Plötzlich Eignungsuntersuchung nach 5 Jahren im Unternehmen

12. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)
Plötzlich Eignungsuntersuchung nach 5 Jahren im Unternehmen

Hallo,
mein Mann arbeitet seit 5 Jahren als Hausmeister.
Nun soll er nächsten Monat zu einer Eignungsuntersuchung Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeit Gruppe 3
Dabei fährt er nur hin und wieder den Firmen-PKW, wenn dies notwendig ist.
Bisher hat nie so eine Untersuchung stattgefunden.

Da es in der Firma sagen wir mal sehr auf die Kosten geachtet wird, haben wir jetzt Angst, das die Untersuchung zum Anlass genommen wird, meinen Mann 5 Jahre vor der Rente loszuwerden, wenn man den beigefügten Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet.

Es wird dort u.a. gefragt, ob bei meinem Mann schon ein Bandscheibenvorfall vorlag, was der Fall ist.
Ich weiß auch nicht, warum dies bei der Frage, ob jemand geeignet ist ein Fahrzeug zu führen dies angefragt wird.
Wenn es tatsächlich nur um die Überprüfung der Fahreignung geht.

Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen, oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18733 Beiträge, 10136x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen,

Nein.

Zitat (von Ines200_3):
oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?

Naja - die Konsequenz kann sein, dass eine Berufskrankheit nicht erkannt oder später nicht als Berufskrankheit anerkannt wird.
Außerdem ist eine Konsequenz, dass der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen kann, die den Arbeitsplatz an etwaige Gesundheitseinschränkungen des Arbeitnehmers anpassen.
Platt gesagt: Wenn man Rückenbeschwerden hat, aber nicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung geht, darf man sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber keinen ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung stellt.

Solche arbeitsmedizininischen Untersuchungen nutzen im Regelfall nur dem Arbeitnehmer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38893 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
Muss man denn an der Untersuchung teilnehmen,
Nein. Aber plötzlich kam die Aufforderung nicht. Eher sind es turnusmäßige, also wiederkehrende Untersuchungen und sie haben idR nichts mit eurer Angst oder seinem Alter oder wenigen Fahreinsätzen zu tun.
Zitat (von Ines200_3):
oder kann man diese auch ohne Konsequenzen absagen?
Ohne Konsequenzen wahrscheinlich nicht.
Sonst würde wohl---Teilnahme freiwillig--- dabei stehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, besten Dank für eure Antworten.
Was wir und auch überlegt haben, wenn man zur Untersuchung geht.
Dann kann man sich doch die Ergebnisse und die arbeitsmedizinische Beurteilung persönlich aushändigen lassen und die dem Termin beiliegende Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreiben.
Dann kann man erst einmal selber sehen, was über einen berichtet wird.

Das wäre doch so möglich, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen, oder?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19802 Beiträge, 7196x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen

Nun: arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Pflichten.
Hier scheint mir eher problematisch, dass ihr durch viel Tamtam herbeiruft, was ihr fürchtet: Aufmerksamkeit.
Es geht um die medizinische Überprüfung, ob kraftfahrrelevante Erkrankungen vorliegen.
Dein Mann arbeitet als Haumeister, nicht als LKW- oder Busfahrer.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12710 Beiträge, 4590x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sonst würde wohl---Teilnahme freiwillig--- dabei stehen.

Die Teilnahme an solchen Untersuchungen ist für Arbeitnehmer, bis auf sehr wenige Ausnahmen, immer freiwillig.

Zitat (von Ines200_3):
Bisher hat nie so eine Untersuchung stattgefunden.

Dann wird der Arbeitgeber entweder "bemerkt" haben, oder darauf hingewiesen worden sein, dass er Aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten dazu verpflichtet ist, die arbeitsmedizinische Untersuchung seinen Angestellten anbieten zu müssen.

Zitat (von Ines200_3):
Das wäre doch so möglich, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen, oder?

Ganz ohne Konsequenzen sicherlich nicht, verweigert dein Mann die Untersuchung, ist es recht wahrscheinlich, dass er zukünftig nicht mehr mit dem Firmenwagen fahren wird.
Eine solche Untersuchung dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern ist auch eine "Rückversicherung" für den Arbeitgeber.

Viel wichtiger ist aber auch das hier ->
Zitat (von drkabo):
Naja - die Konsequenz kann sein, dass eine Berufskrankheit nicht erkannt oder später nicht als Berufskrankheit anerkannt wird.

Man sollte sich also überlegen, ob einem, im Falle eines Falles, die "0815" Krankenkassenbehandlung reicht, oder ob man nicht doch lieber einem zustehende BG - Leistungen in Anspruch, und dafür eine 10 minütige Untersuchung auf sich nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ich danke euch.
Dann wird mein Mann die Untersuchung wahrnehmen.
Mal sehen, was dabei herauskommt.

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