Hallo Ihr Lieben,
auf der Dienststelle im öffentlichen Dienst, wollen die Angestellten bzw. Beamte Ihren Personalrat abwählen (Bestehend aus 3 Leuten).
Was muss man beachten?
kann man das einfach so?
was muss man tun?
Würde mich über Eure Hilfe freuen
Euer
Dave
Personalrat abwählen
Habe mal gerade dazu ein wenig gegoogelt: Jedes Bundesland scheint sein eigenes Personalvertretungsgesetz zu haben.
Da ist unter anderem festgelegt, dass auf Antrag eines Viertels der Beschäftigten ein Verwaltungsgericht den Personalrat wegen grober Vernachlässigung oder grober Verletzung gesetzlicher Pflichten den Personalrat auflösen kann.
Am besten, Sie geben mal Ihr Bundesland und dann Personalvertretungsgesetz bei einer Suchmaschine ein, und da finden Sie den Paragraphen.
Praktisch ließe sich das so umsetzen, dass Sie eine Unterschriftensammlung für den Antrag im Betrieb machen, eine grunde Begründung für den Antrag hinzufügen und den dann beim Verwaltungsgericht einreichen.
Denke ich mal so als ehemalige Betriebsrätin, die freiwillig zurückgetreten ist.
-- Editiert von hamburgerin01 am 02.10.2004 00:45:39
Moin Moin Hamburgerin,
danke dür die nette Hilfe - hat mir wirklich sehr geholfen..
Denn unter "Personalrat abwählen" habe ich nämlich in Google gar nichts gefunden.
Aber nur habe ich alles was ich brauche :-)
Vielen Dank :-)
Dave
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Hab ich doch gerne gemacht
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