T-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten, aber wie sieht es mit Botschaften aus, die nicht ganz so eindeutig sind? Beispiel: Jemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN". Die Aussage in Fall 1: Lieber CDU statt Linke oder SPD. Die Aussage in Fall 2: AfD statt die Partei Die Grünen. Man kann sich denken, was der T-Shirt-Träger meint, aber sichtbar auf dem T-Shirt ist nur eine Vorliebe für eine bestimmte Farbe. Wie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus? Erlaubt, oder verboten? Natürlich kann so ein T-Shirt provokativ sein, aber mir geht es nur um die rechtliche Frage.
Politisches T-Shirt am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatT-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten :
Das ist schlicht falsch.
Es kann aber erstmal erhebliche Komplikationen und am Ende das Verbot bedeuten.
ZitatWie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus? :
Da eindeutig erkennbar ist, das er nicht die Farben meint, kann er auch gleich die Parteien nennen.
" Bis zur Erkenntlichkeit verfremdet", könnte man da sagen. Mir scheint aber klar, dass die treuherzige Bekundung, es gehe nur um ein Farbspiel, als vorgeschoben erkenntlich ist , und sobald die Aussage als politische identifiziert ist, kann sie auch im Betrieb ein Störfaktor werden, was zum Eingreifen des Arbeitgebers führen dürfte.
Zudem bin ich überzeugt, dass ein Arbeitnehmer mit so einem T-Shirt mit Sicherheit begleitende Signale und Informationen verströmt, die die vorgebliche Uneindeutigkeit der Aussage dann doch konkretisieren wird.
-- Editiert von blaubär+ am 22.04.2021 22:12
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Es kommt nicht auf den Wortlaut an. Es kommt auf den wirklich geäußerten Willen an, und der ist auch bei der Farbenbenennung eindeutig. Wir haben es mit einer politischen Äußerung zu tun. Die muss der Arbeitgeber am Arbeitsplatz nicht akzeptieren.
wirdwerden
Du kannst auch gerne ein T-Shirt mit "Black is beautyful" oder von "Black Sabbath" tragen, das ist wahrscheinlich nicht zu beanstanden, bringt aber auch nicht weil keine deine verstecke Aussage versteht.
Deshalb, lass es, der Arbeitsplatz ist kein Ort um als Reklamesäule für eine politische Anschauung zu dienen!
ZitatT-Shirts mit eindeutigen politischen Botschaften sind am Arbeitsplatz bekanntlich verboten, :
Nein.
Der Arbeitgeber kann das sichtbare Tragen politischer, religiöser, weltanschaulicher usw. Symbole usw. am Arbeitsplatz untersagen. (Er kann ohnehin Dienstkleidung anordnen, wenn er das möchte.)
Dabei muss er neutral vorgehen, es sei denn, es handelte sich um einen sog. "Tendenzbetrieb". (Eine kirchliche Einrichtung kann Kreuze erlauben, andere Symbole aber verbieten.)
Zitat:aber wie sieht es mit Botschaften aus, die nicht ganz so eindeutig sind? Beispiel: Jemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN". Die Aussage in Fall 1: Lieber CDU statt Linke oder SPD. Die Aussage in Fall 2: AfD statt die Partei Die Grünen. Man kann sich denken, was der T-Shirt-Träger meint, aber sichtbar auf dem T-Shirt ist nur eine Vorliebe für eine bestimmte Farbe. Wie sieht das rein rechtlich eurer Meinung nach aus? Erlaubt, oder verboten? Natürlich kann so ein T-Shirt provokativ sein, aber mir geht es nur um die rechtliche Frage.
Der Arbeitgeber kann generell T-Shirts mit Sprüchen untersagen. Er kann auch anordnen, daß die Arbeitnehmer gar nicht im T-Shirt arbeiten dürfen. Sondern Jackett und Krawatte tragen müssen, etc.pp.
ZitatEr kann auch anordnen, daß die Arbeitnehmer gar nicht im T-Shirt arbeiten dürfen. Sondern Jackett und Krawatte tragen müssen, etc.pp. :
Das wird z.B. bei einem Büroangestellten ohne Kundenkontakt schwierig werden!
Zitat"Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN" :
OT: Du wirst viel weniger Ärger bekommen, wenn Du die Farbenreihenfolge umdrehst.
ZitatJemand trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lieber SCHWARZ statt ROT", oder "BLAU statt GRÜN". :
""Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch ausdrücken können."
RK
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