Hallo,
Kürzlich hat unsere Geschäftsführung uns ein Formular zu Unterschrift vorgelegt, in dem wir zu erklären haben, jegliche private Telefonate (auch eingehende), E-Mails und Internetnutzung während der Arbeitszeit zu unterlassen.
Ist es wirklich erlaubt, die Kommunikation vie E-Mail oder das entgegenehmen von privaten Anrufen zu untersagen?
Gruß
Sugar
Privates am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
http://www.streikbeginn.de/internet.htm#E-Mail
dort ist sehr ausführlich erklärt, was genau verboten werden kann.
Interessant wäre die Antwort des Arbeitgebers auf die Frage, in welcher Form Sie denn z.b. Ihren Partner informieren dürfen, wenn Sie länger arbeiten müssen.
Einen Betriebsrat gibt es nicht? Der dürfte mitbestimmen bei so einer Regelung.
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" Don`t feed trolls"
Grundsätzlich scheint es dem Arbeitgeber darum zu gehen, daß die Anwesenheit zu 100 % als Arbeitszeit genutzt wird. Er wird kaum etwas zu beanstanden haben, wenn eine kurze und knappe Information an eine andere Person erfolgt, daß z.B. länger gearbeitet wird. Wenn in diesem Zusammenhang jedoch beispielsweise Einkaufslisten, Wochenendplanungen usw. lang und breit erörtert werden, so ist der Arbeitgeber sehrwohl berechtigt, dies zu unterbinden - zumal es sein Geld kostet: Lohn, Telefonkosten etc.
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Natürlich darf der Arbeitgeber für seine Leistung (Gehaltszahlung) eine Gegenleistung (die uneingeschränkte Arbeitskraft) erwarten und auch verlangen.
Wenn es dazu notwendig ist den Mitarbeitern schriftlich darauf hinzuweisen, ist dies ebenfalls legetim.
Kurze Mitteilungen das man länger arbeitet oder die Dienstreise morgen ausfällt sind vom privaten Telefon aus erlaubt, mit einem solchen Verbot dürfte der Arbeitgeber scheitern.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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