Politisches T-Shirt am Arbeitsplatz

22. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Strandboy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Politisches T-Shirt am Arbeitsplatz

T-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten, aber wie sieht es mit Botschaften aus, die nicht ganz so eindeutig sind? Beispiel: Jemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN". Die Aussage in Fall 1: Lieber CDU statt Linke oder SPD. Die Aussage in Fall 2: AfD statt die Partei Die Grünen. Man kann sich denken, was der T-Shirt-Träger meint, aber sichtbar auf dem T-Shirt ist nur eine Vorliebe für eine bestimmte Farbe. Wie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus? Erlaubt, oder verboten? Natürlich kann so ein T-Shirt provokativ sein, aber mir geht es nur um die rechtliche Frage.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Strandboy):
T-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten

Das ist schlicht falsch.

Es kann aber erstmal erhebliche Komplikationen und am Ende das Verbot bedeuten.



Zitat (von Strandboy):
Wie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus?

Da eindeutig erkennbar ist, das er nicht die Farben meint, kann er auch gleich die Parteien nennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

" Bis zur Erkenntlichkeit verfremdet", könnte man da sagen. Mir scheint aber klar, dass die treuherzige Bekundung, es gehe nur um ein Farbspiel, als vorgeschoben erkenntlich ist , und sobald die Aussage als politische identifiziert ist, kann sie auch im Betrieb ein Störfaktor werden, was zum Eingreifen des Arbeitgebers führen dürfte.

Zudem bin ich überzeugt, dass ein Arbeitnehmer mit so einem T-Shirt mit Sicherheit begleitende Signale und Informationen verströmt, die die vorgebliche Uneindeutigkeit der Aussage dann doch konkretisieren wird.

-- Editiert von blaubär+ am 22.04.2021 22:12

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Es kommt nicht auf den Wortlaut an. Es kommt auf den wirklich geäußerten Willen an, und der ist auch bei der Farbenbenennung eindeutig. Wir haben es mit einer politischen Äußerung zu tun. Die muss der Arbeitgeber am Arbeitsplatz nicht akzeptieren.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Du kannst auch gerne ein T-Shirt mit "Black is beautyful" oder von "Black Sabbath" tragen, das ist wahrscheinlich nicht zu beanstanden, bringt aber auch nicht weil keine deine verstecke Aussage versteht.

Deshalb, lass es, der Arbeitsplatz ist kein Ort um als Reklamesäule für eine politische Anschauung zu dienen!

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Strandboy):
T-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten,

Nein.

Der Arbeitgeber kann das sichtbare Tragen politischer, religiöser, weltanschaulicher usw. Symbole usw. am Arbeitsplatz untersagen. (Er kann ohnehin Dienstkleidung anordnen, wenn er das möchte.)
Dabei muss er neutral vorgehen, es sei denn, es handelte sich um einen sog. "Tendenzbetrieb". (Eine kirchliche Einrichtung kann Kreuze erlauben, andere Symbole aber verbieten.)

Zitat:
aber wie sieht es mit Botschaften aus, die nicht ganz so eindeutig sind? Beispiel: Jemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN". Die Aussage in Fall 1: Lieber CDU statt Linke oder SPD. Die Aussage in Fall 2: AfD statt die Partei Die Grünen. Man kann sich denken, was der T-Shirt-Träger meint, aber sichtbar auf dem T-Shirt ist nur eine Vorliebe für eine bestimmte Farbe. Wie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus? Erlaubt, oder verboten? Natürlich kann so ein T-Shirt provokativ sein, aber mir geht es nur um die rechtliche Frage.

Der Arbeitgeber kann generell T-Shirts mit Sprüchen untersagen. Er kann auch anordnen, daß die Arbeitnehmer gar nicht im T-Shirt arbeiten dürfen. Sondern Jackett und Krawatte tragen müssen, etc.pp.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Er kann auch anordnen, daß die Arbeitnehmer gar nicht im T-Shirt arbeiten dürfen. Sondern Jackett und Krawatte tragen müssen, etc.pp.


Das wird z.B. bei einem Büroangestellten ohne Kundenkontakt schwierig werden!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Strandboy):
"Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN"


OT: Du wirst viel weniger Ärger bekommen, wenn Du die Farbenreihenfolge umdrehst.

:engel:

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#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Strandboy):
Jemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN".


""Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch ausdrücken können."

RK

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