Hallo,
einem Freund liegt ein Aufhebungsvertrag seines Arbeitsverhältnisses zum 15.8. vor. Im Arbeitsvertrag findet sich die bekannte pro rata temporis Regelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte. Gesetzlicher Mindesturlaub ist 20 Tage. Vertraglich vereinbart sind 25.
Genommen hat er bisher 8 Tage dieses Jahr. Wenn nun im Aufhebungsvertrag steht, dass alle Urlaubstage bis zum Ausscheiden in Natur abgegolten sind, heißt das doch, dass der Kumpel noch Anspruch auf 12 Tage hat, oder? Pro rata wären nur 25/12*8.5= 18 Tage abzgl. der genommenen 8 = 10. Und gesetzlich waren 20 minus 8 = 12. Damit zählt der gesetzliche Anspruch aufgrund der Günstigerregelung. Oder hab ich nen Denkfehler? Vielen Dank im Voraus!
VG Bernd
-- Editiert von Der Lude am 29.07.2020 19:18
Pro rata temporis - Aufhebungsvertrag
29. Juli 2020
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Frage vom 29. Juli 2020 | 19:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pro rata temporis - Aufhebungsvertrag
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#1
Antwort vom 29. Juli 2020 | 20:11
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
In einem Aufhebungsvertrag, der den Namen verdient, können beide Partner vereinbaren, was sie wollen und gemeinsam vertreten. Aufhebungsvertrag bedeutet nicht, dass der andere hinzunehmen hat, was der erste reingeschrieben hat.
#2
Antwort vom 29. Juli 2020 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schon klar. Angenommen er will der Regelung zustimmen, so könnte er aber noch die 12 Tage Urlaub bis Ende des Arbeitsverhältnisses beanspruchen bzw wäre doof wenn er das nicht tun würde, da es ja so festgeschrieben ist. Es ging mir mehr um die Berechnung des verbliebenen Urlaubsanspruchs und ob diese korrekt ist.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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