Hallo,
bin seit einiger Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma/Dienstleister für Ingenieure angestellt. Der setzt mich bei einem anderen Dienstleister ein, welcher mit Fa.Behr zusammenarbeitet. Fa. Behr will mich nun bei einem Autokonzern einsetzten. Ist es zulässig, daß ich bei der Vermiitlung über 4 Ecken hinweg verliehen werde ? Denn ich habe gehört, daß z.B. ein Architekt keinen anderen Architekten eines anderen Büros für seine Projekte ausleihen darf. Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, was das verleihen an Firmen betrifft ?
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Personalverleih
8. Juli 2007
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Frage vom 8. Juli 2007 | 23:03
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalverleih
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2007 | 23:11
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, einfach mal nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz googlen.
Alte (ungeschriebene) Forenregel: Keine Realnamen in Foren, die für jeden zugänglich sind.
MfG
Und jetzt?
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