Meine Frage ist :
Ist es legitim in einem Praktikum eines Fachabiturs 40 Stunden die Woche zu arbeiten, wenn diese auf nur 4 Tage verteilt sind
Information zu mir: bin zu der zeit 17 und noch nicht volljährig
Praktikum - 40 Stunden die Woche auf 4 Tage verteilt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hab mal was gefunden:
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Quelle: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
Heißt also: nicht zulässsig.
gruß azrael
-- Editiert am 16.03.2009 22:23
Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Im Falle eines arbeitsbedingten Unfalles müsste man aber etwas aufpassen.
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danke
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