Polizeiliches Führungszeugnis - Ist da noch eine Eintragung drin?

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheDoctor83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 110x hilfreich)
Polizeiliches Führungszeugnis - Ist da noch eine Eintragung drin?

Hallo!

Ich habe am 12.März 2009 eine 4 Monatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 36 Monate zur Bewährung. Außerdem 3600 Euro Geldstrafe. Es ist nichts mehr vorgefallen und die Strafe mittlerweile abbezahlt. Nun will mein Neuer Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis von mir. Meine Frage: Ist da noch eine Eintragung drin? Normal wird es ja nach 3 Jahren gelöscht oder?

Bitte gebt mir eine kurze Antwort möglichst ohne Juristische Formulierungen, da ich nicht aus der Branche bin :-)

Vielen Dank schonmal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

§ 34 BZRG regelt, daß nach drei Jahren gelöscht wird :

Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,

also sollte dein FZ wieder sauber sein

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Das ist insoweit zu ergänzen, als daß die Strafe ERLEDIGT sein muß. Das bedeutet bei einer Bewährung nicht bloß, daß die Bewährungsfrist um ist, sondern das die Strafe formell durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluß erlassen wurde. Das passiert mitunter erst Monate später. Nach 9 Monaten sollte man aber vermuten, daß der Beschluß schon da ist - im Übrigen muß der TE ja wissen, ob er einen entsprechenden Beschluß erhalten hat.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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