Pflicht zum Gesundmelden?

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflicht zum Gesundmelden?

Ich wurde angezählt, weil ich vergessen hatte mich wieder Gesund zu melden.
Als ich angab, dass ich das nicht wusste, wurde ich darauf hingewiesen, das es eine Dienstanweisung gibt, die vorschreibt, dass ich mich bis 11:30 Krank/Gesund melden MUSS!
Was sagt ihr dazu?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119315 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von FreieMeinung):
wurde ich darauf hingewiesen, das es eine Dienstanweisung gibt, die vorschreibt, dass ich mich bis 11:30 Krank/Gesund melden MUSS!

Gibt es die?
Was genau steht drin?


Hatte man eine AU?


War einem um 11:30 schon klar ob man wieder gesund war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie die Aussieht weiß ich nicht, da ich die nie gesehen und unterschrieben habe!
Ja, war es.
Weil ich NUR gestern Krank geschrieben war und nur für einen Tag. Ich würde aufgefordert, trotz eintägiger Krankschreibung am nächsten Tag anzurufen und mich Gesund zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119315 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von FreieMeinung):
Wie die Aussieht weiß ich nicht,

Dann sollte man das mal zügig ändern.



Zitat (von FreieMeinung):
da ich die nie ... unterschrieben habe!

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn ich sie nie gesehen und unterschrieben habe, gilt sie auch für mich!?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Ich wurde angezählt, weil ich vergessen hatte ...

'Angezählt' heißt wohl gerügt, gerüffelt, kritisiert ... .
Das ist vielleicht Okay, wenn es diese Anweisung gibt, und du sie hättest kennen müssen/sollen, tatsächlich gekannt, aber eben vergessen hattest - aber nicht, wenn du gar keine Kenntnis davon hattest. Insofern kannst du auch nicht 'vergessen' haben, dich zurückzumelden. Hier gilt wohl kaum der Grundsatz wie im staatlichen Bereich, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt (von Finanzamt ... bis Zoll).
Anweisungen eines AG - sofern rechtlich zulässig - gelten auch ohne Unterschrift der AN; eine Unterschrift wäre erforderlich, wenn so eine Anweisung Vertragsbestandteil werden soll, ansonsten kann sie hilfreich zur Dokumentation, dass AN die Anweisung zur Kenntnis genommen hat. Sie gilt also auch für dich, auch ganz ohne deine Unterschrift - wobei AG natürlich in einer gewissen Beweisnot ist.
Aber es ist ja auch nix passiert, außer dass man dich nun etwas rüde in Kenntnis gesetzt hat.

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#6
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wurde nur darauf hingewiesen, dass ich mich doch bitte Gesund melden sollte.
Das es eine DA gibt, wurde mir erst vor ein paar Wochen mitgeteilt!
Ergo: Kenntnis darüber hatte ich erst vor kurzem vom hören/sagen!
Ich gehe davon aus, dass der AG dann doch die Beweispflicht hat?
Richtig???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Sag ich doch: jetzt weißt du es.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von FreieMeinung):
Was sagt ihr dazu?
Dass ich noch nie gehört habe, dass man sich nach einer ärztlichen AU noch einmal separat Gesund melden soll. Bei einer Krankmeldung ohne Arztbesuch ist das klar, denn da gibt es Fristen, aber nach einer ärztlichen AU???????...........

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Deswegen schreibe ich JETZT hier und nicht vorher :smoke:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von FreieMeinung):
Was sagt ihr dazu?
Dass ich noch nie gehört habe, dass man sich nach einer ärztlichen AU noch einmal separat Gesund melden soll. Bei einer Krankmeldung ohne Arztbesuch ist das klar, denn da gibt es Fristen, aber nach einer ärztlichen AU???????...........

Das Problem ist eine DA, wovon mir erst kürzlich erzählt wurde!
Auf die Frage der rechtlichen Grundlage wird auf die DA verwiesen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Dann frag doch einfach mal nach der DA.
Es ist ja toll, dass es eine gibt, dann sollten die Angestellten diese allerdings auch kennen KÖNNEN,

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann frag doch einfach mal nach der DA.
Es ist ja toll, dass es eine gibt, dann sollten die Angestellten diese allerdings auch kennen KÖNNEN,


Noch wurde diese nicht gefunden und ich soll selbst aber wo?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dass ich noch nie gehört habe, dass man sich nach einer ärztlichen AU noch einmal separat Gesund melden soll.


Doch so etwas gibt es häufiger, und zwar in Bereichen ohne feste Arbeitszeit, wo der Personaleinsatz also geplant (eingeteilt) wird.

Bekommt der Planer eine Au mit Ablauf zum 10ten als Beispiel, kann er ohne Rückmeldung ja nicht sicher sein, dass der AN ab dem 11 wieder eingeplant werden kann.

Eine Bekannte von mir arbeitet im Pflegedienst, die ist auch gehalten den Chef so früh wie möglich über die Wiedereinsatzfähigkeit zu informieren. Halte ich in dem Fall sogar für angemessen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Der Hinweis, dass man sich in Zukunft bitte gesund meldet ist ja nun kein Anzählen, sondern eben ein HInweis. Wenn Sie die Dienstanweisung nicht kennen und diese jetzt gesucht wird, dann warten Sie eben ab.
By the way würde ich mir dann auch alle anderen Dienstanweisungen mal durchlesen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Der Hinweis, dass man sich in Zukunft bitte gesund meldet ist ja nun kein Anzählen, sondern eben ein HInweis. Wenn Sie die Dienstanweisung nicht kennen und diese jetzt gesucht wird, dann warten Sie eben ab.
By the way würde ich mir dann auch alle anderen Dienstanweisungen mal durchlesen.


Ich war Am 22.8. AU geschrieben und habe meinen AG darüber informiert. Ich SOLLTE/MUSSTE mich trotzdem am 23.8. wieder Gesund melden mit dem Hinweis auf die DA!
Irgendwie ist das "krank"!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von -Laie-):
Dass ich noch nie gehört habe, dass man sich nach einer ärztlichen AU noch einmal separat Gesund melden soll.


Doch so etwas gibt es häufiger, und zwar in Bereichen ohne feste Arbeitszeit, wo der Personaleinsatz also geplant (eingeteilt) wird.

Bekommt der Planer eine Au mit Ablauf zum 10ten als Beispiel, kann er ohne Rückmeldung ja nicht sicher sein, dass der AN ab dem 11 wieder eingeplant werden kann.

Eine Bekannte von mir arbeitet im Pflegedienst, die ist auch gehalten den Chef so früh wie möglich über die Wiedereinsatzfähigkeit zu informieren. Halte ich in dem Fall sogar für angemessen.

Berry


Wenn ich eine AU bis zum 10. habe, darf/muss der AG davon ausgehen, dass ich am 11. wieder arbeiten bin.
Sollte ich weiterhin AU sein, kann es doch auch sein, das ich trotz Gesund Meldung wieder AU werden kann!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat? Der hätte bei solchen DA ein Wörtchen mitzureden.
Ansonsten ist doch eigentlich gar nichts passiert, Sie wurden auf eine DA hingewiesen, die Ihnen bisher unbekannt war. Den Hinweisenden sollten Sie einfach mal nach der DA fragen, um das nachzulesen.
Gesundmelden ist nicht allgemein üblich, Sie werden aber nichts daran ändern können, wenn der Arbeitgeber das so will.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Gibt es einen Betriebsrat? Der hätte bei solchen DA ein Wörtchen mitzureden.
Ansonsten ist doch eigentlich gar nichts passiert, Sie wurden auf eine DA hingewiesen, die Ihnen bisher unbekannt war. Den Hinweisenden sollten Sie einfach mal nach der DA fragen, um das nachzulesen.
Gesundmelden ist nicht allgemein üblich, Sie werden aber nichts daran ändern können, wenn der Arbeitgeber das so will.

Wenn es denn eine DA gibt und ich die zu lesen bekomme, könnte ich, obwohl keine rechtliche Grundlage existiert, mich dazu durchringen!

Meine Sirge ist nur, dass ggf. andere Forderungen OHNE DA vom AG gefordert werden können.
Dem Menschen wird der Finger in Aussicht gestellt und er nimmt sich den ganzen Körper!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Man kann da gewiss noch lange rumtun und rätseln.
Nur steht nirgends geschrieben, dass jede Dienstanweisung eines AG auch vernünftig sein muss. Oder einer eigenen Rechtsgrundlage bedürfte. Sie darf nur nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Zudem ist diese DA doch eher zahnlos - der AG dürfte sich schwer tun, darauf Sanktionen aufzubauen, außer eben Stunk zu machen, wenn AN sich nicht dran hält.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Man kann da gewiss noch lange rumtun und rätseln.
Nur steht nirgends geschrieben, dass jede Dienstanweisung eines AG auch vernünftig sein muss. Oder einer eigenen Rechtsgrundlage bedürfte. Sie darf nur nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Zudem ist diese DA doch eher zahnlos - der AG dürfte sich schwer tun, darauf Sanktionen aufzubauen, außer eben Stunk zu machen, wenn AN sich nicht dran hält.


Einen AG wurde das Gehalt deswegen gekürzt!
Das wurde mir von ihm bestätigt!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31893 Beiträge, 5621x hilfreich)

Du hast doch deine *Anzählung* verstanden.
Du weißt jetzt, was du tun sollst, falls du mal wieder kurz oder länger AU bist. Bescheid sagen bis 11.30

Bis dahin wird dein AG doch wohl diese dämliche DA finden. Dann hast du es schwarz auf weiß-

Zitat (von FreieMeinung):
Meine Sirge ist nur, dass ggf. andere Forderungen OHNE DA vom AG gefordert werden können.
Dann frag dann nach, wenn das passiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von FreieMeinung):
Einen AG wurde das Gehalt deswegen gekürzt!
Das wurde mir von ihm bestätigt!
Wie ist das denn zu verstehen??? Dem AN wurde das Gehalt gekürzt weil er zur Arbeit kam ohne sich vorher gesund zu melden???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
FreieMeinung
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von FreieMeinung):
Einen AG wurde das Gehalt deswegen gekürzt!
Das wurde mir von ihm bestätigt!
Wie ist das denn zu verstehen??? Dem AN wurde das Gehalt gekürzt weil er zur Arbeit kam ohne sich vorher gesund zu melden???

Richtig!
Da er nach dem letzten Tag auch einen Tag frei hatte, gab der AG ihm einen unentschuldigten Tag an und kürzte daraufhin das Gehalt.
Leider war er nicht beim Anwalt!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119315 Beiträge, 39709x hilfreich)

Der Vorteil einer Anweiseung ist, das diese nicht vom Mitarbeiter unterschrieben werden muss. Es wird angewiesen und fertig.



Zitat (von FreieMeinung):
Auf die Frage der rechtlichen Grundlage wird auf die DA verwiesen!

Korrekt. Die DA ist die rechtliche Grundlage.



Zitat (von FreieMeinung):
Noch wurde diese nicht gefunden

Die DA's müssen genau wie BV's und TV's den Mitarbeitern zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Wenn der Betrieb die DA jetzt aber erst mal suchen muss, ist das schon etwas ... naja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von FreieMeinung):
Ich wurde nur darauf hingewiesen, dass ich mich doch bitte Gesund melden sollte.

Na, das hört sich doch anders an als zu Beginn.

Ich stimme Vorschreibern zu, je nach dem kann das auch angemessen sein, wenn davon zB Einsatzpläne abhängen. Und die rechtliche Grundlage wäre das Direktionsrecht des Arbeitgebers, der darf durchaus entscheiden, wie es bei ihm laufen soll (natürlich nicht gegen die geltenden Gesetze, aber davon ist weit und breit nichts zu sehen).

Sie haben evtl eine Ermahnung bekommen (da hängt es dann auch wieder davon ab, wer Sie deshalb angesprochen hat). Die Ermahnung ist das leichteste Sanktionsmittel welches das Arbeitsrecht kennt und zieht im Normalfall keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hinter sich her. Insofern können Sie durchaus guten Mutes sein

Die Dienstanweisung müsste z.b. auch der Betriebsrat haben, fragen Sie mal dort nach. Ansonsten würde ich persönlich mich, rein um mir das Leben leichter zu gestalten, einfach in Zukunft an diese Vorgabe zu halten, ganz egal was ich darüber denke. Wenn der Arbeitgeber es möchte und wenn es im Betriebsablauf nützt, dann ist doch nichts dabei, Bescheid zu sagen dass man wieder einsatzfähig ist.

Was diese Sache hier unten angeht, würde ich mir persönlich keine Meinung erlauben. In den aller seltensten Fällen erfährt man wirklich alles und irgendwie hört sich das so an, als wenn da noch etwas mehr hinter dieser Geschichte sein. Was z.b. soll das mit dem "da er nach dem letzten Tag noch einen Tag frei hatte" und so weiter und so weiter. Da wird schon irgendwas gelaufen sein, was Ihnen vielleicht nicht erzählt wurde. Wäre der Mitarbeiter wirklich überzeugt davon gewesen, dass das alles nicht rechtens ist, dann wäre er vermutlich doch zum Anwalt gegangen. Aber man kann es halt nicht wissen, Geschichten aus dritter Hand sind immer so eine Sache. Darüber würde ich mich in der Firma, ehrlich gesagt, nicht auslassen.
Zitat (von FreieMeinung):
Zitat (von -Laie-):
Zitat (von FreieMeinung):
Einen AG wurde das Gehalt deswegen gekürzt!
Das wurde mir von ihm bestätigt!
Wie ist das denn zu verstehen??? Dem AN wurde das Gehalt gekürzt weil er zur Arbeit kam ohne sich vorher gesund zu melden???

Richtig!
Da er nach dem letzten Tag auch einen Tag frei hatte, gab der AG ihm einen unentschuldigten Tag an und kürzte daraufhin das Gehalt.
Leider war er nicht beim Anwalt!


Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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