Praktikumsverhältnis ohne Vergütung

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
KleinesIch
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikumsverhältnis ohne Vergütung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine für mich sehr wichtige Frage.
Es geht um ein Praktikum ohne Vergütung.

Die Person, die das Praktikum macht ist ü30, ausgebildet in einem Handwerksberuf und möchte gern schauen, ob Ihr das Büro liegt. Daneben arbeitet sie aber natürlich weiter (Zeitarbeit am Fließband). Entsprechend kann Sie auch nur wenige Stunden die Woche arbeiten. Die Zeitarbeitsfirma hat das o.k. gegeben.
Heißt: Sie würde 2 Tage die Woche für 2 Std. im Büro über die Schulter schauen. Mehr nicht.
Eine Firma, die so etwas mitmacht hat sich nach langem Suchen auch gefunden: Die Firma, in der ich arbeite. Ich soll sie dann auch anleiten und führen.
Das Manko: Das darf nichts kosten außer meiner Arbeitszeit (der Rat hat sich gegen Kosten ausgesprochen so uns kein direkter Nutzen davon entsteht).

Da sie nur 16 Std. im Monat bei uns sein wird und nichts weiter macht als daneben zu sitzen und zuzusehen um einen Eindruck zu bekommen.
Da sie völlig fern ihres Ausbildungsberufes ist und ggf. eine Umschulung im Anschluss anstrebt (wenn es zusagt).. könnte man dieses Praktikum nicht als Umschulungsverhältnis sehen? Und damit unentgeltlich (BG versichert) rein nehmen?
Sie WILL das übrigens auch so: unentgeltlich aber informativ.

Firma ist eine GmbH als Gemeindebetrieb mit einem 3 Mann-Büro - falls das hilft.

Liebe Grüße
Kleines Ich

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Lösung ist hier recht einfach, da es sich gar nicht um ein Praktikum handelt sondern um eine Hospitation. Hospitationen sind praktisch immer unentgeltlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KleinesIch
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt interessant. Kenne ich nur vom Lehramt/Ärzten.
Geht so etwas denn einfach so?
Muss eine Anmeldung bei der BG erfolgen?
Wie sieht es hier mit einem Vertrag (Datenschutz -> Kundendaten) aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7ABS2R6.10

Zitat:
Hospitanten sind Personen, die lediglich als Gast in Betrieben oder in Schulen Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf erlangen oder ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen wollen, ohne Arbeit von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Dabei gliedern sie sich nicht in den Betrieb ein, eine persönliche Abhängigkeit besteht nicht; dies wird auch nicht durch evtl. Zahlung einer Entschädigungsleistung erreicht. Da die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung nicht vorliegen, besteht keine Versicherungspflicht.


Hier sollte eine Schweigepflicht vereinbart werden.

0x Hilfreiche Antwort

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