Hallo,
mein Mann arbeitet seit 5 Jahren als Hausmeister.
Nun soll er nächsten Monat zu einer Eignungsuntersuchung Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeit Gruppe 3
Dabei fährt er nur hin und wieder den Firmen-PKW, wenn dies notwendig ist.
Bisher hat nie so eine Untersuchung stattgefunden.
Da es in der Firma sagen wir mal sehr auf die Kosten geachtet wird, haben wir jetzt Angst, das die Untersuchung zum Anlass genommen wird, meinen Mann 5 Jahre vor der Rente loszuwerden, wenn man den beigefügten Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet.
Es wird dort u.a. gefragt, ob bei meinem Mann schon ein Bandscheibenvorfall vorlag, was der Fall ist.
Ich weiß auch nicht, warum dies bei der Frage, ob jemand geeignet ist ein Fahrzeug zu führen dies angefragt wird.
Wenn es tatsächlich nur um die Überprüfung der Fahreignung geht.
Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen, oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?
Plötzlich Eignungsuntersuchung nach 5 Jahren im Unternehmen
12. Mai 2025
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Frage vom 12. Mai 2025 | 19:48
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 1x hilfreich)
Plötzlich Eignungsuntersuchung nach 5 Jahren im Unternehmen
#1
Antwort vom 12. Mai 2025 | 20:08
Von
Status: Legende (18733 Beiträge, 10136x hilfreich)
Zitat :Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen,
Nein.
Zitat :oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?
Naja - die Konsequenz kann sein, dass eine Berufskrankheit nicht erkannt oder später nicht als Berufskrankheit anerkannt wird.
Außerdem ist eine Konsequenz, dass der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen kann, die den Arbeitsplatz an etwaige Gesundheitseinschränkungen des Arbeitnehmers anpassen.
Platt gesagt: Wenn man Rückenbeschwerden hat, aber nicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung geht, darf man sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber keinen ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung stellt.
Solche arbeitsmedizininischen Untersuchungen nutzen im Regelfall nur dem Arbeitnehmer.
#2
Antwort vom 12. Mai 2025 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (38893 Beiträge, 6424x hilfreich)
Nein. Aber plötzlich kam die Aufforderung nicht. Eher sind es turnusmäßige, also wiederkehrende Untersuchungen und sie haben idR nichts mit eurer Angst oder seinem Alter oder wenigen Fahreinsätzen zu tun.Zitat :Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen,
Ohne Konsequenzen wahrscheinlich nicht.Zitat :oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?
Sonst würde wohl---Teilnahme freiwillig--- dabei stehen.
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#3
Antwort vom 13. Mai 2025 | 01:09
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 1x hilfreich)
Okay, besten Dank für eure Antworten.
Was wir und auch überlegt haben, wenn man zur Untersuchung geht.
Dann kann man sich doch die Ergebnisse und die arbeitsmedizinische Beurteilung persönlich aushändigen lassen und die dem Termin beiliegende Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreiben.
Dann kann man erst einmal selber sehen, was über einen berichtet wird.
Das wäre doch so möglich, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen, oder?
#4
Antwort vom 13. Mai 2025 | 07:20
Von
Status: Legende (19802 Beiträge, 7196x hilfreich)
Zitat :ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen
Nun: arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Pflichten.
Hier scheint mir eher problematisch, dass ihr durch viel Tamtam herbeiruft, was ihr fürchtet: Aufmerksamkeit.
Es geht um die medizinische Überprüfung, ob kraftfahrrelevante Erkrankungen vorliegen.
Dein Mann arbeitet als Haumeister, nicht als LKW- oder Busfahrer.
#5
Antwort vom 13. Mai 2025 | 14:52
Von
Status: Philosoph (12710 Beiträge, 4590x hilfreich)
Zitat :Sonst würde wohl---Teilnahme freiwillig--- dabei stehen.
Die Teilnahme an solchen Untersuchungen ist für Arbeitnehmer, bis auf sehr wenige Ausnahmen, immer freiwillig.
Zitat :Bisher hat nie so eine Untersuchung stattgefunden.
Dann wird der Arbeitgeber entweder "bemerkt" haben, oder darauf hingewiesen worden sein, dass er Aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten dazu verpflichtet ist, die arbeitsmedizinische Untersuchung seinen Angestellten anbieten zu müssen.
Zitat :Das wäre doch so möglich, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen, oder?
Ganz ohne Konsequenzen sicherlich nicht, verweigert dein Mann die Untersuchung, ist es recht wahrscheinlich, dass er zukünftig nicht mehr mit dem Firmenwagen fahren wird.
Eine solche Untersuchung dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern ist auch eine "Rückversicherung" für den Arbeitgeber.
Viel wichtiger ist aber auch das hier ->
Zitat :Naja - die Konsequenz kann sein, dass eine Berufskrankheit nicht erkannt oder später nicht als Berufskrankheit anerkannt wird.
Man sollte sich also überlegen, ob einem, im Falle eines Falles, die "0815" Krankenkassenbehandlung reicht, oder ob man nicht doch lieber einem zustehende BG - Leistungen in Anspruch, und dafür eine 10 minütige Untersuchung auf sich nimmt.
#6
Antwort vom 13. Mai 2025 | 16:39
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 1x hilfreich)
Okay, ich danke euch.
Dann wird mein Mann die Untersuchung wahrnehmen.
Mal sehen, was dabei herauskommt.
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