Praktikum trotz bestehendem Arbeitsvertrag

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
derpraktikant
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikum trotz bestehendem Arbeitsvertrag

Guten Abend,

hier einmal meine Situation mit der freundlichen Bitte um Ihre Einschätzung.

Ich habe eine Berufsausbildung in einem großen deutschen Unternehmen erfolgreich abgeschlossen und war danach für etwas mehr als 1 Jahr dort als Arbeitnehmer tätig.

Zum vergangenen Wintersemester habe ich nun jedoch ein Vollzeitstudium begonnen. Da ich eine Kündigung vermeiden wollte, habe ich stattdessen einen Antrag auf Urlaub ohne Entgelt aufgrund einer beruflichen Weiterbildung gestellt. Dieser Antrag wurde mir genehmigt, d.h. ich habe nach dem Studium die Möglichkeit auf meine alte Position zurückzukehren (was ich natürlich langfristig nicht möchte, allerdings wäre dann ja auch eine andere Position im Unternehmen denkbar).

Der Arbeitsvertrag besteht weiterhin, er wurde nur in dem Punkt geändert, dass ich befristet keine Arbeitsleistung erbringen muss und befristet keinen Anspruch auf eine Vergütung habe.

Wie auch immer: Als Teil meines Studiums muss ich mehrere Pflichtpraktika absolvieren. Ich gehe davon aus, dass ich mir für diese (korrekterweise) eine Genehmigung von meinem früheren AG holen muss, da das Arbeitsverhältnis ja offiziell normal weiter besteht.

Der interessante Punkt ist nun: Mich interessiert die Branche meines AG sehr und würde daher gerne bei einem Wettbewerber ein Praktikum machen (jedoch in einem völlig anderen Bereich als die Beschäftigung bei meinem früheren AG). Ich denke, dass mein AG das wohl nicht so ohne weiteres genehmigen wird.

Daher wären meine Fragen:

Sollte ich die Nebentätigkeit meinem bisherigen AG verschweigen, besteht die Möglichkeit, dass er oder der Praktikumsbetrieb davon erfährt (natürlich abgesehen von Mund-zu-Mund Propaganda ;-)). Also z.B. durch Meldungen an das Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc.?
Zur Info: Mein früherer AG hat das Arbeitsverhältnis bei meiner KV abgemeldet. Die hat mich daraufhin angeschrieben und ich bin jetzt wieder über meine Eltern familienversichert.

Was für Konsequenzen wären denkbar? Wäre eine direkte Kündigung möglich oder würde es "nur" eine Abmahnung nach sich ziehen?

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich habe gerne in dem Unternehmen gearbeitet und kann mir auch gut vorstellen nach dem Studium zurückzukommen. Nur möchte ich natürlich auch außerhalb Erfahrungen sammeln.

Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.
Viele Grüße





-- Editiert derpraktikant am 17.01.2014 00:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung kannst du es locker angehen. Der Sonderurlaub für das Studium beinhaltet auch die Praktika - wie du selber schreibst, geht es darum, Erfahrungen zu sammeln; die werden am Ende deiner Firma zugutekommen. Wenn du ganz sicher gehen willst, redest du mit den Verantwortlichen deiner Firma, um deine Bedenken und Skrupel darzulegen.

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-- Editiert :blaubär: am 17.01.2014 09:06

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

Das Problem ist aber, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht. Und im Arbeitsverhältnis hat man Fürsorgepflichten auch als AN. Das beinhaltet unter anderem dem AG keinen Wettbewerb zu machen und auch nicht einen Wettbewerber zu unterstützen. Ein Praktikum bei einem Wettbewerber des AG sehe ich daher sehr kritisch und will auch nicht ausschließen, dass das zur fristlosen Kündigung führen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derpraktikant
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst danke für die beiden Antworten.

Bei einem Praktikum in einer anderen Branche werde ich mich mal an meinen Teamleiter wenden und um Genehmigung bitten.

Um nochmal auf ein eventuelles Praktikum bei einem Wettbewerber zu sprechen zu kommen. Ich sehe hier ja persönlich keinen Interessenskonflikt, immerhin bin ich für volle 4 Jahre freigestellt (komme also auf absehbare Zeit so oder so nicht zurück). So groß ist der Unterschied zu einer Kündigung also eigentlich effektiv nicht. Rechtlich ist es natürlich trotzdem problematisch.

Wie wahrscheinlich ist denn ein Bekanntwerden, sollte ich das Praktikum verschweigen? Interessant wäre doch ggf. die Steuerklasse, oder? Sofern das Beschäftigungsverhältnis noch beim Finanzamt angemeldet ist, müsste ich doch dann die Steuerklasse von 1 auf 6 ändern, um dann für das Praktikum Steuerklasse 1 in Anspruch nehmen zu können oder? Im schlimmsten Fall könnte ich natürlich auch erst mal die hohen Steuern in Klasse 6 zahlen und mir das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen?

Mir ist bewusst, dass ich in jedem Fall ein Risiko eingehe. Eine Kündigung wäre für mich zwar ganz und gar nicht schön, aber auch kein Weltuntergang. Und da die Alternative ja nur heißen kann selber zu kündigen, ist das Risiko doch überschaubar.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

quote:
So groß ist der Unterschied zu einer Kündigung also eigentlich effektiv nicht.


Doch ist er auch effektiv. Wenn gekündigt worden wäre, dann besteht auch keine gesicherte Rückkehroption. Das würde nur über eine Neuberwerbung irgendwann mit offenen Ausgang gehen. Das ist auch effektiv ein himmelweiter Unterschied.

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