Privat-Nutzung des Firmenwagen

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mrfrenchman
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Nutzung des Firmenwagen

Hallo und guten Abend!
Ich bin nun seit 6 Jahren in einer kleinen Firma (nur Chef und ich) beschäftigt und fühle mich eigentlich sehr wohl. Nun hat sich aber etwas ereignet, was mich doch etwas unsicher macht: Bei Arbeits-Beginn sind mein Chef und ich übereingekommen, 200€ meines Brutto-Gehalts zu streichen und mir dafür den Service-Wagen (Opel Vivaro Kasten) für die Heim-Fahrten und "kleinere Erledigungen" zu überlassen.So kann ich auch auf dem Heimweg noch Kunden-Termine wahr nehmen und mache gleichzeitig Werbung. Das hat jetzt 6 Jahre funktioniert. In diesem Zeitraum hat es keine Gehalts-Erhöhung gegeben. Nun benötigte mein Chef letztens am Wochenende den großen Wagen und hat mir dafür seinen Wagen gegeben, das haben wir schon häufiger gemacht, kein Problem. Als mein Privat-Wagen abends nicht wollte, sind wir kurzerhand mit seinem Wagen gefahren, wie erwähnt, habe ich ein gewisses Kontigent an Kilometern frei!. Dachte ich. Montags mittags wurde ich darauf angesprochen: er habe ein Photo vom Tacho-Stand gemacht, da der Wagen wohl verkauft werden soll und hat festgestellt, das ich 100Km am Wochenende gefahren wäre. Das wäre zuviel und nun würde er gerne die Privat-Nutzung streichen, mir die 200€ brutto mehr zahlen und fertig.Wir haben nie einen schriftlichen Arbeits-Vertrag gemacht, aber die Privat-Nutzung war von Anfang an Teil des Vertrags. Kann man einfach so die Privat-Nutzung streichen ? Eine Gehalts-Erhöhung wäre nach wie vor nicht drin und mit 128€ netto mehr kann ich keinen Wagen finanzieren und unterhalten. Was kann ich tun?
Im voraus vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von mrfrenchman):
Kann man einfach so die Privat-Nutzung streichen ?

Privat-Nutzung? Welche Privat-Nutzung? Die gab es nie ...
Und nun beweise mal das Gegenteil ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wurde denn der Wagen bisher über die 1%-Regel korrekt versteuert? Oder hat er ihn dir "unter der Hand" ohne Meldung an das FA gegeben?

Wenn es nichts schriftliches gibt und auch steuerlich nirgends aufgetaucht ist, dass du den Wagen privat fahren durftest, dürfte es schwierig sein weiter darauf zu bestehen (zumindest nicht ohne finanziell ein paar Probleme auf beiden Seiten zu produzieren)

IMHO kann er aber auch sonst jederzeit die Regelung aufkündigen, wenn sie nicht schriflichr im AV oder einem Zusazu dazu vereinbart ist

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#3
 Von 
mrfrenchman
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Zum einen gilt die 1% Regelung nicht für 2sitzige Transporter, zum anderen ist der Arbeits-Vertrag unter Zeugen geschlossen worden und das Fahrzeug steht nun seit 6 Jahren JEDEN Abend bei mir zuhause!
MfG

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Ok, für Transporter gilt sie tatsächlich nicht. Aber das heußt ja, dass du eh einen Privatwagen hast, den du ja bisher auch unterhälst.

Ich gehe davon aus, das der AG jederzeit die Nutzung des Transporters für Heimfahrten untersagen kann, egal wie lange es bisher praktiziert wurde. Als Ausgleich bekommst du ja die 200 € brutto mehr.

Seh´s so. Bei den meisten AN ist der Weg zur Arbeit immer ihr "Privatvergnügen", das sie finanzieren müssen. Du konntest jetzt 6 Jahre ein wenig sparen und hast diesen Luxus jetzt nicht mehr

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Mir scheint, dass hier etwas Wesentliches außer Acht bleibt. Egal, wie es mit der Privatnutzung für diesen Wagen stehen mag, schlägt doch vor allem durch, dass es hier eine klein Firma ist, in der der Arbeitnehmer wohl kaum in der Position sein dürfte, hier einen Sachstreit um diesen Wagen durchzustehen. Mit anderen Worten: wenn die Stimmung im Betrieb versaut ist, wackelt auch der Arbeitsplatz.

-- Editiert von blaubär+ am 24.06.2017 12:29

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich lasse mal dahin gestellt, ob ein Anspruch auf Nutzung des Kastenwagens für die Heimfahrt besteht. Als der ausfiel, weil der Chef ihn benötigte, hat er ja (und das m.E. ohne Rechtsgrundlage) seinen Privatwagen für die Heimfahrt zur Verfügung gestellt. Den Wagen aber ganz sicherlich nicht, um damit durch die Gegend zu jücken. 100 km, das ist ja schon was. Dass der Chef da angemufft ist, ist doch wohl klar.

So, jetzt hast Du arbeitsrechtlich zwei Optionen. Entweder die "Kastenwagen-Regelung" ist ein Entgegenkommen und kein Bestandteil des Arbeitsvertrages, dann kann der Chef das so neu regeln, wie jetzt geschehen. Oder aber es ist verbindlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dann wäre zunächst zu klären, ob eine einfache Änderung (Geld gegen Nutzung) möglich ist. Wenn nicht, dann käme die Änderungskündigung in Betracht, wenn man die nicht akzeptiert, ist man draußen. Oder eben die Kündigung ohne Angabe von Gründen, wegen der Größe des Betriebes (siehe @blaubärs Antwort).

Du kannst es also drehen wie Du willst. Entweder Du schluckst die Kröte oder aber Du bist draußen. Und - es wird doch nix so heiß gegessen, wie gekocht wird. Der Ärger des Chefs wird ja irgendwann auch mal verfliegen.

wirdwerden

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben doch einen Privatwagen, wie geschrieben. Dann fahren Sie halt mit dem zur Arbeit und auf dem Heimweg auch nicht mehr bei Kunden oder bei der Post vorbei. Ansonsten sehe ich es wie ratlose Mama. Sie haben viel Glück gehabt in den letzten Jahren, das ist jetzt eben erst mal vorbei. Damit muss man halt leben oder sich einen anderen Job suchen, denn ein Streit mit dem Chef wird Sie garantiert den Job kosten.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, selbst wenn Sie den Kastenwagen jetzt wieder zurück bekommen, wird ihr Chef mit Sicherheit in der nächsten Zeit öfter mal den Kilometerstand checken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
mrfrenchman
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!
Nun, das klingt alles ganz nett, verfehlt aber doch den Sinn meiner Frage: Kann ein AG einen bestehenden AV einfach ändern bzw. eine zugestandene Privat-Nutzung daraus entfernen oder nicht. Ich meine, man kann es nicht und wollte das bestätigt haben. Wenn ich nämlich jetzt nichts tue, fehlt mir ab nächsten Monat Geld, denn mit den 130€ netto mehr kann man kein Fahrzeug unterhalten, mal abgesehen davon, das mir das Geld für einen 2ten Wagen schlichtweg fehlt, den vorhandenen Privat-Wagen nutzt meine Frau, um zu Ihrem Job zu kommen. Ergo habe ich dann nicht nur die letzten 6 Jahre ohne Gehalts-Erhöhung gearbeitet, dann würden mir min. dann 50€ weniger im Porte­mon­naie bleiben. Sollte auch ein AN nicht ein bischen Stolz haben und sich wehren dürfen? Ach ja, bevor jetzt noch jemand mit Alternativen kommt: Bus-Fahrzeit bei mir: 1,45Std., bei meiner Frau über 2 Std.. Laut Arge müsste ich so einen Job selbst nach 1 Jahr nicht ohne weiteres annehmen! Ach ja, 100Km, richtig, sind umgerechnet keine 15€, dafür mache ich so einen Aufstand, wenn ich weiß, das ich meinem AN noch nie eine Gehalts-Erhöhung zugestanden habe?von fehlendem Vertrauen mal gar nicht geredet: logisch, das ich meine Frei-Kilometer nicht unendlich ausnutze, ich weiß, was mir zusteht und die Vorteile habe ich auch im Kopf, immer.
ich wünsche ein schönes Wochenende!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von mrfrenchman):
Kann ein AG einen bestehenden AV einfach ändern bzw. eine zugestandene Privat-Nutzung daraus entfernen oder nicht.

Ja, kann er recht einfach durch Kündigung des bestehenden und das anbieten eines neuen Arbeitsvertrages. Den kann man dann annnehmen oder auch nicht.



Zitat (von mrfrenchman):
das ich meinem AN noch nie eine Gehalts-Erhöhung zugestanden habe

Warum? Wurde da was vertraglich vereinbart? Ansosnten gilt das vereinbarte Entgelt solange man da arbeitet und der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das ist halt das Problem bei Kleinbetrieben. Die Antwort lautet insofern "Ja, er kann". Sie haben keinerlei Kündigungsschutz, Harry hat schon angedeutet dass eben auch eine Änderungskündigung kommen kann.

Wenn der Chef das will, kriegt er es durch, so oder so. Es hilft höchstwahrscheinlich nur ein offenes Gespräch mit dem Chef und auszuloten, ob Sie den Kastenwagen wieder bekommen oder ob eventuell ein Gehaltszuschlag drin ist. Aber rein rechtlich lässt sich da nichts erreichen.

Ich habe auch schon in solchen Kleinstbetrieben gearbeitet und weiß, wie sehr man sich teilweise dort aufreibt und welche Loyalität man dort entwickelt. Und ich weiß, wie groß die Enttäuschung dann ist, wenn sich nach Jahren herausstellt , dass bei Geld einfach die Freundschaft aufhört. Dann muss man sich halt entscheiden, was man weiterhin tun will. Ich habe mich entschieden, lieber nur noch eine Personalnummer zu sein und dafür ein sehr ordentliches Gehalt einzustreichen. Aber meine alten Kollegen sind immer noch dort - mit allen Vor-, aber auch und vor allem mit all den Nachteilen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich habs doch klar geschrieben. Entweder Du schluckst die Kröte oder tust es nicht, dann gibt es eine einfache Kündigung oder eine Änderungskündigung. Letztere kannst Du wieder akzeptieren, dann sind wir wieder beim Krötenschlucken oder aber Du bist draußen. Wie bei der einfachen Kündigung.

Und keine Gehaltserhöhung, Du hattest doch verdeckte Gehaltserhöhungen. Einfach, weil Benzinpreise und Unterhaltskosten für PKWs nun mal gewaltig gestiegen sind. Mehr hättest Du halt verhandeln müssen. Hast Du nicht getan.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ja und, was ändert das bei der Größe des Betriebes? Ist doch alles völlig wurscht. Zumal nicht jedes Entgegenkommen eine betriebliche Übung darstellt.

wirdwerden

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#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, wenn wie im vorliegenden Fall das Kündigungsschutzgesetz nicht greift sitzt der Arbeitnehmer am kürzeren Hebel und muss sich entweder arrangieren oder gehen.

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Meine persönliche Meinung

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von mrfrenchman):
Als mein Privat-Wagen abends nicht wollte.....

Zitat (von mrfrenchman):
Eine Gehalts-Erhöhung wäre nach wie vor nicht drin und mit 128€ netto mehr kann ich keinen Wagen finanzieren und unterhalten

?????? Du HAST doch einen Wagen und unterhältst diesen ?????????

Zitat (von Osmos):
Korrekt, wenn wie im vorliegenden Fall das Kündigungsschutzgesetz nicht greift sitzt der Arbeitnehmer am kürzeren Hebel und muss sich entweder arrangieren oder gehen.
So isses

Signatur:

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
?????? Du HAST doch einen Wagen und unterhältst diesen ?????????

Nö, den hat die Frau.



Zitat (von Osmos):
Korrekt, wenn wie im vorliegenden Fall das Kündigungsschutzgesetz nicht greift sitzt der Arbeitnehmer am kürzeren Hebel und muss sich entweder arrangieren oder gehen.

Korrekt. Wobei es ja durchaus Chefs gibt, mit denen man reden und Kompromisse schließen kann (monatliche Freikilometer und alles andere wird mit x EUR je Kilometer vergütet)



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