Hallo, ich arbeite seit März 2021 in einer Firma die Kosmetik herstellt und verpackt. Seit Juni 2023 bin ich stellvertretende administrative Leitung der Abfüllung. In den letzten Wochen wurden unsere großen Maschinen abgebaut, es hieß sie werden eingelagert wegen Schäden am Dach... Am Samstag hatten bereits einige Mitarbeiter inklusive mir die Kündigung per Post erhalten. In einer Email die ebenfalls am Samstag rausging hieß es das die Firma aus finanziellen Gründen schließen muss. Von einem Mitarbeiter wurde eine Anzeige auf der Arbeitsagenturseite gefunden die bereits am Freitag geschalten wurde, in dem die Firma für den gleichen Standort neue Leiharbeiter für die Abfüllung sucht. Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht, oder ob es überhaupt rechtens ist zu sagen das die Firma schließen muss aber zeitgleich nach neuen Leiharbeitern gesucht wird die uns ersetzen sollen.
Danke für eure Hilfe
Plötzliche Kündigung, angebliche Schließung des Betriebs.
1. Oktober 2023
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Frage vom 1. Oktober 2023 | 21:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzliche Kündigung, angebliche Schließung des Betriebs.
#1
Antwort vom 1. Oktober 2023 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (130390 Beiträge, 41520x hilfreich)
Zitat :Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht,
Ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine Abfindung.
Zitat :ob es überhaupt rechtens ist zu sagen das die Firma schließen muss aber zeitgleich nach neuen Leiharbeitern gesucht wird die uns ersetzen sollen.
Auch das ist rechtens.
Wer mit der Kündigung nicht einverstanden ist, kann dagegen klagen.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2023 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (34467 Beiträge, 17813x hilfreich)
Eine Abfindung kann manchmal am Arbeitsgericht ausgehandelt werden, aber bei der kurzen Betriebszuhörigkeit ist das allenfalls ein Monatslohn oder so. Und von "Zustehen" kann gar keine Rede sein...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2023 | 01:07
Von
Status: Schlichter (7609 Beiträge, 1708x hilfreich)
Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Die einzige gesetzliche Ausnahme findet sich in §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.
Außerdem kann eine Abfindung in einem Tarifvertrag geregelt sein, ansonsten ist es ein freiwilliges Übereinkommen zwischen AG und AN.
#4
Antwort vom 2. Oktober 2023 | 09:07
Von
Status: Heiliger (20352 Beiträge, 7367x hilfreich)
Zitat :Meine Frage ist es nun, ...
Deine Frage ist, ob dir eine Abfindung zustehe - Antwort: Nein bei regulärer Kündigung.
Meine Frage wäre eher, wie das zusammenpassen soll, Betriebsaufgabe samt Kündigungen einerseits und die Suche nach MA andererseits. Das wäre aufzuklären. Aber einen BR gibt es bei euch anscheinend nicht.
#5
Antwort vom 2. Oktober 2023 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (40700 Beiträge, 6590x hilfreich)
Die Kündigung wurde ---zu wann-- ausgesprochen/zugestellt?Zitat :Am Samstag hatten bereits einige Mitarbeiter inklusive mir die Kündigung per Post erhalten.
E-Mail-Infos sind nicht relevant.
Was andere im Internet finden, auch nicht.
Ist das ein Betrieb mit > 10 AN?
Niemandem stehen Abfindungen zu, wenn es nicht ausdrücklich in einem Vertrag geregelt ist.Zitat :Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht,
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