Plötzliche Kündigung, angebliche Schließung des Betriebs.

1. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kaiser1994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzliche Kündigung, angebliche Schließung des Betriebs.

Hallo, ich arbeite seit März 2021 in einer Firma die Kosmetik herstellt und verpackt. Seit Juni 2023 bin ich stellvertretende administrative Leitung der Abfüllung. In den letzten Wochen wurden unsere großen Maschinen abgebaut, es hieß sie werden eingelagert wegen Schäden am Dach... Am Samstag hatten bereits einige Mitarbeiter inklusive mir die Kündigung per Post erhalten. In einer Email die ebenfalls am Samstag rausging hieß es das die Firma aus finanziellen Gründen schließen muss. Von einem Mitarbeiter wurde eine Anzeige auf der Arbeitsagenturseite gefunden die bereits am Freitag geschalten wurde, in dem die Firma für den gleichen Standort neue Leiharbeiter für die Abfüllung sucht. Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht, oder ob es überhaupt rechtens ist zu sagen das die Firma schließen muss aber zeitgleich nach neuen Leiharbeitern gesucht wird die uns ersetzen sollen.

Danke für eure Hilfe




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat (von Kaiser1994):
Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht,

Ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine Abfindung.



Zitat (von Kaiser1994):
ob es überhaupt rechtens ist zu sagen das die Firma schließen muss aber zeitgleich nach neuen Leiharbeitern gesucht wird die uns ersetzen sollen.

Auch das ist rechtens.



Wer mit der Kündigung nicht einverstanden ist, kann dagegen klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34467 Beiträge, 17813x hilfreich)

Eine Abfindung kann manchmal am Arbeitsgericht ausgehandelt werden, aber bei der kurzen Betriebszuhörigkeit ist das allenfalls ein Monatslohn oder so. Und von "Zustehen" kann gar keine Rede sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Die einzige gesetzliche Ausnahme findet sich in §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.

Außerdem kann eine Abfindung in einem Tarifvertrag geregelt sein, ansonsten ist es ein freiwilliges Übereinkommen zwischen AG und AN.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Zitat (von Kaiser1994):
Meine Frage ist es nun, ...

Deine Frage ist, ob dir eine Abfindung zustehe - Antwort: Nein bei regulärer Kündigung.
Meine Frage wäre eher, wie das zusammenpassen soll, Betriebsaufgabe samt Kündigungen einerseits und die Suche nach MA andererseits. Das wäre aufzuklären. Aber einen BR gibt es bei euch anscheinend nicht.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40700 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von Kaiser1994):
Am Samstag hatten bereits einige Mitarbeiter inklusive mir die Kündigung per Post erhalten.
Die Kündigung wurde ---zu wann-- ausgesprochen/zugestellt?
E-Mail-Infos sind nicht relevant.
Was andere im Internet finden, auch nicht.
Ist das ein Betrieb mit > 10 AN?
Zitat (von Kaiser1994):
Meine Frage ist es nun, ob mir eine Abfindung zusteht,
Niemandem stehen Abfindungen zu, wenn es nicht ausdrücklich in einem Vertrag geregelt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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