Praktikumsstunde?

22. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Geringhoff83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikumsstunde?

Ich begann ein Praktikum und schlug vor, dass sie 35 Stunden pro Woche machen sollten. Derjenige, mit dem ich gesprochen habe, sagte, es müssten MINDESTENS 8 Stunden am Tag sein.
Sollte das Gesetz nicht ein Maximum von 8 Stunden vorschreiben? 7 Stunden arbeiten ist nicht das erlaubt?
Ihr Wort war, von 8 bis 17 Uhr zu arbeiten. und eine halbe Stunde Pause.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
ein Praktikum

Zitat (von Geringhoff83):
von 8 bis 17 Uhr zu arbeiten

Finde den Widerspriuch ...

Was konkret ist das den für ein Praktikum?



Zitat (von Geringhoff83):
Sollte das Gesetz nicht ein Maximum von 8 Stunden vorschreiben?

Darüber kann man lange und erschöpfend diskutieren.
So lange es ein solches Gesetz nicht gibt, muss man sich nach der aktuellen Rechtslage richten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16796 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
Ich begann ein Praktikum

Praktika gibt es in Zusammenhang mit Ausbildung bzw. Studium, dann aber sind es die Ausbildungsstätten, die Umfang und Dauer vorgeben, nicht der Betrieb. Daher: Kann es sein, dass es in Wahrheit um ein schlecht kaschiertes Arbeitsverhältnis geht, möglicherweise zur Umgehung des Mindestlohns?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30400 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
Ihr Wort war, von 8 bis 17 Uhr zu arbeiten. und eine halbe Stunde Pause.
Vermutlich sollst du im Praktikum so wie die anderen Mitarbeiter und deren regelmäßiger Wochenarbeitszeit und Pausenzeit arbeiten.
Könnte es sein, dass man nicht will, dass du später kommst bzw. früher gehst?
Zitat (von Geringhoff83):
dass sie 35 Stunden pro Woche machen sollten.
Du wolltest 35 Wochenstunden, oder? Vereinbart man so etwas nicht, bevor man beginnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1467 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
Ich begann ein Praktikum


Dann bist Du "Arbeitnehmer" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes:

"Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

Zitat (von Geringhoff83):
Derjenige, mit dem ich gesprochen habe, sagte, es müssten MINDESTENS 8 Stunden am Tag sein.


Das Gesetz schützt davor, länger als 8 Stunden am Tag beschäftigt zu werden - allerdings hat das löchrige Arbeitszeitgesetz eine eine Reihe von Ausnahmen: es erlaubt, Dich bis zu 10 Stunden täglich zu beschäftigten, soweit "im Durchschnitt" 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

Zitat (von Geringhoff83):
Ihr Wort war, von 8 bis 17 Uhr zu arbeiten. und eine halbe Stunde Pause.


Es wäre im Rahmen des Gesetzes, Dich von Montag bis Samstag einige Wochen lang jeden Tag achteinhalb Stunden lang zu beschäftigen, mit einer halben Stunde Pause ( d.h. von 8:00 - 17 Uhr ) - wenn sichergestellt ist, dass Du im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten werktäglich nicht mehr als 8 Stunden arbeitest.

(Nur) Wenn im Praktikumsvertrag vereinbart wäre: "Mo.-Fr. jeweils 7 Stunden", könnte der Arbeitgeber keine längere Beschäftigungszeit anordnen.

RK

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37521 Beiträge, 13795x hilfreich)

Mein Gott RrKOrtmann, man weiß doch überhaupt nicht, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Fangen wir doch mal ganz einfach systematisch und von vorne an.

Es ist zu klären, was vorliegt. Wenn ein Praktikum, dann sind die Regelungen über die Durchführung des Praktikums in einer Ausbildungs/Studienordnung festgelegt, und zwar incl. Stunden, die in welchem Zeitraum zu absolvieren sind.

Wenn wir ein Arbeitsverhältnis haben, dann kommt es auf den Arbeitsvertrag, welcher schriftlich oder mündlich abgeschlossen sein kann.

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16796 Beiträge, 6285x hilfreich)

... seltsam, dass @geringhoff so gar nicht auf die Frage 'Praktikum' eingehen mag ...

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