bei mir geht es um folgendes: ich habe 1,5 jahre in einem laden gejobbt, davon 1 jahr für den jetzigen arbeitgeber (geschäftsübernahme). ein schriftlicher arbeitsvertrag existiert nicht. ich habe so um die 600 € verdient und um die 16 stunden wöchentlich gearbeitet. es handelt sich also hioerbei NICHT um eine aushilfstätigkeit!? außer mir arbeiteten dort noch 4 studenten und 1 arbeitsloser (400 €- Basis).
ende dezember sagte mein chef: "das war heute der letzte tag, morgen räumen wir den laden leer". eine schriftliche kündigung habe ich bis heute nicht erhalten.
meiner meinung nach habe ich anspruch auf 24 bezahlte urlaubstage, rückwirkend für 2003, sowie mein gehalt für januar, und evtl., da bin ich nicht ganz sicher, auch für februar, denn ich habe wie gesagt noch keine schriftliche kündigung erhalten. mein chef steht auf dem standpunkt, wir seien "nur aushilfen" gewesen und hätten keinen anspruch auf garnichts.
liege ich richtig mit meinen überlegungen und kann ich auch noch mein februar-gehalt (berechnet aus dem durchschnittslohn der letzten 13 wochen) einfordern?
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Plötzliche Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sorry, war eben die falsche Taste.
So... liebe Charlotte,
wenn dein Arbeitgeber den Laden mit Angestellten, egal ob Aushilfe oder Angestellte übernimmt, dann übernimmt er auch die Verträge. Es sei denn es wurden vorher mit Euch Gespräche und Veränderungen geführt und vorgenommen. Eine Aushilfe ist genauso geschützt, wie ein "Angestellter". Es besteht gesetzlich eine mindest Kündigungsfrist und auch mindest Urlaubsanspruch. Momentan 24 Tage bei einer 6 Tage/Woche. Ebenso genießt eine Aushilfe auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Du sollest beim hiesigen Amtsgericht mal anrufen und fragen, ob dein Chef Insolvenz angemeldet hat.
Mein Rat: So schnell wie möglich zum Anwalt.
Es geht hier um deine Kündigungsfrist und um deinen Jahresurlaub, den er dir zahlen muss.
Denk an die Fristen die gesetzlich gelten.
Gruß Ela
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Allein der Umstand, dass Du gearbeitet hast und Dir Dein AG Geld dafür bezahlt hat, beweist, dass ein Arbeitsvertrag existiert. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Es kann sich aber nur um einen unbefristeten Vertag handeln, da befristete Arbeitsverträge der Schriftform bedürfen.
Für Dich gelten daher die gesetzlichen Kündigungsfristen und auch der gesetzliche Urlaub.
Die Kündigung dagegen muss schriftlich erfolgen. Du hast daher noch keine wirksame Kündigung erhalten. Urlaub kann auch ausgezahlt werden. Vergiss aber nicht, dass Du formal noch angestellt bist und Dir hieraus für Januar 2004 und evtl. Feb. weiterer Urlaub zusteht.
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