Hallo, ich war bis vor kurzen in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Um in die Firma zu kommen in der Ich vermittelt war, benötige man einen Chip.
Für diesen musste ich in der Firma in der Ich vermittelt war 10 € Pfand hinterlegen.
Als es nun kaum noch Arbeit gab, wurde ich entlassen (und auch von der Zeitarbeitsfirma gekündigt, da es keine Arbeit mehr gibt, die ich ohne Auto erreichen kann.)
Dies habe ich allerdings erst nach meinem "Letzten Arbeitstag" erfahren.
Ich konnte auch nicht mehr in die Firma, da der Chip Deaktiviert wurde, und den Empfang zurzeit weg. Corona geschlossen ist.
Also habe ich den Chip in der Zeitarbeitsfirma gegen einen Beleg für die abgebe einreicht, mir wurde mitgeteilt das ich in einer Woche das Geld abholen könne.
Als ich zum vereinbarten Zeitpunkt drin war, wurde mir nur mitgeteilt, das niemand für die Auszahlung da wäre.
Das selbe Theater wiederholte sich 2 mal !
Nun war ich heute wieder in der Zeitarbeitsfirma und wurde mit den Worten: "Sie haben sich ja nicht darum gekümmert das Geld abzuholen , nun ist es zu spät" Abgewimmelt.
?????????
Ich kann das Wirklich nicht glauben !
Mal ganz blöd gesagt, habe ich nun wirklich nur noch die Möglichkeit wegen den 10 € das Arbeitsgericht einzuschalten ?
Immerhin habe ich ja beide belege:
Beleg 1 Das Gezahlte Pfand für den Chip.
Beleg 2 Die Bestätigung der Abgabe des Chips in der Zeitarbeitsfirma.
-- Editiert von Avemaria am 08.04.2021 17:30
Pfand wird nicht ausgezhalt !
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es blöd läuft, musst du wirklich für die Kröten das Arbeitsgericht bemühen.
Vmtl. ist die Sache ja darauf angelegt, dass Leute das dann unterlassen.
ZitatMal ganz blöd gesagt, habe ich nun wirklich nur noch die Möglichkeit wegen den 10 € das Arbeitsgericht einzuschalten ? :
Im Grunde ja.
Wenn diese Frage dem ehemaligen Arbeitgeber stellt, sollten die 10€ aber recht zügig auf dem Konto sein.
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Korrekt, man sollte der Firma klar und deutlich ankündigen dass man auch wegen 10 Euro das Gericht bemühen wird.
Wenn dann keine zeitnahe Reaktion erfolgt geht man zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts, nimmt die beiden Belege mit, und lässt dort die Klage aufnehmen. Dafür benötigt man keinen Anwalt . Und spätestens nach Zugang der Klageschrift beim Ex-Arbeitgeber wird sich was tun. Wenn nicht, dann eben nach dem zu erwartenden Urteil, ggf. mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.
... das wäre meine Einschätzung auch, dass die Firma spätestens dann einknickt, wenn die Klageschrift ins Haus flattert. Übel, wenn AN für so ein Pipifax erst vor Gericht müssen.
Was ich da nur ein bisschen kritisch sehe:
Wie sieht es da aus von wegen der Teilung der Kosten in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens?
Die dürften ja ziemlich sicher den Streitwert übersteigen.
-- Editiert von Kalanndok am 09.04.2021 13:36
Wieso Teilung der Kosten?
In erster Instanz tragen die Parteien ihre Kosten je für sich.
Abgesehen davon, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Richterspruch kommen dürfte.
Was denn für Kosten? Der TE nimmt keinen Anwalt - also hat er keine Kosten. Und Gerichtskosten fallen ausschließlich für den Verlierer an - die werden nicht geteilt. Abgesehen davon dürfte das Verfahren kaum bis zu einem Urteil geführt werden - und nur dann fallen überhaupt Gerichtskosten an.
ZitatFür diesen musste ich in der Firma in der Ich vermittelt war 10 € Pfand hinterlegen. :
Forderungen gegen den Entleiher sind auch vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen.
Alternativ zu einer Klage kann hier auch das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren bemüht werden. In einem scharfen Schreiben unter Fristsetzung würde ich hiermit drohen. Meistens führt das bereits zum Erfolg.
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