Seit dem 1.10.2007 bin ich arbeitssuchend.Arbeitete vom 1.10.bis30.11.2007 unentgeldlich als Praktikantin(habe ich mir selbst gesucht und wurde vom Arbeitsamt genehmigt).Da ich eine Abfindung erhielt,darf ich bis einschließlich29.03.2008 davon leben.Sinnlos rumsitzen ist nicht mein Ding,also besorgte ich mir weitere Praktikumsplätze,die wurden mir seitens des Arbeitsamtes verwehrt:"mehr steht mir nicht zu" Ich liege niemandem auf der Tasche...also,warum darf ich nicht.
Praktikum von Arbeitsamt verwehrt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsamt= regelhaft Sozialrecht, wie bei Ihrer Frage, im Arbeitsamt findet das Arbeitsrecht keine Anwendung.
Ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes hat Ihnen verwehrt, einen Praktikumsplatz anzunehmen; Frage:
1. Mit welcher Begründung? Auch wenn das Ihre Frage an uns ist, die Antwort MUSS Ihnen der Sachbearbeiter geben, der hat abgelehnt.
2. Schriftlich? Wenn nein, dann fordern Sie eine schriftliche Ablehnung ein!
Mich würde ja mal interessieren, warum eigentlich die Abfindung angerechnet wird ... klar, das geht ... aber eben auch nur in bestimmten Fällen.
Im Übrigen schließe ich mich meiner Vorrednerin an.
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Ich wurde betriebsbedingt gekündigt,mittels Aufhebungsvertrag.Die Anrechnung der Abfindung erfolgte mit der Begründung das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Bleiben noch Fragen 1 und 2, ohne die eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich ist.
Danke für die Antworten/Hinweise.
1.Die Praktikumsdauer von 8 Wochen wäre ausgereizt,mehr steht mir nicht zu.
2.Ich werde eine schriftliche Antwort anfordern
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