Praktikum auf 400€-Basis - arglistige Täuschung?

20. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb315938-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikum auf 400€-Basis - arglistige Täuschung?

Hallo liebe User,

ich habe ein ziemlich großes Problem. Ich bin Studentin und habe nach einem freiwilligen Studium während der Semesterferien gesucht. Bei der Firma xy bin ich fündig geworden. Ich unterzeichnete einen Praktikumsvertrag vom 16.8. - 7.10. In diesem Vertrag steht wie vereinbart drin, dass ich 400€ monatlich bekomme ( Zitat: "Die regelmäßige tägliche Beschäftigungsdauer beträgt 7,8 Stunden [...] Für die Dauer seiner Beschäftigung erhält der Praktikant eine Vergütung in Höhe von 400€ Brutto pro Monat" ). Am 15.9. erhielt ich meine erste Lohnabrechnung in der ich 160€ bekam, statt erhofften 208,..€. Ich fragte die Buchhalterin unserer Firma, die mir beschrieb, dass es mit der Formel 400 * geleistete Arbeitstage / 30 berechnet wird. Nun war ich in der 4. Woche 4 Tage lang krankgeschrieben. Die zahlt der Arbeitgeber ja nicht. Nun wurde mir gesagt, dass dadurch wieder die anteilige Berechnung in Kraft tritt und ich für 18 Arbeitstage 240€ bekomme. Die Buchhalterin sagte aber ebenfalls, dass die Formel in unserem Minijobbogen steht, den ich hätte erhalten müssen. Diesen habe ich nie erhalten, geschweige denn zur Kenntnis genommen. Unter diesen Umständen hätte ich diesen Vertrag nie abgeschlossen! Es geht schließlich um mehrere hundert Euro die mir fehlen.
Nun ist Frage: kann man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (aufgrund der Nicht-Nennung des Bogens) anfechten? Habe ich eine Chance an mein erwartetes Geld zu kommen? Wie lange habe ich Zeit einen Anwalt aufzusuchen, falls ich im Recht bin? Sollte ich das Praktikum zunächst zu Ende bringen?

Ich wäre über eine schnelle Antwort seeeeeehr dankbar!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Fb,

arglistige Täuschung wohl eher nicht, denn Arglist ist hier ja nicht zu erkennen. Und vor allem, was hättest Du davon, wenn das Vertragsverhältnis ab Beginn aufgelöst wird. Du hast doch bereits leistungen erbracht.

Und mehrere hundert Euro? Zwischen den erwarteten 208 und den gezahlten 160 liegen nur schlappe 48 €, ganz schön wenig für die eingeräumten 4 Fehltage.

Wo also liegt das Problem?

Sg

Berry

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#2
 Von 
fb315938-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort. Das Problem liegt darin, dass ich für den September statt 400€, wenn ich voll gearbeitet hätte, durch die Krankheitstage nur 240€ bekomme (400*18 /30), da auf einmal diese Formel auftaucht und Grundlage für die Berechnung des Lohns ist.

Danke für die Antworten.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zunächst einmal verstößt die Formel m.E. gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz, da im Ergebnis nicht das zustehende Arbeitsentgelt gezahlt wird. Das Gesetz dürfte hier greifen, auch wenn es um eine Praktikumsstelle geht:

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Desweiteren halte ich die Formel für rechtswidrig, da ja hier Äpfel und Birnen verrechnet werden.
Man kann nicht Arbeitstage gegen Kalendertage aufrechnen. Die Formel wäre halbwegs korrekt, wenn da stehen würde:
400 * geleistete Arbeitstage / 22, dann käme man auf eine zu zahlende Vergütung von 327,28€.


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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da auf einmal diese Formel auftaucht und Grundlage für die Berechnung des Lohns ist. <hr size=1 noshade>


So eine Formel darf nicht irgenwo drin stehen, sie müsste schon Bestandteil des Vertrages sein. Selbst dann wäre eine solche Formel höchstwahrscheinlich unwirksam

Denn einfach davon auszugehen, dass der Monat 30 Arbeitstage hat, dürfte sachlich unbegründet sein und damit willkürlich und daher kaum vor Gericht Bestand haben.

Was wollen Sie machen?

Sie könnten erstmal gute Miene zum bösen Spiel machen und am Ende des Praktikums eine Klage beim Arbeitsgericht erheben. Es sind ja nicht mal mehr 3 Wochen bis zum Ende. Eine Klage zum Arbeitsgericht können Sie auch persönlich in der Antragsstelle des Gerichts erheben, dort ist man Ihnen bei der Formulierung behilflich.

Sollte dieser AG ein Kandidat für die Zukunft sein könnte, sollte man solche Schritte naturgemäß unterlassen.

quote:<hr size=1 noshade>
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.<hr size=1 noshade>


Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach der 4. Woche des Arbeitsverhältnisses (§3 Absatz 3 EntgFG ), damit ist es schon richtig, dass der AG nicht gezahlt hatte. Die Formel ist jedoch willkürlich, der AG müsste von 22 Tagen ausgehen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 21.09.2011 00:08

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Für die 4 Krank-Tage im September besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, das ist soweit richtig.

Die Tante vom Lohnbüro wirft hier wirklich Kalendertage und Arbeitstage in einen Topf und ich halte es für kaum vorstellbar, dass sich ein AG dazu hinreißen lässt, sowas auch noch schriftlich auf irgendwelchen Minijob-Bögen zu dokumentieren. Ist dieser denn inzwischen ausgehändigt worden? Ich vermute eher, die Dame weiß nicht was in der Formel wirklich drin steht ...

Ich gehe davon aus, dass die am 15.9. erhaltene Abrechnung über 160 Euro für den Zeitraum 16.8. - 31.8. ist? Gehaltsberechnung für Teilmonate nach der 30tel-Methode ist eine von mehreren korrekten Methoden, allerdings korrekt dann so:

Arbeitsentgelt = Monatliches Arbeitsentgelt / 30 x Kalendertage

Hier also
für August: 400/30x16 = 213,33 €
für September: 400/30*26 = 346,67 €
für Oktober: 400/30*7 = 93,33 €

Mit der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage eines Monats (statt mit generell 30) kann allerdings auch gerechnet werden, ebenso mit Arbeitstagen (wie hier schon genannt) oder -Stunden. Sollte jedoch keinerlei Regelung bzw. Vereinbarung über die anzuwendende Berechnungsmethode existieren, sind nach BAG-Rechtsprechung nur die arbeitstägliche oder arbeitsstündliche Berechnung zulässig.


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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 21.09.2011 15:23

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#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Sollte ich das Praktikum zunächst zu Ende bringen?


Lernst du was, bringt dich das weiter wenn es im Lebenslauf steht, hast du kein besseres Angebot.

Dann mach weiter und versuch am Ende noch ein paar Euro raus zu holen.

Übrigens bekommst du für Krankheitstage in den ersten 4 Wochen dein Geld von der Krankenkasse auf Antrag.







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#7
 Von 
Greenie72
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Was genau stand den in deinem AV drin? Da müsste dir Formel ja auch schon irgendwo gestanden sein.
Zudem würde ich mir an deiner Stelle auch ernsthaft überlegen, ob es sich lohnt, sich zu beschweren. Es handelt sich ja lediglich um ein freiwilliges und zeitlich beschränktes Praktikum im Rahmen deines Studiums...Ich würde es zu Ende bringen und schauen, dass du ein gutes Arbeitszeugnis bekommst, von dem du dann bei späteren Bewerbungen evtl. profitieren kannst.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn man auf das Geld angewiesen ist, dürfte es sich sehr "lohnen", gegen eine rechtswidrige Kürzung der Vergütung vorzugehen. Ob die Vereinbarung im AV stand, spielt keine Rolle.

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