Plötzliche Kündigung ohne Angabe von Gründen - ist meine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig?

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzliche Kündigung ohne Angabe von Gründen - ist meine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig?

Heyho, liebe Community,

ich habe folgendes Problem: ich bin seit dem 21.05.18 krankgeschrieben. Am Montag wäre ich wieder arbeiten gegangen, da meine Krankschreibung bis Sonntag andauert. Meine Vorgesetzte fragte mich gestern sogar noch, ob ich Montag wiederkomme, damit sie mich hinsichtlich des Dienstplanes einplanen kann. Nun habe ich heute eine Whatsapp-Nachricht von einer Unbekannten Nummer bekommen. Inhalt der Nachricht: anbei die Kündigung, wurde postalisch bereits zugestellt. Dies kam sehr plötzlich und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum. Habe mir meines Wissen auch nichts zu Schulden kommen lassen. In der Kündigung ist kein Grund angegeben. Lediglich, dass es sich um eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.06.2018 handelt. Ich habe nun bei meiner Vorgesetzten als auch bei einer Managerin, mit denen ich jeweils gut konnte, angefragt, ob ich auch einen Grund genannt bekomme. Keine Auskunft darüber. Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig? Ich arbeite seit dem 01.10.17 in diesem Unternehmen. Es gab nie eine Abmahnung oder ein Gespräch, und auch jetzt in der Kündigung als auch auf Nachfrage wurde mir kein Grund genannt. Dabei muss doch der Arbeitgeber bei einer Kündigung einen Grund nennen, wenn man länger als 6 Monate ohne Unterbrechung beschäftigt wurde und im Unternehmen mehr als 11 (?) Leute beschäftigt werden oder sehe ich das falsch? Und was zählt eigentlich als Unterbrechung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

MfG Tino

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

Erstmal ist wichtig, dass eine Kündigung dann erst erfolgt ist, wenn diese hier in Schriftform (Brief) vorliegt.
Es sollte der Posteingang abgewartet werden. Per Whatsapp kann man nicht rechtswirksam gekündigt werden.

Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund nennen, wenn der Arbeitnehmer dies einfordert. Ansonsten erst wieder ggfs. vor Gericht.
Angesichts der kurzen Beschäftigungszeit wäre hier eine soziale Auswahl bei einer Kündigung auch eher nicht zu erwarten.

Seien Sie froh, dass Sie da wegkommen! Bei diesem Arbeitgeber hätten Sie ja auch in Zukunft nicht krank werden dürfen, der ist einfach nur schäbig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund nennen, wenn der Arbeitnehmer dies einfordert.


Okay und wie kann ich das einfordern? Ist das mündlich möglich oder sollte dies schriftlich erfolgen. Und wenn schriftlich, was schreibe ich da am besten?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Vorher kannst du dir noch den Spaß machen, den Datenschutzbeauftragten zu informieren, dass dein Arbeitgeber WhatsApp für sowas nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 609x hilfreich)

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
wurde postalisch bereits zugestellt


Das mal bestreiten, wenn dem nicht so war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Das machen Sie überhaupt nicht. Letztlich wird da sowieso nur sowas wie "betriebliche Gründe" stehen und es bringt Ihnen nichts.

Sie sind länger als 6 Monate dabei, mehr als 10 AN, dass heißt ab zum Arbeitsgericht sobald die Kündigung in Ihrem Briefkasten vorliegt und Klage einreichen.


Aber würde mir das überhaupt etwas bringen? Bin in dieser Marterie überhaupt nicht drin und nur eine Schlammschlacht wäre es mir dann doch nicht wert. Auch wenn es aus Prinzip schon notwendig wäre, aber wie gesagt, wenn am Ende nichts weiter als quasi die Bestätigung des eigenen Standpunkts kommt... Weiß nicht... Was wäre denn die Folge wenn ich Recht bekomme? Was wäre die Folge wenn ich es nicht bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vorher kannst du dir noch den Spaß machen, den Datenschutzbeauftragten zu informieren, dass dein Arbeitgeber WhatsApp für sowas nutzt.


Also sprich, dass mir ein Bild der Kündigung plus ein Text dazu geschrieben wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte auch noch eine andere Frage: mir kam der Gedanke, ob nicht ein Gespräch mit dem Chef nicht sinnvoll wäre. Andererseits denke ich mir jedoch, dass er somit Maßnahmen ergreifen könnte, sodass er sich doch noch geschickt aus der Sache herausbringt. Außerdem ist er als Arbeitgeber nun mal dem Gesetz nicht nachgekommen und damit wäre die Sache eindeutig...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist wenn der Arbeitgeber während der Klage seine Gründe nachreicht und diese auch zulässig wären? Geht das?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und angenommen Krankheit wäre der Kündigungsgrund: gibt es da eine bestimmte Anzahl an Tagen, die man ausgefallen ist, damit der Arbeitgeber einen wegen Krankheit kündigen kann? Ich war bereits krank, ja. Aber dies aus anderen Gründen als in diesem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vorher kannst du dir noch den Spaß machen, den Datenschutzbeauftragten zu informieren, dass dein Arbeitgeber WhatsApp für sowas nutzt.


Einfach aus Interesse, weil ich die Idee cool finde: Was schreibt man da? Einfach den Sachverhalt schildern und gut ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 609x hilfreich)

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
Was wäre denn die Folge wenn ich Recht bekomme?


Dann besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter.

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
Was wäre die Folge wenn ich es nicht bekomme?


Dann besteht das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter.

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
Also sprich, dass mir ein Bild der Kündigung plus ein Text dazu geschrieben wurde?


Dass persönliche Daten über Handy und WhatsApp verarbeitet werden.

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
mir kam der Gedanke, ob nicht ein Gespräch mit dem Chef nicht sinnvoll wäre.


Klar. Wer hat die angebliche Kündigung denn unterschrieben und ist derjenige dazu befugt? Da nix in der Post war: Zugang bestreiten.

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
Und angenommen Krankheit wäre der Kündigungsgrund: gibt es da eine bestimmte Anzahl an Tagen, die man ausgefallen ist, damit der Arbeitgeber einen wegen Krankheit kündigen kann?


Dazu müsste eine negative Prognose vorliegen. Wenn man nichtmal im Krankengeld war bisher, wird das kaum durchgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Dann besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter.


Wage zu bezweifeln, dass ich das dann jetzt noch will...

Zitat:
Dass persönliche Daten über Handy und WhatsApp verarbeitet werden.


Okay. Was wäre da eigentlich die Folge von?

Zitat:
Klar. Wer hat die angebliche Kündigung denn unterschrieben und ist derjenige dazu befugt? Da nix in der Post war: Zugang bestreiten.


Unterschrieben hat der Chef. Also der Geschäftsführer.
Und ich denke, dass die Kündigung demnächst im Briefkasten sein wird.

Zitat:
Dazu müsste eine negative Prognose vorliegen. Wenn man nichtmal im Krankengeld war bisher, wird das kaum durchgehen.


Würde heißen, dass angenommen werden kann, dass ich in nächster Zeit öfter bzw für längere Zeit ausfallen würde? Glaube nicht, dass das der Fall sein wird...
Nein, Krankengeld habe ich bisher keins bezogen... Das hier war bislang die längste Zeit, die ich krank war. Also 2 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15845 Beiträge, 9088x hilfreich)

Zitat:
Wage zu bezweifeln, dass ich das dann jetzt noch will...

Wenn Sie da nicht mehr hin wollen, warum wollen Sie dann etwas unternehmen?

Wenn gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, muss der Arbeitgeber evtl. ein Bußgeld zahlen. Sie persönlich haben nichts davon, das macht die Kündigung auch nicht ungültig. Ob tatsächlich ein Datenschutzvestoß vorliegt, der ein Bußgeld auslöst, halte ich aber für sehr fraglich.

Zitat:
Unterschrieben hat der Chef. Also der Geschäftsführer.
Und ich denke, dass die Kündigung demnächst im Briefkasten sein wird.

Dann warten Sie ab, bis die Kündigung tatsächlich ankommt und machen Sie sich vorher keinen Kopf.

Mir scheint allerdings, dass die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.6 gar nicht mehr eingehalten werden kann. Dafür hätte die Kündigung nämlich am 2. Juni bei Ihnen als Original(!) im Briefkasten sein müssen.
Allein deshlab lohnt es sich schon etwas zu unternehmen, denn dann können Sie 1 Monat länger Lohn herausschlagen, nämlich noch den ganzen Juli (müssten natürlich den ganzen Juli auch arbeiten).

Zitat:
Würde heißen, dass angenommen werden kann, dass ich in nächster Zeit öfter bzw für längere Zeit ausfallen würde? Glaube nicht, dass das der Fall sein wird...

Das wäre nur so, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen würde. Längere Krankheit plus(!) keine Aussicht auf Besserung kann zusammen ein Kündigungsgrund darstellen. So blöd ist aber kein Arbeitgeber. Jeder halbwegs erfahrene Arbeitgeber wird im Zweifelsfall eine betrtiebsbedingte Kündigung vorschieben. Bei eine betriebsbedingten Kündigung wird nämlich nicht vom Gericht geprüft, ob die betriebsbedingten Gründe wirklich vorliegen, sondern nur ob die Sozialauswahl richtig ausgeführt wurde. (sprich: Ob nicht ein anderer Arbeitnehmer eher hätte gekündigt werden müssen.) Da Ihre Betriebszugehörigkeit ja nicht so fürchterlich lang zu sein scheint, wären Sie bei der Sozialauswahl aber wahrscheinlich auch schlechte Karten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie da nicht mehr hin wollen, warum wollen Sie dann etwas unternehmen?


Es geht mir auch weniger darum etwas zu unternehmen. Es geht mir schlichtweg um die Rechtmäßigkeit. Wie in meiner Ausgangsfrage zu lesen. Wenn man was unternehmen könnte, um das nicht auf sich sitzen lassen zu müssen, wäre das zwar schön, aber ich glaube das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre sowieso geschwächt. Und ob nun im Nachhinein eine neue Kündigung kommt oder man selbst kündigt macht dann keinen Unterschied. Außer, dass man eventuell einen Monat rausschlagen könnte. Aber an sich ginge es mir wenn dann wirklich bloß um die Rechtmäßigkeit...

Zitat:
Wenn gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, muss der Arbeitgeber evtl. ein Bußgeld zahlen. Sie persönlich haben nichts davon, das macht die Kündigung auch nicht ungültig. Ob tatsächlich ein Datenschutzvestoß vorliegt, der ein Bußgeld auslöst, halte ich aber für sehr fraglich.


Gut, das könnte ich mir schon denken, dass es wahrscheinlich nichts bringen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

All die genannten Vorschläge (Klage wg. Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, K...Grund, Datenschutzvergehen) dienen deiner gewünschten Rechtmäßigkeit.

Was am Ende dann für dich dabei herumkommt ist eine andere Sache.

Meine ganz persönliche Meinung:
Wenn sich Alle Alles gefallen lassen, wird sich nichts ändern!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Diesistmeinbenutzername
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Was am Ende dann für dich dabei herumkommt ist eine andere Sache.


Das ist mir ehrlich gesagt auch egal. Wer weiß was kommen würde. Vielleicht eine neue Kündigung, aber diesmal halt mit Angabe von Gründen.
Meiner Meinung muss auch für mich nichts herausspringen. Wenn ich das tatsächlich machen sollte, dann auch einfach bloß, weil ich auf eine Kündigung, die rechtmäßig ist, bestehe.

Zitat:
Meine ganz persönliche Meinung:
Wenn sich Alle Alles gefallen lassen, wird sich nichts ändern!


Genau, so denke ich auch. Wer weiß bei wem alles das schon so gemacht wurde und wer das alles hat durchgehen lassen.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17079x hilfreich)

Natürlich können Sie auch auf Wiedereinstellung klagen, aber das ist es meistens nicht wert. Darauf, oder genaugenommen auf die Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, muß er grundsätzlich klagen. Niemand klagt auf eine Abfindung, auch wenn allgemein bekannt ist, daß in der Regel ein Vergleich mit Abfindung herauskommt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von Diesistmeinbenutzername):
kann. Nun habe ich heute eine Whatsapp-Nachricht von einer Unbekannten Nummer bekommen. Inhalt der Nachricht: anbei die Kündigung, wurde postalisch bereits zugestellt.

Schon mal verifiziert ob die vom Arbeitgeber kam? Oder sich jemand nur einen "Scherz" erlaubt hat?



Zitat (von altona01):
Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund nennen, wenn der Arbeitnehmer dies einfordert.

Nö, muss er mangels gesetzlicher Vorschrift nicht.
Nicht mal vor Gericht muss er den nennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15845 Beiträge, 9088x hilfreich)

. Wenn ich das tatsächlich machen sollte, dann auch einfach bloß, weil ich auf eine Kündigung, die rechtmäßig ist, bestehe.
Das ist aber kein zulässiges Klageziel.
Man in diesem Fall nur auf Unwirksamkeit der Kündigung (= Fortbestand des Arbeitsverhältnisses) klagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen