägen, wie hoch seine Chancen sind einen eventuellen Rechtsstreit zu gewinnen. Das selbe gilt natürlich auch für mich. Sollte es ein Gesetz geben, dass dem Unternehmen das Recht gibt meine Emails zu lesen und nicht an mich weiterzuleiten, bzw. weiterhin meine personenbezogenen Daten zu verwenden, würde ich kein Gericht mit dem Fall bemühen.

Zitat (von Harry van Sell):
Darauf dürfte kein Anspruch bestehen, da denknotwenigerweise alle diese Mails an den Empfänger adressiert sind.


Da mein Name präfix der Email Adresse ist, bin ich der Empfänger oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn auf dem Account private Mails waren (und die Privatnutzung erlaubt war), dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass der ehemalige Auftraggeber bereits eingegangene und zukünftig eingehende Mails ungelesen(!) löscht.

Weitere Ansprüche (z.B. Herausgabe von bereits vorhandenen Mails an Sie oder gar Weiterleitung von zukünftig eingehenden Mail an Sie) vermag ich nicht zu erkennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
Nach eigener Recherche bin ich nun auf folgendes gestoßen

Der Text der Wirtschaftwoche ist veraltet. Die Rechtslage hat sich seit auslaufen der Übergangsfrist der DSGVO geändert.



Zitat (von drkabo):
dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass der ehemalige Auftraggeber bereits eingegangene und zukünftig eingehende Mails ungelesen(!) löscht.

Sofern das nicht nur auf rein private Mails bezogen war: da fehlt es mir an der Rechtsgrundlage.
Denn da gibt es Kollisionen mit den Resten/Pflichten aus der DSGVO, der GoBD, dem HGB und der AO.

Im übrigen sprechen wir hier ja nicht von Arbeitgeber / Arbeitnehmer, sondern von 2 Unternehmern.



Zitat (von JohnDoe86):
Da mein Name präfix der Email Adresse ist, bin ich der Empfänger oder nicht?

Darüber könnte man streiten.

Auf die Weiterleitung geschäftlicher E-Mails hat man nach Ende des Vertrages aber keinen Anspruch. Das Problem: Ansprüche die gestellt werden aber zu weit gehen, sind zum scheitern verurteilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich sehe keinen durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zu den Mails, außer "aus Kulanz".

Zitat (von JohnDoe86):
Die E-Mail Adresse durfte ich weiterhin verwenden, auch zu privaten Zwecken. Es gab zwar keine schriftliche Vereinbarung darüber, aber auch kein Verbot dies nicht zu tun.
Ich halte das "ich durfte die Mails auch privat nutzen" für zu weit gegriffen. Nicht alles, was ausdrücklich nicht verboten ist, ist auch erlaubt. Und dass Sie sich einfach so Freiheiten nehmen, darauf muss der Arbeitgeber meiner Meinung nach keine Rücksicht nehmen.

Zitat (von JohnDoe86):
Ist die private E-Mail-Nutzung zugelassen, ist eine solche Regelung jedoch wegen des Fernmeldegeheimnisses nicht ohne weiteres zulässig.
passt m. M. n. auch nicht. Die private Nutzung war nicht zugelassen!

Zitat (von JohnDoe86):
Zitat (von Harry van Sell):
Darauf dürfte kein Anspruch bestehen, da denknotwenigerweise alle diese Mails an den Empfänger adressiert sind.
Da mein Name präfix der Email Adresse ist, bin ich der Empfänger oder nicht?
In geschäftlichen Bezügen. Sie arbeiten dort nicht mehr, also steht Ihnen kein Zugriff auf die Mails zu.

Ich stimme Dr. Kabo zu:

Zitat (von drkabo):
Wenn auf dem Account private Mails waren (und die Privatnutzung erlaubt war), dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass der ehemalige Auftraggeber bereits eingegangene und zukünftig eingehende Mails ungelesen(!) löscht.

Weitere Ansprüche (z.B. Herausgabe von bereits vorhandenen Mails an Sie oder gar Weiterleitung von zukünftig eingehenden Mail an Sie) vermag ich nicht zu erkennen.


Und Ihre Antwort an little-Beagle:
Zitat (von JohnDoe86):
Tut mir leid, dass du manche Dinge nicht nachvollziehen kannst, aber ich würde hier gerne entsprechende Gesetzestexte lesen und keine subjektiven Ansichten darüber, was man machen sollte und was nicht. Danke!


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Signatur:

"Valar Morghulis"

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