Personalrat Korrumpiert

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)
Personalrat Korrumpiert

Hallo Forum,

wenn ein Personalrat Korrumpiert sein sollte und eine Entscheidung bewilligt ( zu gunsten des Arbeitsgebers )hat die nach Betriebsverfassungsgesetz falsch ist. Kann man diese Entscheidung anfechten. Wenn ja vor welchem Gericht ?

Es geht im Übrigen um Dienstpläne ohne Betriebsvereinbahrung.
Nach meinem kenntnissstand muss ein Personalrat wenn der Arbeitgeber regelmäßige Mehrarbeit für die gleichen Pesonen anordnet diese jeden Monat neu bewilligen und kann diese nicht für drei Monate im voraus genemigen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der pr kann nicht ohne weiteres zu deinen lasten irgendwelchen dingen zustimmen. dein arbeitsrecht aus dem vertrag bleibt von den kollektiven rechten unberührt. du könntest also gegen zumutungen und willkür klagen.

.. ansonsten ist der betriebsrat a) all vier jahre neu zu wählen und b) auch abwählbar, wenn ein bestimmter prozentsatz der beschäftigten ihm das misstrauen auspricht.

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#2
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo blaubär49,

nun bis dato haben wir immer 38,5 Stunden gearbeitet. Von ca.28 Beschäftigten wurden 6 Leute durch den Dienststellenleiter bestimmt die eine neu Tätigkeit ausführen müßen. Dieses beinhaltet das die Tätigkeit auch Samstag wie Sonntag und an Feiertagen ausgeführt wird. Jeweils imer mit zwei Leuten. Es gibt zwar über die Arbeit eine Dienstvereinbahrung aber nicht über die Arbeitszeit. Sammstags Sonntags und an Feiertagen wird 4 Stunden Veranschlagt danach geht es nach Hause. Dieses ist eine Mehrarbeite nach absprache mit den andren 5 Mitarbeitern kann dan abgefeiert werden. Der Pr verstößt nach ansicht vieler Mitarbeiter gegen das BvG und PVG. Jedoch halten die Leute die nicht von der neuen Arbeit betroffen sind die Füße Still. Deshalb die Frage wie kann man Gesetzlich gegen den Pr vorgehen ?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Warum gegen den PR vorgehen? Der AG ist der Vertragspartner für den AN. Der PR hat nur mehr oder weniger Mitbestimmungsrechte. Warum der PR hier Pflichten verletzen sollte geht aus dem Beitrag nicht hervor. In vielen Situationen muß der AN auch den PR aktiv ansprechen, damit der etwas unternehmen kann.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#4
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mr Cool,

selbstredend wurde der Pr angeschrieben. Er wurde darauf hingewiesen das z.B. das Soziale Verhältnis zwischen Familie und Arbeit gestört ist wenn nur 6 Mitarbeiter die Tätigkeit an den Wochenenden aufnehmen. Das bedeutet für den einzelnen Mitarbeiter das im Jahresdurchschnitt ca. an 16 bis 18 Wochenenden extra gearbeitet werden muss. Der Pr will sich natürlich an die geltenden Gesetze halten er hat aber auch darüber mitbestimmt das nur 6 von 28 ( Kungelei zwischen Dienststellenleiter und Pr ?? )die Arbeit machen müssen. Er hätte bereits hier wiedersprechen sollen was er nicht getan hat. Es wird hier ein Ungleichgewicht gesehen. Jeder Mitarbeiter hat die gleiche Gehaltsstufe und die gleiche Arbeitsplatzbeschreibung jedoch wurden nur 6 Leute durch Willkür ausgewählt.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mir ist immer noch nicht klar warum du dich gegen den PR wendest und nicht an den Dienststellenleiter. Der ist doch der AG-Vertreter und hat eingeteilt. In Streitfällen ist doch gegen den AG zu klagen und nicht gegen den PR.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#6
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Dienststellenleiter hat die volle Unterstützung des Pr.

Nun und der Pr ist eigentlich verpflichtet Sozial zu entscheiden. macht er das nicht vernachlässigt er seine Pflichtung als Pr.

ist ja eventuell noch nicht aufgefallen aber es soll so etwas wie Kungeleien geben.

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... *Pr ist eigentlich verpflichtet Sozial zu entscheiden* ... (wo steht denn das??)

.. lieber, jo,
ich glaube, du hast illusionen über die aufgaben eines pr.
ich schlage dir vor, dass du bei der nächsten wahl kandidierst, dich dann schulen lässt und den job ein paar jahre machst.

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#8
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo blaubär49,

es sieht so aus als ob Du einem Pr angehörst.
Deine Meinung schein zu sein das jeder Pr selbstlos und 100 % Korrekt handelt. Ohne eigennutz ;-)Natürlich immer im Interesse der Belegschaft und wenn einige wenige auf der Strecke bleiben ist das halt so.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich denke es gibt eine Dienstvereinbarung und die Arbeit scheint doch zur Stelle passend zu sein?

Gegen bestimmte, bereits vereinbarte Anforderungen kann auch der PR wenig machen bzw. es ist klüger Härten hinzunehmen als Arbeitsplätze zu verlieren. Das ist nicht korrumpiert! Egal wie du zum PR steht - der Ansprechpartner ist im Zweifelsfall der AG!!!


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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Was steht in deinem Arbeitsvertrag a) bezüglich deiner Tätigkeit und b) bezüglich der Arbeitstage?
Wenn der Arbeitgeber davon abweicht, muss er dir eine Änderungskündigung zukommen lassen, gegen die du dann klagen kannst (4 Wochen-Frist).
Gelten die Wochenenden als Überstunden oder arbeitet ihr dafür in der Woche nicht? Wieviele Tage am Stück arbeitest du und wieviel Pause hast du zwischen den Arbeitstagen?
War vorher schon Arbeit am Wochenende angesagt oder ist dies neu für den Betrieb?
Moralisch stimme ich dir zu, wenn schon Arbeit am Wochenende und das auf Dauer, dann sollte zu diesem Thema eine Betriebsversammlung stattfinden und darüber geredet werden (z.B. Schichtplan für alle).

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#11
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Über dien Tätigkeit gibt es eine Dienstvereinbarung Inhalt in Kürze.

Tätigkeitsbeschreibung auch das am Samstag Sonntag Feiertag. Die Tätigkeit wird so lange ausgeführt bis der Überhang an Mitarbeiter abgebaut ist. ( Der AG hat aber trotzdem weiter Mitarbeiter eingestellt mit der gleichen Tätigkeitsschwerpunkt obwohl Personal abgebaut werden muss)
Dienstplan ist nicht vereinbart worden wir sollen uns wohl untereinander absprechen. Laut Arbeitsvertrag ( BMTG 2 jetzt TVÖD) Haben wir eine Regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Die Tage wo wir außerhalb der Regulären Arbeitszeit arbeiten sollen wird als Mehrarbeit geleistet. Wann wir die Stunden abfeiern sollen soll untereinander geklärt werden. Nun ich habe die Dienstvereinbarung bereits durch eine Sachkundige Person zur Überprüfung eingereicht.
Die Antwort war sehr ernüchternd. Eine solche Vereinbarung ist sehr zweifelhaft in Anbetracht der Umstände.

In der Regel haben wir am Wochenende nicht noch nicht gearbeitet es sei den in einer Bereitschaft. Die Wir nach Plan haben.

Natürlich muss ich auch sagen das der Pr in einer schweren Situation steckt er soll so glaube ich auch zwischen AG AN vermitteln wenn dieses möglich ist. Es gibt aber meiner Meinung nach nichts schlimmeres für einen Pr wenn er Kungelei betreibt und das geschieht nach Meinung vieler. Nun die nächste Pr Wahl wird wohl eine Änderung bringen.

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