Praktikum meiner Tochter

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Praktikum meiner Tochter

hallo liebe gemeinde,

nun hab ich mal wieder eine frage und hoffe auf rege antworten.

zum sachverhalt:

meine tochter sollte sich eigenständig einen praktikumsplatz für 2 monate von der arge aus besorgen um ins berufsleben zu schnuppern. sie ist jetzt knapp 17 jahre. da sie sich für tiere und dessen pflege sehr interessiert, hat sie in einem zooladen vorgesprochen und gefragt ob ein praktikum möglich wäre und ob dieser ladeninhaber die berechtigung besitzt lehrlinge auszubilden. dieser bejahte das, gab ihr den praktikumsplatz und sie arbeitet bereits mehr als 4 wochen dort. jetzt, bekam sie ein schreiben von ihrem leistungsträger das sie dieses praktikum umgehend aufgeben soll weil dieser ladeninhaber nicht berechtigt sei lehrlinge auszubilden und dieses praktikum wird auch nicht anerkannt (was auch immer das bedeudet) . zudem kommt hinzu das dieser ladenbesitzer meiner tochter im laufe des praktikums mehrfach die hoffnung auf eine ausbildungsstelle gemacht hat weil sie sich wohl sehr gut anstellt. jetzt meine frage: gibt es irgendeine möglichkeit ihn rechtlich zu belangen? ich denke da an eine entschädigung für ihre arbeitszeit. schliesslich hat sie dieses praktikum ja unter ganz anderen bedingungen angetreten und sich engagiert mit der aussicht auf eine lehrstelle. nur war dies ja offensichtlich eine täuschung des inhabers um an eine kostenlose arbeitskraft zu kommen und hatte demnach nie die absicht ihr eine lehrstelle zu geben. ich verstehe schon das duch ein praktikum kein anrecht (trotz zusage) auf eine lehrstelle besteht aber in diesem fall sehe ich das als vorsätzliche täuschung weil eben nicht die erforderlichen befähigungen zum ausbilden vorhanden sind. ich denke so etwas sollte unterbunden werden und dieser herr sollte wohl mal einen empfindlichen denkzettel bekommen.

vielleicht kennt sich ja hier jemand ein wenig aus und kann uns ratschläge geben... danke schon mal im vorraus. lg micha

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das ist in der Tat kein schöner Zug; allerdings ist mir nicht klar, warum die ARGE was gegen das Praktikum haben will - ein Praktikum ist ja eben KEINE Lehrstelle und ins Berufsleben konnte Deine Tochter dort ja - insofern hat sie doch alles richtig gemacht und die ARGE hat das Praktikum anzuerkennen.

Oder wurde bei der Aufforderung, ein solches Praktikum gemacht, seitens der ARGE weitere Auflagen (Lehrstellenbefähigung) gemacht?

Ich habe hier auch manchmal für ein paar Tage Praktikanten sitzen, die in professionelle Umgebungen reinschnuppern wollen. Billige Arbeitskräfte sind das hier aber definitiv nicht, eher im Gegenteil (weil die Betreuung der Praktikanten mich von meinen Aufträgen und damit vom Geldverdienen abhält).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wie kann Ihre Tochter beweisen, dass der Ladeninhaber ihr eine Lehrstelle in Aussicht gestellt hat?

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn deine Tochter dort keine Lehrstelle anfangen kann, kann sie immerhin für die gearbeitete Zeit Lohn fordern - "das Übliche" wie es so schön heißt (ich würde mal den Mindestlohn von 7,5o ansetzen. Kostenlose Praktika gibt es nur im Rahmen von Ausbidlungen, wo entsprechende Ausbildugnsordnungen Praktika vorsehen. Also legt dem Kerl mal Daumenschrauben an!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bisher zahlt anscheinend das Jobcenter den Lebensunterhalt der Tochter. Wenn Ihre Tochter klagt und dann evtl. der Arbeitgeber zu irgendeiner Zahlung verpflichtet wird, wird das Jobcenter das als Einkommen anrechnen. Von z.B. 1000,-€ netto dürfte sie dann 300,-€ behalten.

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#5
 Von 
Lohnbuchhalter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn es der Ladeninhaber ernst meint evtl. eine Ausbildungsstelle zur Verfügung zu stellen sollte er halt mal bei der zuständigen IHK einen Antrag auf Anerkennung der Ausbildungsberechtigung stellen. So unmöglich ist das ja nicht eine Genehmigung, auch erst mal ohne Ausbilderschein, zu erhalten.

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#6
 Von 
MR671
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

ich danke für die vielen antworten und jede für sich hat mir gewisse denkanstöße gegeben. ich werde trotzdem mal bei dem herrn vorsprechen wie er sich das vorstellt mit der "kostenlosen" arbeitskraft.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die ARGE gibt es schon seit zwei Jahren nicht mehr. Aber auch der Nachfolger, das Job-Center sollte wissen, dass die Form des Praktikums, wie es da empfohlen wurde, schlicht und ergreifend illegal ist. Vielleicht mal den Sachbearbeiter drauf hinweisen.

wirdwerden

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