Plötzlich neuer Arbeitsvertrag ???

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
gizmo1976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich neuer Arbeitsvertrag ???

Hallo...

folgender Fall:

eine arbeitnehmerin geht während ihrer elternzeit zum chef, um zukünftige arbeitszeit zu klären...

sie erhält aber außerdem einen "neuen" arbeitsvertrag, angeblich weil der andere veraltet ist und ein neuer erforderlich wäre und angeblich bleibt alles gleich und alle anderen AN würden auch einen neuen vertrag erhalten...

in diesem neuen vertrag ist aber nichts gleich...
z.b.
- die beschäftigungszeit wird nicht anerkannt... diese zählt erst ab rückkehr in den betrieb (nach elternzeit), obwohl die arbeitnehmerin schon einige jahre dort arbeitet...
- bestehen beim AG zweifel an der arbeitsunfähigkeit (im krankheitsfall) ist der AG berechtigtdie vorlage einer ärztlichen untersuchung zu verlangen und der AN befreit deshalb den arzt bereits heute von seiner schweigepflicht...
- der AN ist verpflichtet, bei bedarf überstunden und nachtarbeit zu leisten und an samstagen, sonntagen, feiertagen und schichtarbeit tätig zu sein... ohne bezahlung, ohne überstundenzuschläge... ein ausgleich erfolgt in freizeit, d.h. abfeiern...

also, überstunden mußte die AN bereits vorher schon machen, samstags arbeiten auch und auch schichten, obwohl nie was im "alten" arbeitsvertrag stand - so weit so gut - keiner der AN dieses betriebes (ca. 20 MA) hat sich dagegen gewehrt, auch nicht als jeden monat drei der überstunden einfach so abgezogen wurden und die restlichen auch nie bezahlt wurden...

auch, dass die tatsächliche beschäftigungszeit nicht anerkannt wird und dass sie den arzt von seiner schweigepflicht entbinden muß, erscheint der AN nicht rechtens zu sein...

nach kleinen recherchierungen fand sie heraus, was der grund für die "neuen" verträge sein könnte:
...ein anderer AN hatte wegen einer anderen sache geklagt. hierbei kam auch raus, dass einige dinge nicht gemäß des "alten" vertrages liefen, z.b. dass überstunden eigentlich bezahlt würden mit zuschlag und dass sich in diesem vertag immer auf geltende tarifverträge bezogen wird (obwohl keiner in einer gewerkschaft o.ä. ist).
und dieser andere AN verlangt nun eine abfindung, da er schon viele jahre da ist...
meine AN glaubt hier den grund für ihren "neuen" arbeitsvertag zu sehen...
- die beschäftigungszeit wird nicht voll anerkannt, damit eine spätere abfindung nicht so hoch ausffällt...das sieht sie auf keinen fall ein...
- regelungen der überstunden werden geändert... könnte sie so hinnehmen...
- aber sonntags-, nacht- und feiertagsarbeit mit sicherheit nicht...
was wäre dann mit ihrem baby?

wie gesagt, diese AN weiß nicht, wie sie sich verhalten soll und denkt, dass einiges auch nicht rechtens ist.

wie seht ihr das? habt ihr vielleicht einen ähnlichen fall gehabt?

lg


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ein freundliches "Nein Danke" ich habe einen Vertrag der besser ist dürfte reichen.
Man könnte natürlich auch neu aushandelt, aber dann sollte man etwas davon haben.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag!
Also ein Arbeitsvertrag in dem Sie sich verpflichten, einen Ihnen unbekannten Arzt im Vorfeld von der Schweigepflicht zu entbinden, ist eindeutig Sittenwidrig und verstößt gegen den Datenschutz.Selbst wenn Sie den Arzt kennen sollten, wäre es Ihre Sache, welchen Arzt auch immer, von der Schweigepflicht zu entbinden.
Den MDK kann Ihr AG auch ohne Ihre Zustimmung beauftragen Sie zu begutachten.Allerdings muß er auch die Kosten tragen.
Überstunden können in einem gewissen Rahmen mit dem Lohn abgegolten sein, aber im Vertrag sollte schon eine bestimmte Anzahl Stunden genannt werden.
Einen neuen Vertrag würde nur im Rahmen einer Änderungskündigung in Betracht kommen.Gegen diese können Sie eine Änderungskündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Da Sie Ihren Ausführungen nach, nicht in allen Schichten arbeiten können, wäre es sinnvoll dieses zu tun.Der AG müßte Ihnen also eine Ändrungskündigung anbieten oder eben Kündigen.Oder es bleibt bei Ihrem Arbeitsvertrag.
Ein Recht auf eine Abfindung haben Sie aber nicht, die müssen Sie als Gegenleistung für eine Betriebsbedingte Kündigung aushandeln, keinesfalls sollten Sie aber beim Gericht erkennen lassen nur auf eine Abfindung aus zu sein.Leider setzt sich der Trend in Deutschland fort, für immer weniger Geld mehr zu arbeiten.

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