morgen,
folgendes ich habe am 1.5 2007 ein praktikum begonnen was dann am 1.8 zur ausbildung wurde.alles in der gleichen firma!nun meine frage in dem ausbildungsvertrag steht eine probezeit von 4 monaten.ist das rechtens da ich ja schon seit 1.5 bei der firma bin?
zählt das vorherige praktikum also nicht als probezeit?
wäre dankbar über antwort.
Praktikum zur Probezeit
*zählt das vorherige praktikum also nicht als probezeit?*
.... offenkundig nicht. immerhin hat der ag dir eine verkürzte probezeit zugestanden. ansonsten: was willst/wolltest du denn machen, wenn es anders wäre.
@blaubär: Verkürzt ist die Probezeit hier nicht. In der Ausbildung muss eine Probezeit von mind. 1 Monat, aber höchstens 4 Monaten vereinbart werden. Der Arbeitgeber hat hier also voll ausgereizt.
In Anbetracht dessen, dass der Azubi bereist ein Vorpraktikum geleistet hat (und das wahrscheinlich noch unentgeltlich) hätte er auch eine kürze Probezeit eintragen können. Ist zwar für den Azubi nicht so toll, aber durchaus korrekt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@hehe
... du hast recht - bin bei dem wort 'ausbildung' nicht angesprungen
kann passieren :-)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten