Hallo
In diesem Fall soll eine Abfindung, die nach einer ordentlichen Kündigung durch den AG gezahlt wird, per Pfändung an das Jugendamt für Unterhaltskosten gehen.
Ein Teil des normales Gehaltes wird auch gepfändet.
Dadurch kann ich meine laufenden Kosten nicht mehr decken, weil ich in der Übergangszeit bis zu einem neuen Job diese Abfindung
gebraucht hätte.
Ist es rechtens das eine Abfindung kpl. für diese Zwecke einbehalten werden kann?
Danke
Pfändung der Abfindung für Unterhalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gilt § 850i Abs. 1 ZPO, der da wie folgt lautet:
"1Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. 2Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. 3Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, als überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen."
Man sollte auch beachten, das es bei Pfändungen von Unterhalt verschärfte Regelungen geben kann und die üblichen Freigrenzen nicht gelten.
Da kann bis auf ALG II Nieveau gepfändet werden.
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